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Nachrichtenticker.
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11. September 2013 um 19:21 Uhr #66270
Eine Insolvenz kann kein Aufsichtsrat beantragen, sondern nur der Geschäftsführer. Das sollte sich wohl mal rumgesprochen haben…
12. September 2013 um 06:29 Uhr #66312
Mirror@schulze Stimmt nicht ganz. Antrag auf Eröffnung der Insolvenz können auch andere stellen, z.B. Krankenkassen. Das Gericht muss dem Antrag nicht entsprechen. GF kann dagegen etwas tun.
12. September 2013 um 06:51 Uhr #66322Sollte Wiegand das Überbleibsel des Thalia sang- und klanglos streichen wollen, so ist auch bei mir eine Toleranzgrenze überschritten. Er hat sich vor der Wahl genau umgekehrt ausgedrückt.
12. September 2013 um 09:04 Uhr #66330@Sfk
Das will der GF denn der hat diesen Plan gemacht. Es ist absehbar das in Halle Händel und damit die „Hochkultur“ auch in Zukunft einen großen Anteil von dem verschlingen wird was zur Verfügung steht. Das sich offensichtlich nicht einmal an die Vereinbarungen aus 2008/2009 gehalten wurde spricht für sich.
@consultant, die erste Lesung des Haushalts ist heute im Landtag. Wenn der beschlossen ist dann besteht rechtlich die Möglichkeit ein Schutzschirmverfahren zu eröffnen oder zu warten bis die echte Insolvenz eintritt. Natürlich vorbehaltlich das die politischen Akteure es sich nicht doch noch anders überlegen. Derzeit fordern allerdings Teile dieser politischen Akteure die Verwaltung auf die eigene Arbeit zu machen.
Was Du mit Fichte und Unsinn meinst solltest Du mal erklären.
12. September 2013 um 09:16 Uhr #66336
MirrorNa @nachrichtenticker , schon eine Insolvenz gemacht? Berichte 🙂
12. September 2013 um 09:23 Uhr #66338Na mal wieder ein wenig am ablenken ?
Es ist eine Tatsache das ohne aktives Eingreifen des Lantages bei der Haushaltsberatung die Insolvenz kommt. Die Ansprechpartner sitzen bei der CDU und SPD und nicht im halleschen Rathaus.
12. September 2013 um 09:44 Uhr #66339
Mirror@nachrichtenticker Woher hast Du immer diese gesicherten Erkenntnisse, super.
Übrigens, meine Anmerkungen zur Vergabe Deichbau kannst Du zusammenfassend in der Entscheidung der Vergabekammer (zu finden auf halle.de) nachlesen 🙂12. September 2013 um 09:52 Uhr #66341Dazu kann man den Haushaltsentwurf lesen oder so wie Du irgend etwas rumlabern. Oder kommt doch noch eine Erklärung was genau Du meinst ?
Was das jetzt mit dem Deichbau zu tun hat ist wohl Dein spezielles Geheimnis.
12. September 2013 um 10:01 Uhr #66342
MirrorI feel good!!! Labere gerne.
Es gibt noch weitere Optionen, selbst wenn Dein Guru diese nicht in Betracht zieht. Stadtrat, Aufsichtsrat und GF müssen nur gemeinsam wollen und dem OB den Befehl zur Ausführung erteilen.
@nachrichtenticker So und jetzt ran an Google. Ich muss arbeiten.12. September 2013 um 10:14 Uhr #66343Also immer noch keine Erklärung.
Und nein das ist nicht mein Guru (Deine Kommunikationsstrategie sagt aber eine Menge über Dich aus) sondern der OB der Stadt Halle mit einer Menge Problemen am Bein (selbst verschuldet) und einer Stadt die noch mehr Probleme hat. Leider sind die nicht Thema sondern werden vom Getöse anderen Themen überdeckt.
Der Stadtrat sollte also beschließen das die Mindereinnahmen aus der Landeszuweisung durch die Stadt auszugleichen sind. Grundsätzlich ein gangbarer Weg wenn da nicht das „kleine“ Problem Schulden wäre und es deswegen mindestens eines Gegenfinanzierungsvorschlag bedarf. Man könnte z.B. alle externen Beratungsdienstleistungen ab sofort einzustellen.
12. September 2013 um 11:28 Uhr #66352Ja, z.B. den Bevollmächtigten, den Wiegand heute für die TOO beauftragen wird….
13. September 2013 um 06:37 Uhr #66444
MirrorHeute habe ich sehr umfassendes Material zur Insolvenz auf halle.de gefunden. Spannend zu lesen! Warum da Bewerbungsunterlagen eines Insolvenzverwalters dabai sind?
Muss eigentlich Herr Neumann für das MMZ auch Insolvenz anmelden. Buchwert MMZ in der Eröffnungsbilanz der Stadt 1€ und bestimmt hohe Erlösminderung durch Flut.13. September 2013 um 09:02 Uhr #66475Da es hier um das eventuelle Schutzschirmverfahren der TOOH GmbH geht ist nicht das MMZ spannenend sondern dieses Schreiben des Kultusministeriums zum Thema: http://www.halle.de/push.aspx?s=downloads/de/Kultur-Tourismus/Kulturpolitik//Sanierung-TOOH/11.9.2013_schreiben_kultusministerium.pdf
Das ist noch schlimmer als ich befürchtet hatte. Lag das den Stadträten vor der letzten Sitzung vor ?
13. September 2013 um 09:22 Uhr #66477
Mirror@nachrichtenticker haaalloooo! Droht hier nicht die überall lauernde Gefahr für Leib .., ähhhm korrigiere, der Konkursverschleppung 🙂
13. September 2013 um 14:04 Uhr #66537@Mirror: Du reihst dich mit deinen letzten Beiträgen in die Schlange ein, die hier nach einigen sachlichen Diskussionen und Beiträgen immer weiter hin zu unsachlichen und beleidigenden Beiträgen abrutschen.
Um es nochmal klarzustellen. Nur der Geschäftsführer ist berechtigt bzw. verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen; der Aufsichtsratsvorsitzende, wo wir bei Neumann wären, nicht.
Der Gesellschafter kann Weisungen erteilen. Der OB gibt die Anweisungen ja nicht als Aufsichtsratsvorsitzender sondern Gesellschaftervertreter. Ich glaube nicht, dass Neumann dazu befugt wäre, Wiegand wohl schon eher. Stiska muss m.E. zu Recht die Weisungen des Gesellschafters nicht umsetzen, die Gesellschaft zu liquidieren, wenn er das eben anders sieht. Dann trägt er auch die Konsequenzen.
Der Buchwert des MMZ ist übrigens auch nicht 1 Euro.
13. September 2013 um 14:46 Uhr #66543
Mirror@adiop na mal Füße stillhalten.
– Genau lesen. Der Buchwert der Beteiligung in der Eröffnungsbilanz der Stadt ist für das MMZ 1€. Frag mich nicht warum.
– Was ist an der Frage nach Einleitung der Insolvenz MMZ beleidigend? Bei vergleichbarer Situation wäre es konsequent. Mein Hinweis bezog sich auf das Geplapper des OB zur Insolvenz im Stadtrat.
– Nein, nicht nur der Geschäftsführer kann ein Insolvenzverfahren beantragen! Bitte kundig machen!
– Und zuletzt. Selbstverständlich muss ein GF etwaige Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung umsetzen. Wo kämen wir denn dahin. Es hat nur keine bisher keine GV stattgefunden.13. September 2013 um 15:21 Uhr #66546Mit dem genau lesen ist das immer so einen Sache: Es ist nicht eindeutig was du gemeint hast,: DAS MMZ oder die DIE MMZ GmbH.
DAS MMZ wird bei der Stadt gar nicht bilanziert. Allenfalls die Beteiligung an der GmbH. Der Buchwert der Beteiligung in der Eröffnungsbilanz der Gesellschafterin Stadt ist doch für die MMZ GmbH und deren Insolvenzantragspflicht völlig belanglos.
Der GF muss die Beschlüsse eben NICHT 1:1 umsetzen.
Die Freiheit der Willensbildung der Gesellschafter und damit die Bindungswirkung der durch sie erteilten Weisung findet erst dort ihre Grenzen, wo zwingende rechtliche Gründe entgegenstehen.
Der Geschäftsführer wird bei einer Gesellschafterweisung zunächst zu prüfen haben, ob diese nach den Bestimmungen gemäß der Satzung der Gesellschaft zustande gekommen ist, ehe er ihr Folge leisten muss. Weisungen, die aus rechtlichen Gründen schon nichtig sind, braucht nicht nur sondern darf der Geschäftsführer
nicht umsetzen. Gleiches gilt für sog. „existenzvernichtende Eingriffe“, die die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft nachhaltig gefährden und in die Insolvenz der Gesellschaft führen. Und da bin ich bei Stiska, wenn er das zum jetzigen Zeitpunkt so sieht, dann geht er eben nicht zum Insolvenzgericht. Es sei denn, in seinem Anstellungsvertrag steht irgendwas anderes dazu.Die Gesellschafter haben aber bei der Ausübung ihres Weisungsrechts ggf. auch ein „Recht auf wirtschaftliche Unvernunft“. Im Zweifelsfall muss sich der GmbH-Geschäftsführer dem fügen oder kündigen oder was auch immer.
Verträge liegen mir aber hier keine vor.13. September 2013 um 15:28 Uhr #66547
Mirror@adiop Nur Theorie! Wenn der Geschäftsführer nicht macht was ich will, berufe ich eine Gesellschafterversammlung ein und berufe ihn ab. So einfach ist das.
13. September 2013 um 15:30 Uhr #66548Das kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Keine Theorie. Siehe auch Flughafen Berlin-Brandenburg.
13. September 2013 um 15:32 Uhr #66550
Mirrorund? Ich muss sein Gehalt weiter bezahlen, bis ich ihm fristgerecht kündigen kann. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
13. September 2013 um 15:54 Uhr #66551
MirrorIch zeichne mal ein (nicht unwahrscheinliches) Szenario. Hoffentlich fühlt sich nicht gleich wieder einer beleidigt.
– Nach Stadtratsbeschluss und GV wird Schutzschirminsolvenz eingeleitet.
– Musiker gehen in Streik und ein Großteil klagt den alten Arbeitsplatz bei der Stadt ein.
– Musiker sitzen im Wappensaal, üben und werden von der Stadt bezahlt.
– Es gibt keine Aufführungen und damit keine Erlöse
– Land stellt Fördermittel ein, da TOOH weg
– TOOH ist ein Scherbenhaufen und die Stadt sitzt auf einem MillionenkostenblockKönnte sein, dass man besser sanieren kann.
13. September 2013 um 16:58 Uhr #66553Wenn die Diskussion unangenehm wird, kommen Nonsensbeiträge oder kommt noch was Substantielles hinterher? Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass dein Ruf nach dem insolvenzverwalter beim MMZ durch den Aufsichtsrat Unfug ist und das der GF nicht jede Weisung der Gesellschafter ungeprüft befolgen muss, da liegst du grundsätzlich quer zur Rechtsprechung, auf die du sonst soviel Wert legst.
13. September 2013 um 17:12 Uhr #66554
Mirror„das der GF nicht jede Weisung der Gesellschafter ungeprüft befolgen muss,“ – habe ich nicht gesagt. Ich berufe ab, wenn sie nicht artig sind.
Insolvenz MMZ? bei geringer als erwarteter Fluthilfe könnte es im Hinblick auf die Zukuntsprognose Parallelen zur TOOH geben oder nicht?
Nonsens? Kannst Du Dir das Szenario nicht vorstellen? Bei Anmeldung Insolvenz (egal welche), würde ich als Mitarbeiter so handeln.
unangenehm? Ich liebe Eure Beiträge.
13. September 2013 um 20:13 Uhr #66575Ich liebe Beitragsverfasser, die ein Thema nicht zu Ende diskutieren können, wenn sie sich verrannt haben. Wir können ja gern nochmal alles einzeln aufrollen:
1. „Musiker sitzen im Wappensaal, üben und werden von der Stadt bezahlt.“
Nein. Kann ich mir nicht vorstellen. Das ist Müll.
2. „Muss eigentlich Herr Neumann für das MMZ auch Insolvenz anmelden.“
und weiter:
„Nein, nicht nur der Geschäftsführer kann ein Insolvenzverfahren beantragen! Bitte kundig machen!“
Der Gesellschafter kann es nicht. Der Aufsichtsrat, wenn es ausnahmsweise vereinbart ist. Das ist aber unüblich und du hast keinen Grund zur Annahme gebracht, das es so ist. Vom Insolvenzantragsrecht von Gläubigern habe ich nicht gesprochen. Du hast Neumann ins Spiel gebracht und DER kann es nun gerade NICHT.
3. Buchwert MMZ in der Eröffnungsbilanz der Stadt 1€ und bestimmt hohe Erlösminderung durch Flut.
Die Erlöse des MMZ gehen nicht bei der Stadt ein. Da bringst du einiges durcheinander. Da fehlen grundsätzliche Kenntnisse der Bilanzierung.
4. „Selbstverständlich muss ein GF etwaige Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung umsetzen.“
Grundsätzlich ja. Aber ich habe dir oben einege Punkte gezeigt, in denen das nicht gilt. Ob er deswegen abberufen wird ist ein anderes Thema. Wenn die Gesellschafter Beschlüsse fassen, die ihn in persönliche Haftung bringen, z.B. weil sie nichtig oder rechtswidrig sind, dann ist es seine Pflicht, diese NICHT umzusetzen.
Konkret sehe ich die Zahlungsfähigkeit der TOO zum jetzigen Zeitpunkt für gegeben, in der Zukunft nicht. Somit sehe ich es als legitim an, wenn Stiska einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss nicht umsetzen würde. Es gibt ja noch andere Optionen zum Reagieren. Da sehe ich aber bei Stiska ausser Meckern nur Untätigkeit. Da erwarte ich von einem GF mehr.
13. September 2013 um 22:23 Uhr #66598Fassen wir mal zusammen: Der Stadtrat ist unfähig, der OB ist zu allem fähig.
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