Wissenschaftler der Martin-Luther-Universität fordern Debatte über AfD-Verbot

17. Januar 2024 | Bildung und Wissenschaft | 28 Kommentare

In einer gemeinsamen Erklärung haben rund 60 Wissenschaftler der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einen Appell veröffentlicht, der unter dem Titel „Wehrhafte Demokratie ernst nehmen – über AfD-Verbot nachdenken“ steht. Zu den Unterzeichnern gehören renommierte Persönlichkeiten wie der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Johannes Varwick, die Juristen und Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Henning Rosenau und Prof. Dr. Armin Höland, der Theologe Prof. Dr. Daniel Cyranka sowie der Pädagoge Prof. Dr. Torsten Fritzlar.

Im Fokus des Appells steht die Betonung der gegenwärtigen Herausforderungen, die bedeutende Prüfungen für die Demokratie darstellen. Die Unterzeichner weisen darauf hin, dass Konflikte innerhalb einer Demokratie stets im Rahmen der freiheitlichen Verfassungsordnung ausgetragen werden sollten. Insbesondere als Lehrende der Martin-Luther-Universität fühlen sie sich verpflichtet, für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzustehen.

Der Appell bezeichnet die „Alternative für Deutschland“ (AfD) als Gefahr für diese Grundordnung. Als Beweis wird auf die Teilnahme des AfD-Fraktionsvorsitzenden an einem Treffen zum „Masterplan Remigration“ verwiesen, was nach Ansicht der Unterzeichner an dunkle Stunden der deutschen Geschichte erinnert. Die Wissenschaftler halten die AfD offenkundig für gesichert rechtsextrem, wie es bereits vom Verfassungsschutz festgestellt wurde.

In der Erklärung wird die Unvereinbarkeit von Positionen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen oder verächtlich machen wollen, mit den Prinzipien dieser Ordnung betont. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass eine wehrhafte Demokratie nicht wehrlos ist und verschiedene Maßnahmen ergriffen werden können. Dazu gehören ein Betätigungsverbot für nachweislich rechtsextreme Personen oder der Entzug der Finanzierungsgrundlage einer rechtsextremen Partei. Ein Parteiverbot wird als letztes Mittel betrachtet und soll nur in Betracht gezogen werden, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass eine Partei aktiv und planvoll darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Angesichts der Einschätzung der Unterzeichner, dass die AfD genau dies tut, fordern sie eine vertiefte Debatte über den angemessenen Umgang mit der AfD, die letztendlich zu einem Antrag auf Verbotsverfahren führen kann.

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