Täuschen Halles Corona-Zahlen ? Erstaunlich wenig Kinder infiziert – wieder drei Tote – Inzidenz auf 586 gesunken.

21. Dezember 2021 | Soziales | Ein Kommentar

Die Corona-Inzidenz fällt  langsam und steht jetzt nur noch auf 586.  Es wurden auch weniger Neuinfektionen gezählt als vor einer Woche. Heute waren es „nur“ 143 gemeldete Fälle. Allerdings könnte die Dunkelziffer weitaus höher sein. Denn, was auffällt: während in den letzten Wochen Kinder unter den Neuinfizierten deutlich dominierten, sind unter den 143 heute gemeldeten Infizierten nur 27 Kinder. Heute ist jedenfalls Ferienbeginn, und an den Schulen wird nicht mehr getestet.

145 Patienten liegen mit einer Covid-19-Erkrankung im Krankenhaus, davon befinden sich 45 auf der Intensivstation. Und leider sind wieder drei Menschen an der Infektion verstorben.

Neuinfektionen  7-Tage-Inzidenz/100.000 Einwohner Patienten im Krankenhaus Intensiv-
Behandlungen
Todesfälle
143 (-160 *)

* im Vergleich
zur Vorwoche

586,09 (-67,03 **)

** im Vergleich
zum Vortag

145 (-2) 45 (+4) 3 Fälle
an Corona

Alterszuordnung der heutigen Neuinfektionen (67 weiblich, 76 männlich):

Unter 18 Jahre 27
19 – 29 Jahre 18
30 – 49 Jahre 56
50 – 69 Jahre 34
Über 70 Jahre 8


Impfquote Zweitimpfungen Halle (Stadt und Arztpraxen): 72,8 %
Impfquote Drittimpfungen (Booster) (Stadt und Arztpraxen): 34,2 %

Änderung der Eindämmungsverordnung ab 23. Dezember: Geboosterte müssen sich auch testen lassen, Diskos und Clubs dicht.

Nach der Feststellung der epidemischen Lage durch den Landtag werden in Sachsen-Anhalt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt. Wichtigste Änderung ist die Schließung von Clubs und Diskotheken. Zudem wird es in Bereichen, in denen im Rahmen der 2-G-Plus-Zugangsregelung nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Testergebnis Zutritt erhalten, vorerst keine Testbefreiung für geboosterte Personen geben.

Hintergrund sind die aktuell sehr hohen Inzidenzen in Sachsen-Anhalt und die neue sich ausbreitende Omikron-Variante.

Die aktuelle Eindämmungsverordnung tritt am 23. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis vorerst zum 18. Januar 2022. Die Lesefassung der Verordnung finden Sie hier.

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