Wer nicht in der Künstlersozialkasse ist, bekommt auch keine Corona-Soforthilfe vom Land

7. April 2020 | Kultur | 9 Kommentare

Die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur Sachsen- Anhalt haben am 20. März 2020 die Soforthilfe für Künstler sowie den Plan für weitere umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Kunst- und Kulturschaffenden bekannt gegeben. Kultur- und Staatsminister Robra kündigte „…unbürokratische und unkomplizierte Soforthilfe von 400 €/Monat“ an.

Inzwischen erreichen Künstler*innen Ablehnungen ihrer Anträge auf Soforthilfe, weil sie kein Mitglied der Künstlersozialkasse sind. Dieses Kriterium ist weder im Vordruck noch in den Nebenbestimmungen erwähnt und sollte auch nicht alleiniges Kriterium zur Unterscheidung in Künstler*in und Nicht-Künstler*in bzw. bedürftig und nicht bedürftig gelten. Die Mitgliedschaft in der KSK ist keine Pflicht für Künstler*innen. Der BBK Sachsen- Anhalt hat sich dem Land gegenüber bereits gegen diese Kriterien ausgesprochen und stattdessen gefordert, dass eines dieser Kriterien ausreichen sollte, um die Professionalität der Künstler*innen zu beweisen:

1) Steuernummer vom Finanzamt

2) KSK- Mitgliedschaft

3) Mitgliedschaft in einem Künstlerverband

Diese Forderung unterstützt auch die IG freie Theater in Halle. Deren Sprecher, Nicole Tröger und Simon van Parys
erklären dazu:  „Diesen Kriterien stimmen wir auch zu. Noch wesentlicher ist jedoch, die Entscheidung des Ministeriums Soforthilfe für Künstler*innen nur für einen Monat, statt der angekündigten mindestens zwei Monate zu bewilligen. Die marginale Soforthilfe für Künstler*innen in Sachsen-Anhalt von 400,00 € deckt ohnehin nicht im mindesten Einnahmeverluste der Künstler*innen und kommt nur geringfügig der Deckung von Lebenshaltungskosten entgegen. Diese dann auf nur einen Monat zu begrenzen, bringt freiberufliche Künstler*innen in existentielle Bedrängnis. In der Stadt Halle wurden Veranstaltungen bereits zum 13.03.20 untersagt. Vielen Künstler*innen können die bereits im März entgangenen Einkünfte kaum kompensieren. Aufgrund der fehlenden Planungssicherheit sind bereits Veranstaltungen abgesagt, die sich bis in den Sommer ziehen. Viele Künstler*innen erleiden also Einkommensverluste die weitreichender als zwei geschweige denn einen Monat sind. So wäre zu erwarten gewesen, dass das Ministerium zumindest vorerst bis Ende April Anträge bewilligt, nämlich bis Ende der vorerst getroffenen Veranstaltungssperre.

Künstler*innen werden auf Soforthilfen des Bundes für Soloselbstständige verwiesen. Diese sind jedoch nur bedingt für freiberufliche Künstler*innen hilfreich, da zwar Mieten von Proberäumen, Theatern und Ateliers von den Bundesmitteln bezahlt werden können, Lebenshaltungskosten zur Existenzsicherung daraus jedoch nicht zu bestreiten sind. Übrig bleibt den meisten Künstler*innen nur der Weg in die Fürsorge. Auch hier wird unkomplizierte und schnelle Hilfe versprochen, dennoch bleibt die Prüfung der Bedürftigkeit von Bedarfsgemeinschaften nach wie vor bestehen. Mit Soforthilfe für Soloselbstständige Künstler*innen hat das wenig zu tun. Wir  brauchen jetzt Hilfe, ausreichend, schnell, wirklich unbürokratisch und unkompliziert.
Vor allem die schnelle Hilfe fordern wir vehement, da die meisten Künstler*innen der IG freie Theater Halle noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung über ihren zum 23.03.20 gestellten Soforthilfe-Antrag erhalten haben, geschweige denn eine Zusage und somit bereits 3 Wochen, seit Inkrafttreten der Eindämmungsverordnung der Stadt Halle, unter Einnahmeausfällen aufgrund abgesagter und untersagter Veranstaltungen leiden.

Als Interessengemeinschaft freie Theater vertreten wir eine Vielzahl von freiberuflich arbeitenden Künstler*innen der darstellenden freien Szene. Wir sind auf die vollumfängliche Unterstützung des Landes angewiesen,wenn auch nach Corona Kunst und Kultur in der Stadt und im ganzen Bundesland stattfinden soll.“

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