Startseite › Foren › Halle (Saale) › Wegen Untreue: Urteil gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand erst am 9. Februar
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29. Januar 2015 um 18:18 Uhr #136382
Wer ist jetzt Herr E ?
29. Januar 2015 um 19:08 Uhr #136387Hei-Wu, die Küken aus Deiner Partei solltest Du schon kennen.
29. Januar 2015 um 19:24 Uhr #136404Im Gegensatz zu Dir, SfK, argumentiert Herr E mit seinem bürgerlichen Namen, im Eingangsartikel ist er genannt.
“Wer glaubt, dass ein Prozess vor einem deutschen Gericht durch Stadträte initiiert und manipuliert werden kann, wer in dem Zusammenhang von “Intrige”, “Schmierfinken” und Vergeltung spricht, der zeigt, dass in seiner Gedankenwelt heute im rechtsstaatlichen Kontext noch die gleichen Spielregeln wie in den deutschen Diktaturen gelten”, reagierte SPD-Stadtrat Eric Eigendorf auf Wiegands Aussagen vor dem Urteil.29. Januar 2015 um 19:25 Uhr #136405@redhall
“Mikkelina, die Vorgängerinnen verteilten persönlichen Vergünstigungen, um sich die Mehrheit im Stadtrat zu sichern!”Ich war unter Häußler(SPD) und Szabados (SPD) in der CDU-Fraktion im Stadtrat, nenne mir eine Vergünstigung, die ich von Ihnen erhalten habe.
Leider hast Du eine Zeile vergessen:
Und die Begünstigten mussten bei Amtsantritt die Konsequenzen ziehen!B. trifft Dich also nicht!
29. Januar 2015 um 19:50 Uhr #136410[…] wer in dem Zusammenhang von “Intrige”, “Schmierfinken” und Vergeltung spricht, der zeigt, dass in seiner Gedankenwelt heute […] noch die gleichen Spielregeln wie in den deutschen Diktaturen gelten
Jaja, die gute, alte Nazi-Keule, was würden wir nur ohne sie machen? Immer praktisch zur Hand, wenn man keine Argumente hat.
29. Januar 2015 um 20:44 Uhr #136424Lassen wir die Nazikeule weg, so bleibt aber der Fakt, dass der OB den Prozess als politische Intrige bezeichnet, deren angebliche Drahtzieher sich noch verantworten müssen.
OB Wiegand ist doch sonst dafür, dass Gerichte eine Sachlage feststellen sollen, das sind doch, wie ich lernen mußte, für ihn ganz normale Vorgänge in unserem Rechtsstaat.
Warum regt er sich hier so auf, es geht doch nur darum, ob es rechtens war, drei Mitarbeitern beim Gehalt eine höhere Erfahrungsstufe zuerkannt zu haben, als der Personalrat zugestanden hat.29. Januar 2015 um 21:16 Uhr #136428Das Gerichtsverfahren mag korrekt oder nicht sein, aber es bleibt halt ein Geschmäckle, wie der Schwabe sagen würde, weil es einen parteilosen OB trifft. In der Summe haben die Vorgänger das Vermögen der Stadt ganz bestimmt nicht gemehrt.
29. Januar 2015 um 22:33 Uhr #136448Mal eine Frage – wo ist denn das Sachargument, dass die Stufe rechtens war? Das sagt man doch eigentlich als Angeklagter, wenn man von der Richtigkeit seiner Handlungsweise überzeugt ist.
Und wo sind die Anzeigen gegen die Vorgängerinnen, die doch alles noch viel schlimmer getrieben haben sollen? Wo??
29. Januar 2015 um 23:10 Uhr #136451@SfK: „Geschmäckle“ gäbs doch erst recht, wenn die Justiz berücksichtigen würde, ob der Angeklagte ein Parteibuch hat, oder nicht?
Die politischen Fehlentscheidungen der Vorgänger(innen) des Angeklagten stehen im konkteten Verfahren nicht zur Debatte Nicht jede politische Fehlentscheidung fällt unter das Strafrecht: „Nulla poene, sine lege“
Dass dieser Grundsatz zur heute viel beschworenen abendländischen Kultur gehört, weißt du ja selbst.
30. Januar 2015 um 00:58 Uhr #136456Dass dieser Grundsatz zur heute viel beschworenen abendländischen Kultur gehört, weißt du ja selbst.
Bald nicht mehr, da gilt hier die Scharia. 😛
30. Januar 2015 um 07:31 Uhr #136473Binärcode schrieb:“Bald nicht mehr, da gilt hier die Scharia“
Wieso bald?http://www.amazon.de/Richter-ohne-Gesetz-Paralleljustiz-Rechtsstaat/dp/3430201276
Autor:
http://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Wagner_(Journalist)30. Januar 2015 um 08:30 Uhr #136484
AnonymNach Wollis Kommentar zu Halle-Kinds Kommentar ist ja dann Herr Dr. B.W. der Gerechteste unter den gerecht sein Wollenden und somit ist die Vergütung seiner persönlichen Mitarbeiter nicht ungerecht, sondern vielmehr gerecht, und Herr Dr.W.hat Recht, zumindest moralisch. Ergo müsste das Gericht dem Antrag der Verteidigung folgen und…lassen wir uns überraschen ( nach Rudi Carell)!
30. Januar 2015 um 08:36 Uhr #136485
AnonymDie Äußerungen haben die Richter sicherlich nicht erfreut und ich weiß, dass Richter ihre Antennen sehr feinfühlig ausfahren, wenn jemand behauptet, dass sie bzw. das gericht vor dem politischen Karren gespannt wurden. Die Zulassung eines Verfahrens wird schon genau geprüft und nicht weil es Fraktionsvorsitzende mal so wollen.
Da es also nicht den Hauch der Einsicht gab, weil es die aus seiner Sicht auch nicht geben muss bzw. einfach !nur! gesagt hätte, dass er es genau so sah wie er es entschieden hatte, so glaube ich, dass er nun den Kollegen Richtern ordentlich auf die Robe trat und die keinen Bock hatten, vielleicht ein äußerst günstiges Urteil für ihn, so auszusprechen.
Auch die „Drohung“ die Verantwortlichen für diesen Prozess werden sich dafür zur rechenschaft gezogen, also in anderen Kreisen kommt so was gar nicht gut an und auch dies sollte man mal Herr Wiegend fragen, was er damit meinte.
Es bleibt spannend und der Grundsatz, so lange nicht verurteilt, unschuldig, natürlich nur vor dem Gesetz.30. Januar 2015 um 09:03 Uhr #136493Mal eine Frage – wo ist denn das Sachargument, dass die Stufe rechtens war? Das sagt man doch eigentlich als Angeklagter, wenn man von der Richtigkeit seiner Handlungsweise überzeugt ist.
…Deine Pseudofragen sind wirklich nur peinlich. Jeder kann die Sacharguemnte lesen weil Sie schon auf der Startseite von Halle.de zu finden sind.
…
Die politischen Fehlentscheidungen der Vorgänger(innen) des Angeklagten stehen im konkreten Verfahren nicht zur Debatte
…Doch sie stehen zur Debatte, weil die Staatsanwaltschaft/Personalrat behauptet hat eine Einstellung von Externen in höhere Erfahrungsstufen sei in Halle nicht üblich gewesen. Dies ist gerichtsfest widerlegt.
Was mich wirklich aufregt, es gibt ausdrücklich eine „Gesetzliche“ (Tarifrecht) Regelung um solche Einstellungen vornehmen zu können. Es ist also absoluter Quatsch das es so etwas nicht geben „darf“. Die Frage kann nur sein ob er die Regelung richtig angewendet hat.
Ansonsten kann ich Campino aber nur Recht geben, mit dem Plädoyer hat er sich ein dickes Ei gelegt.
30. Januar 2015 um 09:44 Uhr #136505Auch wenn er freigesprochen wird, an dem Verhältnis Stadtrat – OB wird sich gar nichts ändern, das wird immer angespannt bleiben.
30. Januar 2015 um 09:47 Uhr #136507Was ist eigentlich besser, Parteifilz mit Blaulicht oder Verfolgungswahn?
30. Januar 2015 um 10:08 Uhr #136509„Anders als Richter, die bei ihrer Amtsführung nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden sind, unterstehen Staatsanwälte in Deutschland der Behördenhierarchie. Damit sind sie an die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten gebunden. Dieses Recht umfasst sowohl Weisungen im Einzelfall (etwa das Absehen von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen eine bestimmte Person), als auch generelle Anweisungen, wie etwa das Absehen von Strafverfolgungsmaßnahmen bei sog. Kleinstmengen im Betäubungsmittelrecht. Das eröffnet Möglichkeiten zum Missbrauch indem der Justizminister als politischer Beamter und Mitglied der Exekutive Einfluss auf Entscheidungen der Judikative nimmt.“
Wikipedia30. Januar 2015 um 10:12 Uhr #136512Nach dieser Aufklärung ergeben sich ja völlig neue Möglichkeiten einer politischen Intrige und der Leute, die da zur Rechenschaft gezogen werden sollen.
30. Januar 2015 um 10:24 Uhr #136515
AnonymFrau Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb?
30. Januar 2015 um 10:42 Uhr #136525Das hatte ich doch noch im Hinterkopf (erstaunlich, was man im Laufe eines Lebens alles abspeichert):
http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/turbulenzen-in-der-justiz-schwere-vorwuerfe-gegen-dienstherrn-becker,20641266,19355046.htmlWer erinnert sich noch an Margrit Lichtinghagen?
http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/mdr/fahnderin100.html
30. Januar 2015 um 11:15 Uhr #136545Erst mal besteht bei der Staatsanwaldschaft lediglich der Verdacht auf Untreue!
Auch wenn die Überschrift was anderes suggeriert!Und das Gericht sieht es offensichtlich nicht als hinreichend erwiesen an.
Dann ist es das Recht des Angeklagten, das letzte Wort zu haben, auch wenn Herr Eigendorf nach dem Motto „ich trage einen großen Namen“ ihm das Recht absprechen will.Ererbte Moralische Kompetenz hat die Bedeutung des Reissacks in China!
30. Januar 2015 um 11:24 Uhr #136549farbspektrum, Du bist ja ganz böse! 😉
30. Januar 2015 um 12:04 Uhr #136555Schön zu sehen, wie fleißig hier einige die „Evergreens des deutschen Rechtsstaats“ runterbeten können. Kleiner Tipp: Es wirkt authentischer, wenn man dafür nicht ganze Satzblöcke aus dem Netz rauskopiert.
Meistens sind es dieselben, die im Halteverbot mit der Politesse lamentieren oder mal wieder eine „günstigere“ Reinigungskraft suchen.
Etwas weniger Überheblichkeit wäre durchaus angebracht.Die erneute Verschiebung des Urteils ist misslich für alle Beteiligten. Sie schafft keine Rechtsklarheit, fördert den Unmut der Politikverdrossenen in der Stadt (sowas solls geben)und ist durchaus schon eine Zumutung für den Angeklagten, der (unabhängig von der Schuld) menschlich eine schier unerträgliche Situation in den letzten Monaten durchmachen musste.
30. Januar 2015 um 12:14 Uhr #136559Ich habe eben das Interview des Prozessbeobachters der MZ auf TVH gesehen. Für die Verschiebung könnte es mehrere Gründe geben. Für mich denkbar: Die erforderliche Mehrheit des Schöffengerichts für ein Urteil kommt nicht zustande.
30. Januar 2015 um 12:22 Uhr #136561Das vermute ich auch und deute das als positives Zeichen für Wiegand.
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