Sanierung Glauchaer Platz zu Lasten von Fuß- und Radverkehr?

22. November 2017 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert einen Varientenbeschluss,  Errichtung einer Rechtsabbiegerspur aus der Einmündung der Glauchaer Straße, zur Sanierung des Glauchaer Platzes und begründet:

Keine aktuelle Datenbasis
Die Stadtverwaltung begründet ihren Vorschlag mit Verkehrsbelegungen aus dem Jahr 2014 sowie einer verkehrsplanerischen Voruntersuchung aus dem Jahr 2010. Der tatsächliche Effekt, den eine zusätzliche Aufstellfläche für den Verkehrsfluß hat, wird in der Beschlussvorlage weder quantitativ nachgewiesen noch sonst irgendwie dargestellt.
Finanzierung
Die Stadtverwaltung plant die zusätzlichen Kosten in Höhe von 180.000 EUR aus Mitteln des ÖPNVG zu finanzieren. Begründet wird dieses Vorgehen mit Verweis auf eine verkehrsplanerische Voruntersuchung aus dem Jahr 2010, dort wurde „auch eine Verbesserung des Abflusses am Glauchaer Platz geprüft“. Faktisch profitiert vor allem der motorisierte Individualverkehr. Der Vorteil für den ÖPNV besteht – wenn überhaupt – nur indirekt, wird aber nicht konkret dargestellt. Für den Fuß- und Radverkehr bedeutet die Maßnahme sogar längere Wege und damit eine Benachteiligung. Vor diesem Hintergrund ist eine Finanzierung aus ÖPNVG-Mitteln nicht gerechtfertigt.
Benachteiligung des Fuß- und Radverkehrs
Durch die Verbreiterung der Einmündung müssen Fuß- und Radverkehr längere Wege für die Querung des Glauchaer Platzes in Kauf nehmen. Darüber hinaus fehlt dem Beschluss die Stellungnahme Fuß- und Radverkehrsbeauftragten der Stadt. Die Verwaltung beabsichtigt diese laut Begründung zur Vorlage erst bei den konkreten Planungen einzuholen. Dies halten wir für zu spät, denn dann ist der Variantenbeschluss bereits gefasst und ggf. die Benachteiligung bereits beschlossen.“

Die Fraktion stellt deswegen heute den „Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussvorlage „Fluthilfemaßnahme Nr. 115 Wiederherstellung Glauchaer Platz- Variantenbeschluss“ (VI/2017/03264)“

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