Landwirten bekommen höheren finanziellen Ausgleich

24. März 2023 | Natur & Gesundheit, Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Landwirte, die in sogenannten Natura-2000-Gebieten wirtschaften, bekommen einen höheren Ausgleich für die naturschutzfachlichen Einschränkungen in diesen Gebieten. Dies hat das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten von Sachsen-Anhalt nun bekanntgegeben.

Zu solchen Einschränkungen zählen u. a. Einschränkungen in der Ausbringung von Düngemitteln oder Veränderungen des bestehenden Wasserhaushaltes. Mit dem Ausgleich soll den benachteiligten Landwirten, die aufgrund von EU-Richtlinien einen Teil der Kosten- und Einkommensverluste selbst tragen mussten, nun besser geholfen werden.

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze erklärte hierzu: „Ich freue mich, dass es mir nach Abstimmung mit der EU gelungen ist, den Landwirten einen höheren finanziellen Ausgleich zahlen zu können. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass unsere Landwirte auskömmlicher wirtschaften können. Darüber hinaus unterstützen wir mit den höheren Ausgleichszahlungen den Erhalt der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung auf Grenzertragsstandorten und setzen uns aktiv für den Erhalt der Biodiversität in Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten ein.“

Sowohl Vogelschutz- als auch FFH-Gebiete werden als NATURA-2000-Gebiete bezeichnet. In diesen ist die Nutzung der Flächen durch die rechtlichen Vorgaben eingeschränkt. Diese Einschränkungen wurden für die Landwirte bisher nur teilweise ausgeglichen. So war dieser Ausgleich in der vorangegangenen Förderperiode auf 200 Euro je Hektar und Jahr gedeckelt. Mit der aktuellen Richtlinie steigt der Ausgleich auf bis zu 440 Euro je Hektar und Jahr. Die Zahlungen erfolgen rückwirkend zum 01.01.2023.

Die Anträge können ab Ende März im zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuerung gestellt werden.

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