Gericht rügt Landesbetrieb für Hochwasserschutz wegen Bau des Gimritzer Damms

2. Februar 2023 | Umwelt + Verkehr | Ein Kommentar

IG Hochwasserschutz Altstadt:  Oberverwaltungsgericht gibt Einsprüchen der Kläger statt und rügt fehlerhaftes Handeln des LHW in Bezug auf den Deichneubau Gimritzer Damm

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hat die Klagen von zwei Grundstückseigentümern aus Halle zum Thema Deichneubau des Gimritzer Damms bestätigt: Zwar wurde die Verpflichtung zum Schutz der Kläger und damit aller Bürger im Rahmen des Deichbaus abgewiesen, dennoch hat es den LHW als Vorhabensträger gerügt und verpflichtet, das Planfeststellungsverfahren zu ergänzen und Kläger zu entschädigen.

Aufgrund behelfsmäßiger Forderungen, die Bestandteil vieler Klageformulierungen sind, wurde aber in der Presse berichtet, die Klagen seien gescheitert. So wurde beispielsweise auf Schutzmaßnahmen zum Ausgleich der negativen Auswirkungen des Deichbaus geklagt und im Falle einer Ablehnung dieser Forderung, auf eine Entschädigung usw. Während das Gericht eine Verpflichtung zum Schutz der Kläger und damit aller Bürger im Rahmen des Deichbaus abwies, hat es den LHW als Vorhabensträger durchaus verpflichtet, das Planfeststellungsverfahren zu ergänzen und die Kläger zu entschädigen.

Der LHW kam im Vorfeld des Dammbaus seinen Pflichten nicht nach, die tatsächlichen Auswirkungen des Deichbaus zu modellieren. Nun beziffert das Amt aufgrund seiner Rechenmodelle die Auswirkungen im Stadtgebiet bei HQ 100 mit ca. fünf Zentimeter mehr Wasserstand. Berechnungsgrundlagen oder die Datenreihe zur Berechnung des HQ 100 wurde aber nicht offengelegt. Die Kläger kritisierten dies, wie auch andere Details, Fehlerbetrachtungen oder die Interpretation als geringfügig. Denn die als geringfügig erachteten Abweichungen können konkrete Nachteile nach sich ziehen: Ihr Schutz durch die gewählte höhere Wohnlage schmilzt dahin und bedeutet, dass sie bei Hochwasser direkt betroffen sein werden.

Allerdings wies das OVG alle Beweisanträge ab und ließ auch keine Revision zu. Die IG Hochwasserschutz bedauert, dass damit faktisch Bürger gegenüber der Verwaltung benachteiligt werden. Vor allem bleibt fraglich, warum offensichtliche Fehler vor Gericht einklagt werden müssen, statt diese bereits in Abwägungsverfahren anzuerkennen. Der beklagte und nun zugestandene Abwägungsmangel wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vielfach thematisiert.

Trotz des Erfolgs vor Gericht sieht die IG Hochwasserschutz Altstadt das Verfahren kritisch, denn gescheitert ist vor allem das Anliegen, auch der Altstadtseite mehr Schutzrechte und vor allem tatsächlichen Hochwasserschutz zu verleihen: „Man kann der Auffassung sein, fünf Zentimeter mehr Hochwasser sind geringfügig. Wer je ein Hochwasser erlebt hat, weiß allerdings, dass jeder Zentimeter zählt. Vor allem, weil die Modellierungen des LHWs auch gezeigt haben, dass es neue Betroffenheiten in der Stadt durch genau diese fünf Zentimeter gibt: So etwa rund um das neue, mit vielen Hochwassermitteln errichtete Planetarium! Die IG bedauert deshalb, dass es keine Gesamtlösung für die Stadt durch mehr Retentionsraum gibt“, erklärte eine Sprecherinn der IG Hochwasserschutz.

(Quelle: Pressemitteuilung IG Hochwasserschutz Halle)

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