Land verschärft Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen

5. April 2024 | Bildung und Wissenschaft | Ein Kommentar

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat einen umfassenden Ansatz zur Bekämpfung von Jugendkriminalität beschlossen, der ressort- und fachbereichsübergreifend agiert. Eine der entscheidenden Maßnahmen betrifft die Anpassung des Erlasses zur Meldung von Schulpflichtverletzungen, um eine frühere Kommunikation mit den zuständigen Behörden zu gewährleisten. Diese Erlassänderung hat das Ministerium für Bildung nun bekannt gegeben.

Für Lehrkräfte bedeutet der neue Erlass eine klare Handlungsanleitung im Umgang mit Schulpflichtverletzungen. Eine wesentliche Änderung ist die Verkürzung der Frist zur Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten bei unentschuldigtem Fehlen von einer Woche auf drei Tage, sowohl bei tageweisem als auch stundenweisem Fernbleiben. Ebenso wurde die Frist zur Meldung der Schulpflichtverletzung an die zuständige Behörde verschärft.

Bildungsministerin Eva Feußner betonte die Bedeutung dieser Verschärfung im Kampf gegen Jugendkriminalität: „Die frühzeitige Meldung und konsequente Handhabung von Schulpflichtverletzungen ermöglichen gezielte Interventionen zur Unterstützung betroffener Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Familien, um sie wieder in den schulischen Alltag zu integrieren. Der Kampf gegen Schulabsentismus ist entscheidend für die Verhütung von Schulabbruch.“

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