Wiegand bleibt suspendiert: Verwaltungsgericht Magdeburg lehnt Eilantrag von Ex-OB ab.
13. Juli 2023 | Politik | 9 KommentareMit Beschluss vom 12.07.2023 (Az: 15 B 21/23 MD) hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die Auffassung des Landesverwaltungsamtes bestätigt, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Dienstenthebung weiterhin vorliegen. Eine wesentliche Änderung der maßgeblichen Umstände ist seit der letzten Überprüfung durch das Disziplinargericht nicht eingetreten.
Somit hat die Suspendierung des OB Dr. Bernd Wiegand weiterhin Bestand.
Das Gericht geht mit dem Landesverwaltungsamt konform, dass wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen zwischen Disziplinar- und Strafrecht stets eine eigene disziplinarrechtliche Bewertung der Pflichtenverletzung erfolgen muss. Im Übrigen hätten auch die Strafgerichte klargemacht, dass die vorgeworfenen Handlungen noch dienstrechtlich zu bewerten bzw. zu ahnden sein könnten. Zudem stellten die Geschehnisse um die Corona-Impfungen nur einen Teil der zahlreichen vorgehaltenen Dienstpflichtverletzungen dar (weiterhin: die Umsetzung und übertarifliche Vergütung einer leitenden Beschäftigten und die Umstände um die Entlassung des EVG-Geschäftsführers, insbesondere uneidliche Falschaussage).
Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts ist letztlich – wie vom Landesverwaltungsamt bei der erfolgten Suspendierung zu Grunde gelegt -, dass das Verbleiben des Oberbürgermeisters als „Behördenleiter“ zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebes und auch der weiterführenden disziplinar- und strafrechtlichen Ermittlungen führen würde.
Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, hat das Landesverwaltungsamt nach Abschluss des Strafverfahrens die disziplinarischen Ermittlungen zum Themenkomplex Corona-Impfung und nachfolgender Aufklärungen wieder aufgenommen.
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@Tanc: genau.
@Nix Idee: Beispiel konkret?
Es gibt kein Recht im Unrecht.
Der Impfskandal der keiner war? Der Impfskandal bei dem Drängler dafür gestimmt haben den OB wegen Drängelns Abzusetzen? Es ist und bleibt ein schlechter Scherz. Und mit dem richtigen Parteibuch ist auch das einstellen in einer zu hohen Besoldungsgruppe kein Thema und da war doch bitte die SPD ganz gut dabei. Gab es da jemals eine Verfahren?
To big to fail.
Vergleich OB Wiegand und BM Heinrich(Landsberg):
OB Grundstücke unter Verkehrswert an Stadtrat vorbeigetrickst – Diszilpinarstrafe; BM grundstücke unter Verkehrswert verscherbelt – Haftstrafe mit Bewährung.
OB seiner Vertrauten eine übehöhte Gehaltsstufe zu zugeschanzt – Schaden 15.000€ pro Jahr; BM Freund Geschäftsführergehalt zugeschanzt – Schaden 25.000€.
OB rein zufällig den Stadtrat belogen –
OB sich über EU-Vergaberecht hinweggesetzt –
OB nachträglich Gesprächsnotizen getürkt –
Zusammenfassend kann man feststellen, der OB einer Großstadt wird pfleglicher behandelt als der BM in einem Dorf.
„Das entfernen des gewählten OB unter, für alle ersichtlich vorgeschobenen Gründen“
So ganz vorgeschoben sind die Gründe aber nicht. Der Impfdrängler und sein „Wichtig-Team“ aus Katastrophenschützern hat sein politisches Programm demonstriert, das für mich nicht wählbar ist. Ich möchte weder einen Polizeistaat noch einen Staat aus Laienspielern, die sich als „Katastrophenschützer“ aufspielen.
„Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, hat das Landesverwaltungsamt nach Abschluss des Strafverfahrens die disziplinarischen Ermittlungen zum Themenkomplex Corona-Impfung und nachfolgender Aufklärungen wieder aufgenommen.“
Spannend. Auch wurde im Text vergessen, dass das Gericht unzufrieden mit dem Tempo des Disziplinarverfahrens ist. Das gute an der Sache ist, der OB wird da am Ende dran bleiben, schließlich werden sich auch andere an den Maßstäben messen lassen müssen. Bin gespannt wer die nächste OB Wahl gewinnen wird, hier gibt es ja noch genug Studenten um ein Sonneberg möglicherweise zu verhindern. Das entfernen des gewählten OB unter, für alle ersichtlich vorgeschobenen Gründen, wird aber vermutlich kontraproduktiv sein.
Heute ist wohl ein guter Tag der Justiz.