Neuer Gesetzentwurf zu Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen

23. März 2022 | Politik, Wirtschaft | Keine Kommentare

In Sachsen-Anhalt sollen die Regeln für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage geändert werden. Hierzu hatte Wirtschaftsminister Sven Schulze dem Landes-Kabinett am gestrigen Dienstag einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt vorgelegt.

Der Entwurf beinhaltet unter anderem eine Präzisierung von bestimmten im Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt enthaltenen Regelungen zu Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen und die Schaffung eines zusätzlichen Sachgrundes für die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen.

Verkaufsöffnungen an Sonn- und Feiertagen sollen demnach künftig in den zum Schutz der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung vorgegebenen Grenzen auch möglich sein, wenn im Einzelfall ein öffentliches Interesse an der Belebung einer Gemeinde oder eines Ortsteils oder an der überörtlichen Sichtbarkeit der Gemeinde besteht.

Dieses öffentliche Interesse wird nun im Gesetzentwurf definiert und erfordert demnach eine besondere örtliche Problemlage, das Bestehen eines Gemeindeentwicklungs- oder Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde und ein zu erwartendes erhebliches Besucherinteresse.

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