IG Hochwasserschutz zur Eilklage zum Neubau des Gimritzer Damms

24. Mai 2020 | Umwelt + Verkehr | 7 Kommentare

In einer  Pressemitteilung hat die Bürgerinitiative „IG Hochwasserschutz“ zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg Stellung bezogen. Dieses hatte entschieden, dass die Hochwasserschutzwand am Gimritzer Damm ohne Verzug gebaut wird. Mehrere  Grundstückseigentümer hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt.

Begründung: sie fürchten, dass die Erhöhung der Hochwasserschutzanlage zu einer stärkeren Hochwassergefahr für ihre Häuser und Grundstücke führe. Während des Hochwassers 2013 war der Gimritzer Damm mit Sandsäcken erhöht worden, in der Folge stieg das Wasser in ihre Liegenschaften auf der anderen Saale-Seite.

Das Gericht hatte entschieden, dass das öffentliche Interesse am Bau der  Hochwasserschutzanlage  gegenüber den Interessen der Kläger überwiege. Allerdings monierte das Oberverwaltungsgericht, die Interessen der Anwohner auf der anderen Saale-Seite seien nur ungenügend berücksichtigt worden. Es fehlen nach Ansicht des Gerichtes Konzepte für Schutz- und  Ausgleichsmaßnahmen.

Auch wenn die Kläger auf dem ersten Blick unterlegen sind, begrüßt die  IG Hochwasserschutz Altstadt das Urteil, weil es allen Beteiligten Gewissheit verschaffe.  Dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) als Bauherren des Deiches, den politischen Vertretern der Stadt Halle, den Einwohner der Neustadt und erstmalig auch den Klägern und Bewohnern der Altstadtseite.

„Grundsätzlich brachten wir immer die Vernunft auf, die Notwendigkeit eines Deichbaues zu bekräftigen“, heißt es in einer Stellungnahme der Initiative. Sie seien „Vernunftsbürger“ und keine „Wutbürger“. Daher hätten sie nicht den Verzicht auf den Deichbau gefordert, sondern ausgleichende Hochwasserschutzmaßnahmen auch für ihre Wohngebiete.

Verärgert sind die Mitglieder der Initiative jedoch nach wie vor über die Medien und  Kommunalpolitiker.  Die Forderungen der Altstadtbewohner seien von der MZ öffentlich als „Egoismus“ gegeißelt und von vielen Forenkommentaren einschlägig begleitet worden.

Der LHW baue jetzt „klammheimlich“ genau den Deich, der im früheren Klageverfahren durch die „unkundigen Laien der Altstadt“ vorgeschlagen worden sei. Damit beziehen sie sich auf ein ursprünglich vom LHW geplantes und begonnnes Deichbauprojekt, das eine weite Vorverlagerung des Dammes in Richtung Fluss vorgesehen hatte. Dieses Projekt wurde aufgrund von Klagen wiederum anderer Anwohner  bereits 2016 gerichtlich gestoppt.

Die Initiative zeigt sich grundsätzlich zufrieden mit dem Gerichtsurteil: Das Gericht habe mit seiner sehr präzisen Entscheidung zur Eilklage die nun auch gerichtlich festgestellten „offensichtlichen“ Mängel in der Abwägung zum Hochwasserschutz attestiert und fordere eine Nachbesserung für die Altstadtseite ein.

Interessanterweise habe das Gericht den LHW dazu verpflichtet, Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen, während der LHW bislang immer auf die Zuständigkeit der Stadt verwiesen habe.

Die gerichtlich festgestellten Mängel im Planungsverfahren umfassen nach Ansicht der Initiative genau die Details, die alle Betroffenen des Deichbaus seit 2013 unisono vortragen haben.

Weiterhin erklärte eine Sprecherin der Initiative: „Die IG Hochwasserschutz Altstadt ist weiterhin für sachorientierte Arbeit offen, aber nur, wenn es auch um die Erreichung gemeinsam definierter sinnvoller Ziele geht.“

 

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