Stadt plant Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für „to go“

13. Oktober 2023 | Politik | 14 Kommentare

In einer vieldiskutierten Maßnahme zur Eindämmung des öffentlichen Verpackungsmülls und zur Generierung zusätzlicher Einnahmen hat der Stadtrat von Halle (Saale) nun grünes Licht für die Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für „to go“ gegeben.

Die Steuer orientiert sich demnach an einem Modell, das bereits erfolgreich in Tübingen implementiert wurde. Hierbei sollen 20 Cent für Einwegbesteck und 50 Cent für Einweggeschirr und Verpackungen erhoben werden, wobei der Höchstbetrag pro Gericht bei 1,50 Euro liegt.

Die Idee hinter dieser neuen Steuer zielt einerseits darauf ab, die immense Menge an Einwegverpackungen zu reduzieren, die oft die Umwelt belasten, und andererseits sollen die generierten Einnahmen dazu beitragen, die örtlichen Ressourcen und Dienstleistungen zu finanzieren.

Die Initiative hat jedoch nicht nur Unterstützer, sondern auch Gegner. So befürwortet etwa die Linkspartei den Antrag ausdrücklich und sieht darin einen ersten Schritt in Richtung Müllvermeidung. Die Stadtverwaltung hingegen lehnte die Steuer ab und berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie auf eine geplante Gesetzesnovellierung im Jahr 2025. Dieses Urteil könnte Auswirkungen auf die Einführung der Steuer haben.

Die Debatte über die Umsetzung der Einwegverpackungssteuer in Halle dreht sich insbesondere um die Frage, ob man auf das Urteil aus Tübingen warten sollte. Einige Befürworter der Steuer sind der Ansicht, dass sie unverzüglich eingeführt werden sollte, während andere vorsichtig abwarten wollen, bis das Bundesverfassungsgericht und die geplante Gesetzesnovellierung eine klarere Richtung vorgeben.

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