Unter anderem wegen Alkoholverbot in der Öffentlichkeit: AfD klagt vor Verfassungsgericht
23. Februar 2021 | Politik | 6 Kommentare
Alkohol in der Öffentlichkeit
Vor dem Landesverfassungsgericht findet am 9. März 2021 um 14:00 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau die mündliche Verhandlung in einem Normenkontrollverfahren über die Verfassungsmäßigkeit von §§ 2, 5, 6, 13 und 14 der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungstatt.
Die 21 Landtagsabgeordneten der AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Landtagsabgeordneter halten unter anderem die Kontaktbeschränkungen nach § 2, das Beherbergungsverbot für touristische Zwecke nach § 5, die Schließung von Gaststätten sowie das Verbot des Ausschanks und des Konsums von Alkohol in der Öffentlichkeit nach § 6 und die Berechtigung und Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort nach § 13 der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für verfassungswidrig. Die Anordnungen litten bereits an formellen Mängeln, verletzten im Übrigen die Grundrechte auf Freiheit der Person und Allgemeine Handlungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Eigentumsgarantie sowie Unverletzlichkeit der Wohnung und widersprächen dem Schutz von Ehe und Familie und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Deshalb seien auch die diesbezüglichen Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 14 der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verfassungswidrig.
In der mündlichen Verhandlung am 2. Februar 2021 im Parallelverfahren zur Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zwischen denselben Beteiligten (LVG 25/20) hat das Landesverfassungsgericht auch für dieses Verfahren eine Entscheidung für den 26. März 2021 in Aussicht gestellt.
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Proletenpartei halt, da kann man nix anderes erwarten. Und das Klientel sind halt seit Geburt Flaschenkinder, und in ihrer geistigen Entwicklung auch dort stehengeblieben.
Warum nehmen die keine braunen Papiertüten um ihren Alk?
Verstehe ich nicht, die AfD verprellt den Kern ihrer Wähler? 🙂
Die kämpfen für ihre Wähler.
Ich dachte es gibt kein „Recht auf Rausch“?
Das waren doch die, die sagten: „CO2 ist gut – ist im Bier drin“
Die haben jetzt Angst – Bier könnte für immer verboten werden – ist CO2 drin.
Nicht, dass die noch Hanfliebhaber werden – kaum auszuhalten wären chillige, lachende, sanfte, heißhungrig naschende, zärtliche Neonazis mit immer neuen coolen Ideen.
AfD heißt also Alkoholiker für Deutschland?