Startseite Foren Halle (Saale) Wegen Untreue: Urteil gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand erst am 9. Februar

Ansicht von 25 Beiträgen - 26 bis 50 (von insgesamt 86)
  • Autor
    Beiträge
  • #136382

    Wer ist jetzt Herr E ?

    #136387

    Hei-Wu, die Küken aus Deiner Partei solltest Du schon kennen.

    #136404

    Im Gegensatz zu Dir, SfK, argumentiert Herr E mit seinem bürgerlichen Namen, im Eingangsartikel ist er genannt.
    “Wer glaubt, dass ein Prozess vor einem deutschen Gericht durch Stadträte initiiert und manipuliert werden kann, wer in dem Zusammenhang von “Intrige”, “Schmierfinken” und Vergeltung spricht, der zeigt, dass in seiner Gedankenwelt heute im rechtsstaatlichen Kontext noch die gleichen Spielregeln wie in den deutschen Diktaturen gelten”, reagierte SPD-Stadtrat Eric Eigendorf auf Wiegands Aussagen vor dem Urteil.

    #136405

    @redhall
    “Mikkelina, die Vorgängerinnen verteilten persönlichen Vergünstigungen, um sich die Mehrheit im Stadtrat zu sichern!”

    Ich war unter Häußler(SPD) und Szabados (SPD) in der CDU-Fraktion im Stadtrat, nenne mir eine Vergünstigung, die ich von Ihnen erhalten habe.

    Leider hast Du eine Zeile vergessen:
    Und die Begünstigten mussten bei Amtsantritt die Konsequenzen ziehen!

    B. trifft Dich also nicht!

    #136410

    […] wer in dem Zusammenhang von “Intrige”, “Schmierfinken” und Vergeltung spricht, der zeigt, dass in seiner Gedankenwelt heute […] noch die gleichen Spielregeln wie in den deutschen Diktaturen gelten

    Jaja, die gute, alte Nazi-Keule, was würden wir nur ohne sie machen? Immer praktisch zur Hand, wenn man keine Argumente hat.

    #136424

    Lassen wir die Nazikeule weg, so bleibt aber der Fakt, dass der OB den Prozess als politische Intrige bezeichnet, deren angebliche Drahtzieher sich noch verantworten müssen.
    OB Wiegand ist doch sonst dafür, dass Gerichte eine Sachlage feststellen sollen, das sind doch, wie ich lernen mußte, für ihn ganz normale Vorgänge in unserem Rechtsstaat.
    Warum regt er sich hier so auf, es geht doch nur darum, ob es rechtens war, drei Mitarbeitern beim Gehalt eine höhere Erfahrungsstufe zuerkannt zu haben, als der Personalrat zugestanden hat.

    #136428

    Das Gerichtsverfahren mag korrekt oder nicht sein, aber es bleibt halt ein Geschmäckle, wie der Schwabe sagen würde, weil es einen parteilosen OB trifft. In der Summe haben die Vorgänger das Vermögen der Stadt ganz bestimmt nicht gemehrt.

    #136448

    Mal eine Frage – wo ist denn das Sachargument, dass die Stufe rechtens war? Das sagt man doch eigentlich als Angeklagter, wenn man von der Richtigkeit seiner Handlungsweise überzeugt ist.

    Und wo sind die Anzeigen gegen die Vorgängerinnen, die doch alles noch viel schlimmer getrieben haben sollen? Wo??

    #136451

    @SfK: „Geschmäckle“ gäbs doch erst recht, wenn die Justiz berücksichtigen würde, ob der Angeklagte ein Parteibuch hat, oder nicht?

    Die politischen Fehlentscheidungen der Vorgänger(innen) des Angeklagten stehen im konkteten Verfahren nicht zur Debatte Nicht jede politische Fehlentscheidung fällt unter das Strafrecht: „Nulla poene, sine lege“

    Dass dieser Grundsatz zur heute viel beschworenen abendländischen Kultur gehört, weißt du ja selbst.

    #136456

    Dass dieser Grundsatz zur heute viel beschworenen abendländischen Kultur gehört, weißt du ja selbst.

    Bald nicht mehr, da gilt hier die Scharia. 😛

    #136473
    #136484

    Anonym

    Nach Wollis Kommentar zu Halle-Kinds Kommentar ist ja dann Herr Dr. B.W. der Gerechteste unter den gerecht sein Wollenden und somit ist die Vergütung seiner persönlichen Mitarbeiter nicht ungerecht, sondern vielmehr gerecht, und Herr Dr.W.hat Recht, zumindest moralisch. Ergo müsste das Gericht dem Antrag der Verteidigung folgen und…lassen wir uns überraschen ( nach Rudi Carell)!

    #136485

    Anonym

    Die Äußerungen haben die Richter sicherlich nicht erfreut und ich weiß, dass Richter ihre Antennen sehr feinfühlig ausfahren, wenn jemand behauptet, dass sie bzw. das gericht vor dem politischen Karren gespannt wurden. Die Zulassung eines Verfahrens wird schon genau geprüft und nicht weil es Fraktionsvorsitzende mal so wollen.
    Da es also nicht den Hauch der Einsicht gab, weil es die aus seiner Sicht auch nicht geben muss bzw. einfach !nur! gesagt hätte, dass er es genau so sah wie er es entschieden hatte, so glaube ich, dass er nun den Kollegen Richtern ordentlich auf die Robe trat und die keinen Bock hatten, vielleicht ein äußerst günstiges Urteil für ihn, so auszusprechen.
    Auch die „Drohung“ die Verantwortlichen für diesen Prozess werden sich dafür zur rechenschaft gezogen, also in anderen Kreisen kommt so was gar nicht gut an und auch dies sollte man mal Herr Wiegend fragen, was er damit meinte.
    Es bleibt spannend und der Grundsatz, so lange nicht verurteilt, unschuldig, natürlich nur vor dem Gesetz.

    #136493

    Mal eine Frage – wo ist denn das Sachargument, dass die Stufe rechtens war? Das sagt man doch eigentlich als Angeklagter, wenn man von der Richtigkeit seiner Handlungsweise überzeugt ist.

    Deine Pseudofragen sind wirklich nur peinlich. Jeder kann die Sacharguemnte lesen weil Sie schon auf der Startseite von Halle.de zu finden sind.


    Die politischen Fehlentscheidungen der Vorgänger(innen) des Angeklagten stehen im konkreten Verfahren nicht zur Debatte

    Doch sie stehen zur Debatte, weil die Staatsanwaltschaft/Personalrat behauptet hat eine Einstellung von Externen in höhere Erfahrungsstufen sei in Halle nicht üblich gewesen. Dies ist gerichtsfest widerlegt.

    Was mich wirklich aufregt, es gibt ausdrücklich eine „Gesetzliche“ (Tarifrecht) Regelung um solche Einstellungen vornehmen zu können. Es ist also absoluter Quatsch das es so etwas nicht geben „darf“. Die Frage kann nur sein ob er die Regelung richtig angewendet hat.

    Ansonsten kann ich Campino aber nur Recht geben, mit dem Plädoyer hat er sich ein dickes Ei gelegt.

    #136505

    Auch wenn er freigesprochen wird, an dem Verhältnis Stadtrat – OB wird sich gar nichts ändern, das wird immer angespannt bleiben.

    #136507

    Was ist eigentlich besser, Parteifilz mit Blaulicht oder Verfolgungswahn?

    #136509

    „Anders als Richter, die bei ihrer Amtsführung nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden sind, unterstehen Staatsanwälte in Deutschland der Behördenhierarchie. Damit sind sie an die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten gebunden. Dieses Recht umfasst sowohl Weisungen im Einzelfall (etwa das Absehen von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen eine bestimmte Person), als auch generelle Anweisungen, wie etwa das Absehen von Strafverfolgungsmaßnahmen bei sog. Kleinstmengen im Betäubungsmittelrecht. Das eröffnet Möglichkeiten zum Missbrauch indem der Justizminister als politischer Beamter und Mitglied der Exekutive Einfluss auf Entscheidungen der Judikative nimmt.“
    Wikipedia

    #136512

    Nach dieser Aufklärung ergeben sich ja völlig neue Möglichkeiten einer politischen Intrige und der Leute, die da zur Rechenschaft gezogen werden sollen.

    #136515

    Anonym

    Frau Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb?

    #136525

    Das hatte ich doch noch im Hinterkopf (erstaunlich, was man im Laufe eines Lebens alles abspeichert):
    http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/turbulenzen-in-der-justiz-schwere-vorwuerfe-gegen-dienstherrn-becker,20641266,19355046.html

    Wer erinnert sich noch an Margrit Lichtinghagen?

    http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/mdr/fahnderin100.html

    #136545

    Erst mal besteht bei der Staatsanwaldschaft lediglich der Verdacht auf Untreue!
    Auch wenn die Überschrift was anderes suggeriert!

    Und das Gericht sieht es offensichtlich nicht als hinreichend erwiesen an.
    Dann ist es das Recht des Angeklagten, das letzte Wort zu haben, auch wenn Herr Eigendorf nach dem Motto „ich trage einen großen Namen“ ihm das Recht absprechen will.

    Ererbte Moralische Kompetenz hat die Bedeutung des Reissacks in China!

    #136549

    farbspektrum, Du bist ja ganz böse! 😉

    #136555

    Schön zu sehen, wie fleißig hier einige die „Evergreens des deutschen Rechtsstaats“ runterbeten können. Kleiner Tipp: Es wirkt authentischer, wenn man dafür nicht ganze Satzblöcke aus dem Netz rauskopiert.
    Meistens sind es dieselben, die im Halteverbot mit der Politesse lamentieren oder mal wieder eine „günstigere“ Reinigungskraft suchen.
    Etwas weniger Überheblichkeit wäre durchaus angebracht.

    Die erneute Verschiebung des Urteils ist misslich für alle Beteiligten. Sie schafft keine Rechtsklarheit, fördert den Unmut der Politikverdrossenen in der Stadt (sowas solls geben)und ist durchaus schon eine Zumutung für den Angeklagten, der (unabhängig von der Schuld) menschlich eine schier unerträgliche Situation in den letzten Monaten durchmachen musste.

    #136559

    Ich habe eben das Interview des Prozessbeobachters der MZ auf TVH gesehen. Für die Verschiebung könnte es mehrere Gründe geben. Für mich denkbar: Die erforderliche Mehrheit des Schöffengerichts für ein Urteil kommt nicht zustande.

    #136561

    Das vermute ich auch und deute das als positives Zeichen für Wiegand.

Ansicht von 25 Beiträgen - 26 bis 50 (von insgesamt 86)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.