Corona-Pandemie und Justiz: Gerichtsverhandlungen finden weiter statt, Besucherverkehr im Justizzentrum jedoch eingeschränkt

8. Januar 2021 | Politik | Ein Kommentar

Auch die Justiz in Halle ist von den Eindämmungsmaßnahmen zur Vermeidung der Ansteckung mit dem Corona-Virus betroffen, so Gerichtssprecher und Amtsrichter Werner Budtke. Deshalb sei es weiterhin erforderlich, den Publikumsverkehr im Justizzentrum Halle unter Beachtung der Hygieneregeln so gering wie möglich zu halten. Neben verstärkten Einlasskontrollen besteht im gesamten Justizzentrum die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Keine Einschränkung von Gerichtsverhandlungen

Gerichtsverhandlungen finden statt und der Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen ist gewährleistet.

Anträge sollen schriftlich eingereicht werden

Darüber hinaus gilt insbesondere für das Amtsgericht Halle (Saale) im Justizzentrum Halle, dass notwendige Anliegen und Anträge grundsätzlich und soweit möglich nur schriftlich eingereicht werden sollen. Anträge auf Erteilung eines Beratungshilfescheines werden ohnehin nur noch schriftlich entgegengenommen. Die Beratungshilfestelle ist für den Publikumsverkehr geschlossen.

Anträge auf Erteilung von Erbscheinen werden nur noch nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung aufgenommen. Fristgebundene Erklärungen wie Rechtsmittel oder die Ausschlagung von Erbschaften können weiterhin persönlich bei den zuständigen Stellen angebracht werden.

Weitergehende Hinweise finden sich auf der Internetseite des Amtsgerichts Halle (Saale) (www.ag-hal.sachsen-anhalt.de). Hier sind auch die Telefonnummern der zuständigen Abteilungen veröffentlicht.

Das Gericht weist darauf hin, dass Eingaben in Rechtssachen, insbesondere Rechtsmittel oder Klageerhebungen per E-Mail auch weiterhin nicht zulässig sind.

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