SPD – Politiker Rüdiger Erben kritisiert „Anti-Schreihals-Gesetz“
26. August 2020 | Politik | 6 KommentareZur Ankündigung von Ministerpräsident Reiner Haseloff und Innenminister Holger Stahlknecht (beide CDU), aus Anlass der fortgesetzten Kundgebungen des stadtbekannten Rechtsextremisten und Marktschreiers in Halle Änderungen im Landesversammlungsgesetz vorzuschlagen, erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben:
„Man kann jedes Gesetz besser machen – einer Diskussion darüber verschließt sich die SPD nicht. Man kann auch darüber diskutieren, den Schutz der öffentlichen Ordnung ins Landesversammlungsgesetz aufzunehmen, wie es schon vor über zehn Jahren im Entwurf des SPD-geführten Innenministeriums vorgesehen war. Das ist aber alles nicht ausschlaggebend, wenn es darum geht zu verhindern, dass Liebich mit seiner verfassungsfeindlichen Hetze in Halle das Versammlungsrecht missbraucht und fortgesetzt Demokratinnen und Demokraten bedroht.
Entscheidend ist vielmehr, dass die Polizeiinspektion Halle als Versammlungsbehörde das geltende Versammlungsrecht konsequent anwendet. Insbesondere müssen Straftaten, die von Liebichs Kundgebungen ausgehen, nachhaltig verfolgt werden, und es muss regelmäßig geprüft werden, ob von neuen Kundgebungen weitere Gefahren ausgehen. Es darf nicht sein, dass ein rechtsextremistischer Veranstalter die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten dazu missbraucht, dass sie fortwährend seinen haltlosen Anschuldigungen gegen Passantinnen und Passanten und gegen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer demokratischer Gegenaktionen nachgehen müssen.
Genauso wenig kann die Daueranmeldung von wöchentlichen Kundgebungen für 50 Jahre hingenommen werden. Der öffentliche Raum ist für alle da, zum Spazierengehen genauso wie für vielfältige demokratische Willensbekundungen aller Couleur.“
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„Diese Polizei samt Führung hat ein Problem“.
Wenn die Versammlungsbehörde einem rechten Hetzer und singulären Psychopathen die Nutzung des Marktplatzes zur Exhibition seiner cerebralen Dysfunktion für 50 Jahre im Voraus gestattet, hat nicht die Polizei ein Problem, dann haben wir ein Problem mit der Polizei. Eines, dem der Staat nachgehen muss, bevor es zu spät ist.
Oder ist das ganze eine medizinische Langzeitstudie?
@nix idee, der Herr steht wegen älterer Straftaten – hauptsächlich im Internet begangen – vor Gericht und nicht wegen der Straftaten (Beleidigungen, Bedrohungen, falsche Verdächtigungen etc. pp.) die er und seine Anhänger aktuell begehen. Da lässt die Wahrnehmung seitens der Polizei und deren Sorgfalt bei der Sachverhaltsaufnahme zu wünschen übrig. Kein Wunder, dass danach nichts dabei raus kommt. Ich bin weit davon entfernt, zu denken, dass es System bei der Polizei ist. Deren Führung und großem Teil der Polizeibeamten vertraue ich. Dennoch fühle ich mich unwohl bei solchem gleichgültigen Agieren, zumal es sich bei den Beamten vor Ort um jungen Polizisten handelt.
Wie bitte? Ein Beamter hat sich auf Nachfrage grundsätzlich durch Dienstausweis auszuweisen. Wer das nicht tut, will sich nicht kontrollieren lassen.
SfK, nicht immer die besorgte Bürger Taktik? Warum sollte man seinen Namen rausgeben? Vor allem an solche Leute wie dich.
Übrigens wird ja Straftaten nachgegangen, oft gehen diese wohl von der anderen Seite aus. Da der Herr ja aktuell vor Gericht steht, sind diese Vorwürfe ja offensichtlich stumpfe Propaganda.
Momentan ist es so, dass die Polizei in Mannschaftsstärke organisierte Verfolgungsjagd auf nächtliche Ruhestörer macht und dabei selbst reihenweise Verstöße begeht. Da wird der Name des Beamten nicht offenbart, wenn nachgefragt wird, da wird das Telefonieren mit den Handy unter Androhung einer Beschlagnahme des Handys untersagt, da wird schlicht unverhältnismäßig agiert. Bei Straftaten auf dem Markt dagegen glotzt die Polizei rum. Diese Polizei samt Führung hat ein Problem.
Es wäre tatsächlich schon viel damit gewonnen, wenn die eingesetzten Polizisten nicht wie die drei Affen teilnahmlos herum stünden, sondern die von Liebich und seinen Anhängern ausgehenden Straftaten zum Nachteil von Gegendemostranten aber auch unbeteigten Dritten registrieren und sorgfältig zur Anzeige bringen würden. Außerdem könnten sie sich, wenn sie nicht nur physisch, sondern auch geistig anwesend wären, als Zeuge bei den zahlreichen falschen Anzeigen von Liebich und Konsorten (das ist auch eine Straftat) brauchbar machen. Damit hätte auch die Versammlungsbehörde bessere Argumente, um diese unsäglichen Demos verbieten zu können. Straftaten, die zur Verurteilungen führen, belegen nämlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und können deshalb Verbote begründen. Das ist schon jetzt geltendes Gesetz.