Fraktion Die Linke [LSA]: Appell an die Landesregierung – Maghreb-Staaten sind keine sicheren Herkunftsländer

9. Mai 2016 | Kurznachrichten | Keine Kommentare

Zur geplanten Abstimmung im Bundesrat über die Ausweitung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten am 13. Mai 2016 erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Henriette Quade: „Wie bekannt wurde, ist die Landesregierung noch nicht festgelegt, wie sie sich in der am  Freitag, 13. Mai 2016, anstehenden Abstimmung über die Ausweitung der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten verhalten will. Die Linke appelliert an die Landesregierung, die geplante Ausweitung der als sicher eingestuften Herkunftsstaaten und einer damit einhergehenden pauschalen Verneinung eines Asylanspruches für Menschen aus Marokko, Algerien und Tunesien abzulehnen.

Erstens ist das Prinzip als solches hochkritikwürdig: Per Festlegung am grünen Tisch wird entschieden, welche Länder sicher sind und welche nicht. Nicht selten stehen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und die realen Zustände vor Ort dem eklatant entgegen: Was für deutsche Staatsbürger als nicht sicher genug gilt, soll für andere keinen Fluchtgrund rechtfertigen? Zudem ist die damit verbundene Praxis der nicht mehr stattfindenden Prüfung der individuellen Asylgesuchsgründe eine nichtakzeptable Einschränkung des Grundrechtes auf Asyl. Die weitere Ausdehnung der „sicheren Herkunftsländer“ höhlt dieses für viele lebenswichtige Grundrecht weiter aus.

Zweitens sind bei konkreter Betrachtung die in Rede stehenden Länder eben keineswegs sicher: Insbesondere für Homosexuelle ist die Sicherheitslage mehr als prekär. Homosexualität ist, und wer sie offen auslebt, dem droht dafür eine Gefängnisstrafe. In Gefängnissen sind Fälle von Folter durch Amnesty International dokumentiert. Die Argumentation, dass nur bedroht sei, wer seine Sexualität offen auslebe und daher ja jede*r selbst für sein Risiko Verantwortung trage, ist dabei besonders perfide.

Doch das ist nicht die einzige Grundrechtseinschränkung: Freie Pressearbeit ist für kritische Journalist*innen in allen drei Staaten eine erhebliches Problem und wird behindert. Die Rechte oppositioneller Gruppen und Parteien sind beschränkt, ihre Versammlungen werden nach übereinstimmenden Berichten von Menschenrechtsorganisationen nicht selten willkürlich aufgelöst.

All diese Gründe gegen eine Einstufung der drei Länder als „sicher“ sind in der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages benannt worden. Dass es für die Mehrheit des Deutschen Bundestages nicht zu einer Abkehr von dem Vorhaben führt, ist skandalös und beschämend. Es bleibt nun nur die Hoffnung, dass die Bundesländer die Zustimmung zu verweigern. Sachsen-Anhalt sollte hier mit konsequenter Menschenrechtsorientierung und dem Anlegen der gleichen Maßstäbe für alle Menschen vorangehen. Wer die sexuelle Identität in der Verfassung des eigenen Landes für seine Bürger*innen schützen will, der muss sie auch für andere als schutzwürdigen anerkennen und die geplante Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens ablehnen.“

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