Startseite Foren Halle (Saale) Insolvenz: Schutzschirm-Verfahren für die Bühnen Halle

Ansicht von 25 Beiträgen - 151 bis 175 (von insgesamt 270)
  • Autor
    Beiträge
  • #66270

    Eine Insolvenz kann kein Aufsichtsrat beantragen, sondern nur der Geschäftsführer. Das sollte sich wohl mal rumgesprochen haben…

    #66312

    Mirror

    @schulze Stimmt nicht ganz. Antrag auf Eröffnung der Insolvenz können auch andere stellen, z.B. Krankenkassen. Das Gericht muss dem Antrag nicht entsprechen. GF kann dagegen etwas tun.

    #66322

    Sollte Wiegand das Überbleibsel des Thalia sang- und klanglos streichen wollen, so ist auch bei mir eine Toleranzgrenze überschritten. Er hat sich vor der Wahl genau umgekehrt ausgedrückt.

    #66330

    @Sfk

    Das will der GF denn der hat diesen Plan gemacht. Es ist absehbar das in Halle Händel und damit die „Hochkultur“ auch in Zukunft einen großen Anteil von dem verschlingen wird was zur Verfügung steht. Das sich offensichtlich nicht einmal an die Vereinbarungen aus 2008/2009 gehalten wurde spricht für sich.

    @consultant, die erste Lesung des Haushalts ist heute im Landtag. Wenn der beschlossen ist dann besteht rechtlich die Möglichkeit ein Schutzschirmverfahren zu eröffnen oder zu warten bis die echte Insolvenz eintritt. Natürlich vorbehaltlich das die politischen Akteure es sich nicht doch noch anders überlegen. Derzeit fordern allerdings Teile dieser politischen Akteure die Verwaltung auf die eigene Arbeit zu machen.

    Was Du mit Fichte und Unsinn meinst solltest Du mal erklären.

    #66336

    Mirror

    Na @nachrichtenticker , schon eine Insolvenz gemacht? Berichte 🙂

    #66338

    Na mal wieder ein wenig am ablenken ?

    Es ist eine Tatsache das ohne aktives Eingreifen des Lantages bei der Haushaltsberatung die Insolvenz kommt. Die Ansprechpartner sitzen bei der CDU und SPD und nicht im halleschen Rathaus.

    #66339

    Mirror

    @nachrichtenticker Woher hast Du immer diese gesicherten Erkenntnisse, super.
    Übrigens, meine Anmerkungen zur Vergabe Deichbau kannst Du zusammenfassend in der Entscheidung der Vergabekammer (zu finden auf halle.de) nachlesen 🙂

    #66341

    Dazu kann man den Haushaltsentwurf lesen oder so wie Du irgend etwas rumlabern. Oder kommt doch noch eine Erklärung was genau Du meinst ?

    Was das jetzt mit dem Deichbau zu tun hat ist wohl Dein spezielles Geheimnis.

    #66342

    Mirror

    I feel good!!! Labere gerne.
    Es gibt noch weitere Optionen, selbst wenn Dein Guru diese nicht in Betracht zieht. Stadtrat, Aufsichtsrat und GF müssen nur gemeinsam wollen und dem OB den Befehl zur Ausführung erteilen.
    @nachrichtenticker So und jetzt ran an Google. Ich muss arbeiten.

    #66343

    Also immer noch keine Erklärung.

    Und nein das ist nicht mein Guru (Deine Kommunikationsstrategie sagt aber eine Menge über Dich aus) sondern der OB der Stadt Halle mit einer Menge Problemen am Bein (selbst verschuldet) und einer Stadt die noch mehr Probleme hat. Leider sind die nicht Thema sondern werden vom Getöse anderen Themen überdeckt.

    Der Stadtrat sollte also beschließen das die Mindereinnahmen aus der Landeszuweisung durch die Stadt auszugleichen sind. Grundsätzlich ein gangbarer Weg wenn da nicht das „kleine“ Problem Schulden wäre und es deswegen mindestens eines Gegenfinanzierungsvorschlag bedarf. Man könnte z.B. alle externen Beratungsdienstleistungen ab sofort einzustellen.

    #66352

    Ja, z.B. den Bevollmächtigten, den Wiegand heute für die TOO beauftragen wird….

    #66444

    Mirror

    Heute habe ich sehr umfassendes Material zur Insolvenz auf halle.de gefunden. Spannend zu lesen! Warum da Bewerbungsunterlagen eines Insolvenzverwalters dabai sind?
    Muss eigentlich Herr Neumann für das MMZ auch Insolvenz anmelden. Buchwert MMZ in der Eröffnungsbilanz der Stadt 1€ und bestimmt hohe Erlösminderung durch Flut.

    #66475

    Da es hier um das eventuelle Schutzschirmverfahren der TOOH GmbH geht ist nicht das MMZ spannenend sondern dieses Schreiben des Kultusministeriums zum Thema: http://www.halle.de/push.aspx?s=downloads/de/Kultur-Tourismus/Kulturpolitik//Sanierung-TOOH/11.9.2013_schreiben_kultusministerium.pdf

    Das ist noch schlimmer als ich befürchtet hatte. Lag das den Stadträten vor der letzten Sitzung vor ?

    #66477

    Mirror

    @nachrichtenticker haaalloooo! Droht hier nicht die überall lauernde Gefahr für Leib .., ähhhm korrigiere, der Konkursverschleppung 🙂

    #66537

    @Mirror: Du reihst dich mit deinen letzten Beiträgen in die Schlange ein, die hier nach einigen sachlichen Diskussionen und Beiträgen immer weiter hin zu unsachlichen und beleidigenden Beiträgen abrutschen.

    Um es nochmal klarzustellen. Nur der Geschäftsführer ist berechtigt bzw. verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen; der Aufsichtsratsvorsitzende, wo wir bei Neumann wären, nicht.

    Der Gesellschafter kann Weisungen erteilen. Der OB gibt die Anweisungen ja nicht als Aufsichtsratsvorsitzender sondern Gesellschaftervertreter. Ich glaube nicht, dass Neumann dazu befugt wäre, Wiegand wohl schon eher. Stiska muss m.E. zu Recht die Weisungen des Gesellschafters nicht umsetzen, die Gesellschaft zu liquidieren, wenn er das eben anders sieht. Dann trägt er auch die Konsequenzen.

    Der Buchwert des MMZ ist übrigens auch nicht 1 Euro.

    #66543

    Mirror

    @adiop na mal Füße stillhalten.
    – Genau lesen. Der Buchwert der Beteiligung in der Eröffnungsbilanz der Stadt ist für das MMZ 1€. Frag mich nicht warum.
    – Was ist an der Frage nach Einleitung der Insolvenz MMZ beleidigend? Bei vergleichbarer Situation wäre es konsequent. Mein Hinweis bezog sich auf das Geplapper des OB zur Insolvenz im Stadtrat.
    – Nein, nicht nur der Geschäftsführer kann ein Insolvenzverfahren beantragen! Bitte kundig machen!
    – Und zuletzt. Selbstverständlich muss ein GF etwaige Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung umsetzen. Wo kämen wir denn dahin. Es hat nur keine bisher keine GV stattgefunden.

    #66546

    Mit dem genau lesen ist das immer so einen Sache: Es ist nicht eindeutig was du gemeint hast,: DAS MMZ oder die DIE MMZ GmbH.

    DAS MMZ wird bei der Stadt gar nicht bilanziert. Allenfalls die Beteiligung an der GmbH. Der Buchwert der Beteiligung in der Eröffnungsbilanz der Gesellschafterin Stadt ist doch für die MMZ GmbH und deren Insolvenzantragspflicht völlig belanglos.

    Der GF muss die Beschlüsse eben NICHT 1:1 umsetzen.
    Die Freiheit der Willensbildung der Gesellschafter und damit die Bindungswirkung der durch sie erteilten Weisung findet erst dort ihre Grenzen, wo zwingende rechtliche Gründe entgegenstehen.
    Der Geschäftsführer wird bei einer Gesellschafterweisung zunächst zu prüfen haben, ob diese nach den Bestimmungen gemäß der Satzung der Gesellschaft zustande gekommen ist, ehe er ihr Folge leisten muss. Weisungen, die aus rechtlichen Gründen schon nichtig sind, braucht nicht nur sondern darf der Geschäftsführer
    nicht umsetzen. Gleiches gilt für sog. „existenzvernichtende Eingriffe“, die die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft nachhaltig gefährden und in die Insolvenz der Gesellschaft führen. Und da bin ich bei Stiska, wenn er das zum jetzigen Zeitpunkt so sieht, dann geht er eben nicht zum Insolvenzgericht. Es sei denn, in seinem Anstellungsvertrag steht irgendwas anderes dazu.

    Die Gesellschafter haben aber bei der Ausübung ihres Weisungsrechts ggf. auch ein „Recht auf wirtschaftliche Unvernunft“. Im Zweifelsfall muss sich der GmbH-Geschäftsführer dem fügen oder kündigen oder was auch immer.
    Verträge liegen mir aber hier keine vor.

    #66547

    Mirror

    @adiop Nur Theorie! Wenn der Geschäftsführer nicht macht was ich will, berufe ich eine Gesellschafterversammlung ein und berufe ihn ab. So einfach ist das.

    #66548

    Das kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Keine Theorie. Siehe auch Flughafen Berlin-Brandenburg.

    #66550

    Mirror

    und? Ich muss sein Gehalt weiter bezahlen, bis ich ihm fristgerecht kündigen kann. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    #66551

    Mirror

    Ich zeichne mal ein (nicht unwahrscheinliches) Szenario. Hoffentlich fühlt sich nicht gleich wieder einer beleidigt.
    – Nach Stadtratsbeschluss und GV wird Schutzschirminsolvenz eingeleitet.
    – Musiker gehen in Streik und ein Großteil klagt den alten Arbeitsplatz bei der Stadt ein.
    – Musiker sitzen im Wappensaal, üben und werden von der Stadt bezahlt.
    – Es gibt keine Aufführungen und damit keine Erlöse
    – Land stellt Fördermittel ein, da TOOH weg
    – TOOH ist ein Scherbenhaufen und die Stadt sitzt auf einem Millionenkostenblock

    Könnte sein, dass man besser sanieren kann.

    #66553

    Wenn die Diskussion unangenehm wird, kommen Nonsensbeiträge oder kommt noch was Substantielles hinterher? Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass dein Ruf nach dem insolvenzverwalter beim MMZ durch den Aufsichtsrat Unfug ist und das der GF nicht jede Weisung der Gesellschafter ungeprüft befolgen muss, da liegst du grundsätzlich quer zur Rechtsprechung, auf die du sonst soviel Wert legst.

    #66554

    Mirror

    „das der GF nicht jede Weisung der Gesellschafter ungeprüft befolgen muss,“ – habe ich nicht gesagt. Ich berufe ab, wenn sie nicht artig sind.

    Insolvenz MMZ? bei geringer als erwarteter Fluthilfe könnte es im Hinblick auf die Zukuntsprognose Parallelen zur TOOH geben oder nicht?

    Nonsens? Kannst Du Dir das Szenario nicht vorstellen? Bei Anmeldung Insolvenz (egal welche), würde ich als Mitarbeiter so handeln.

    unangenehm? Ich liebe Eure Beiträge.

    #66575

    Ich liebe Beitragsverfasser, die ein Thema nicht zu Ende diskutieren können, wenn sie sich verrannt haben. Wir können ja gern nochmal alles einzeln aufrollen:

    1. „Musiker sitzen im Wappensaal, üben und werden von der Stadt bezahlt.“

    Nein. Kann ich mir nicht vorstellen. Das ist Müll.

    2. „Muss eigentlich Herr Neumann für das MMZ auch Insolvenz anmelden.“

    und weiter:

    „Nein, nicht nur der Geschäftsführer kann ein Insolvenzverfahren beantragen! Bitte kundig machen!“

    Der Gesellschafter kann es nicht. Der Aufsichtsrat, wenn es ausnahmsweise vereinbart ist. Das ist aber unüblich und du hast keinen Grund zur Annahme gebracht, das es so ist. Vom Insolvenzantragsrecht von Gläubigern habe ich nicht gesprochen. Du hast Neumann ins Spiel gebracht und DER kann es nun gerade NICHT.

    3. Buchwert MMZ in der Eröffnungsbilanz der Stadt 1€ und bestimmt hohe Erlösminderung durch Flut.

    Die Erlöse des MMZ gehen nicht bei der Stadt ein. Da bringst du einiges durcheinander. Da fehlen grundsätzliche Kenntnisse der Bilanzierung.

    4. „Selbstverständlich muss ein GF etwaige Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung umsetzen.“

    Grundsätzlich ja. Aber ich habe dir oben einege Punkte gezeigt, in denen das nicht gilt. Ob er deswegen abberufen wird ist ein anderes Thema. Wenn die Gesellschafter Beschlüsse fassen, die ihn in persönliche Haftung bringen, z.B. weil sie nichtig oder rechtswidrig sind, dann ist es seine Pflicht, diese NICHT umzusetzen.

    Konkret sehe ich die Zahlungsfähigkeit der TOO zum jetzigen Zeitpunkt für gegeben, in der Zukunft nicht. Somit sehe ich es als legitim an, wenn Stiska einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss nicht umsetzen würde. Es gibt ja noch andere Optionen zum Reagieren. Da sehe ich aber bei Stiska ausser Meckern nur Untätigkeit. Da erwarte ich von einem GF mehr.

    #66598

    Fassen wir mal zusammen: Der Stadtrat ist unfähig, der OB ist zu allem fähig.

Ansicht von 25 Beiträgen - 151 bis 175 (von insgesamt 270)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.