Startseite Foren Halle (Saale) Gimritzer Damm: Bauarbeiten für neuen Schutzdamm haben begonnen

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  • #123839

    Was sollen denn die Kläger tun? Baustopp gegen einen nicht stattfindenden Bau beantragen?
    Jetzt heißt es: Brille aufsetzen, Akten studieren.

    Wie zu lesen, habt ihr den richtigen Durchblick.
    Aber ihr müßt euch sehr beeilen.

    #123841

    Die Brille ist geputzt, @Kenno, und die Erbsen streu ich grad aus. Wir Cöllner haben da so Erfahrungen, und ich vertrau da mal auf erfahrene, listige Frauen, die den Heinzelmännchen das Handwerk legen.

    P.S. und off topic: kommt Ihr noch mit, oder ist die Heinzelmännchengeschichte hier unbekannt ?

    #123845

    Den Erbsentrick kennen die Männchen aber schon, der ist „verbrannt“…

    #123855

    Da hast Du recht, @Schulze, daran hab ich nicht gedacht. Vielleicht doch Nachtsichtgeräte einsetzen. Breonders solche, die gelbe Bagger erkennen.

    #123857

    Das ist schon eine verrückte Welt: Bisher wurde noch nicht einmal über das Planungsverfahren entschieden und auch keine Bauarbeiten begonnen. Die Kläger sollen aber nach Möglichkeit noch im Eilverfahren einen Baustopp erwirken, gegen noch nicht geplante oder begonnene Bauarbeiten. Klingt alles sehr logisch und nachvollziehbar.

    #123890

    …Die Kläger sollen noch im Eilverfahren einen Baustopp erwirken… gegen etwas, was überhaupt nicht greifbar ist. Nicht mal die Richter haben bislang die Akten einsehen können. Hier tappen ja nun selbst die Richter im Dunkeln. Das wäre doch etwas fürs Fernsehen – für „Extra“ oder Spiegel TV.

    #123891

    Es gibt wohl keinen präventiven Baustopp?

    #123892

    Du könntest einmal präventiv gegen das angedachte AKW im Paulusviertel einen Baustopp beantragen.

    #124011

    @Frank: Ich wollte Dir schon länger auf Deinen ausführlichen Ausführungen antworten, speziell zum Punkt:
    „– Retentionsraum geht verloren (das ist bei jeder anderen Trasse auch der Fall wenn auch in geringerem Maß, nur welches Maß ist noch zulässig?)“

    In diesem Punkt finde ich es besonders wichtig, dass der LHW hier auch seine Pflicht als Hüter von Gesetzen wahrnimmt. Es ist Bundesgesetz, dass Retentionsraumsverluste zu Ausgleichmaßnahmen führen muss. Das ist daher ziemlich einfach. Wer jetzt neue Dämme baut – wie etwa für die sehr wenigen Häuser in Merseburg – der ist bereits jetzt gesetzlich verpflichtet, den Retentionsraumverlust wieder auszugleichen. Genau wie bei den vielen Baumfällaktionen wird nur leider nicht wirklich für den Ausgleich gesorgt. Was macht eigentlich der LHW, um diesem Gesetz Geltung zu verschaffen. Müssen dafür auch erst die Bürger sorgen?

    #124063

    Als Retentionsraum hat man offenbar an die Altstadt gedacht. In den Erdgeschoßwohnungen ist viel Platz.

    #124069

    Eine Argumentation zur Deichführung mit Wegfall von Retentionsraum kann jedes Milchmädchen widerlegen, bei den Wassermengen um die es geht, spielt der Rummelplatz überhaupt keine Rolle.

    #124071

    Wolli! Wie kannst du nur so unverschämt sein, die Wahrheit zu sagen.

    #124073

    Entweder es ist verboten, oder nicht. Du darfst auch kein cyankali in die Saale schütten, auch wenn ein Gramm noch nichts ausmacht

    #124074

    Den Vorschlag eines Stadtrates, Gelände am Rummelplatz abzugraben, um keinen Retentionsraum zu verlieren, hätte ein Milchmädchen nicht geäußert.

    #124075

    Nur die Milchmädchen reden in dieser Situation von Retentionsraum, die Fachleute von Optimierung des Hochwasserabflussquerschnittes.

    #124076

    @heiwu: Nach Baugesetzbuch darf auch nur gebaut werden wenn gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn und Arbeitsbevölkerung sicher gestellt ist. Danach, weil ja schon immer zumindest die Zufahrten zum Gut Gimritz im Überschwemmungsgebiet liegen, hätte dort gar nicht gebaut werden dürfen.Schon gar kein Pflegeheim oder Kindergarten.Vor der Hochwassergefahr am Sophienhafen hat man auch bewusst die Augen geschlossen zumal der Name „Hafen“ ja eigentlich schon eine gewisse Nähe mit dem Wasser impliziert.
    @ feldstudien:Sollte der LHW Retensionsraumersatz bringen, meinst Du wirklich das es dann keine Klagen mehr gäbe? Dann wird sicher etwas Neues gesucht um es zu beklagen.

    #124086

    Ich verstehe nicht, warum das alte Thema „Retentionsraumverlust und -ersatz“ immer wieder aufgegriffen wird?
    Der LHW hat das auch erkannt, siehe hier:
    http://www.gimritzer-damm.de/uploads/PDF/DifferenzWasserspiegellagen.pdf
    und wird mit der vorgesehenen Abgrabung (hellblaue Fläche)einen Teil ausgleichen.
    Der Versuch des ehemaligen Stadtrat Sieber, den LHW zum 100%igen Ausgleich zu veranlassen, war ja schon im alten Stadtrat gescheitert.
    Jetzt muß endlich mal mit weiteren Forderungen an den LHW Schluß sein und die Stadt sollte im Rahmen ihrer Zuständigkeit in einer Hochwasserschutzkonzeption nachhaltige Maßnahmen für weitere Abgrabungen im Stadtgebiet von Halle vorschlagen, diskutieren und festlegen.

    #124090

    @heiwu: Vor der Hochwassergefahr am Sophienhafen hat man auch bewusst die Augen geschlossen zumal der Name “Hafen” ja eigentlich schon eine gewisse Nähe mit dem Wasser impliziert.

    Einspruch: Die Höhenlagen des bebautes Gebietes berücksichtigten sehr wohl die Hochwassergefahr – schon in der Planung lag man mit mindestens 78,50m über NHN deutlich über den Kennlinien von 100- und 200jährigem Hochwasser (und auch deutlich über der Höhenlage des alten Gimritzer Deichs z.B.). Die Begründung gibst du ja selbst: der Name Hafen (und Lager) impliziert, dass man sich hier schon im 19. Jahrhundert Gedanken zur hochwassersicheren Bebauung gemacht hat. Ein Hafen darf nämlich nicht bei jedem kleineren Hochwasser gleich absaufen…

    #124098

    @halleandersaale schrieb:
    „-schon in der Planung lag man mit mindestens 78,50m über NHN deutlich über den Kennlinien von 100- und 200jährigem Hochwasser (und auch deutlich über der Höhenlage des alten Gimritzer Deichs z.B.-“
    … und jetzt liegt man mit der Bemessungsgrenze des neuen Gimritzer Damms auch nur bei 78,5o m ü.NHN.
    Auch die Erbauer des „Gut Gimritz“, der Saline, der Gaswerke und des E-Werkes wußten auch genau, wie hoch man das Gelände aufschütten mußte, um hochwassersicher zu sein.

    #124099

    @Frank: beim nochmaligen Durchlesen deines Kommentars ist mir aufgefallen, dass ich dich wohlmöglich falsch verstanden habe. Dir ging es gar nicht darum die – deiner Meinung nach unüberlegte – Bebauung an Gut Gimritz oder Sophienhafen grundsätzlich in Frage zu stellen (warum sich das relativ problemlos widerlegen lässt habe ich ja schon angerissen – nicht die Nähe zu einem Gewässer, sondern wohl doch eher die Gefährdung, die durch das Gewässer ausgeht, ist entscheidend; sprich: „Höhenlage“ ist hier das Zauberwort, nicht „Entfernung“).
    Nein, jetzt erschließt sich mir erst der Sinn: wer an Sophienhafen oder Gut Gimritz baut und/oder wohnt ist selbst schuld (etwas ähnliches hat ja auch schon Mal der OB von sich gegeben, der vor seiner Wahl noch den hohen Stellenwert der Erschließung des Wohngebietes am Sophienhafen betonte), wenn etwas passiert und hat folgerichtig auch gefälligst in Kauf zu nehmen, dass ein neuer Deich die Situation im Ernstfall für ihn verschlechtert.
    Was mit der krummen Deichlinie mal geschützt werden soll? Das spielt doch keine Rolle! Egal was, die Stadt hat ja wohl das Recht, den Bereich erstmal als Schutzgut zu definieren und eindeichen zu lassen, damit sie ggf. ihr Brachland später gewinnbringend als „hochwassersicher“ an den Mann bringen kann. Das ist doch wohl logisch…

    Nochmal in Kurz: das persönliche Hab und Gut und – um es mit den Worten des OB zu sagen – Leib und Leben von Bewohnern dieser Stadt haben also als Schutzgut einen geringeren Stellenwert als unbebautes Land der Stadt?

    #124100

    @Frank: Meines Wissens darf auch auf den norddeutschen Inseln gebaut und gewohnt werden, und auf dem Festland stehen Häuser auf Warften. Ganz legal und ganz normal.

    #124101

    @halleandersaale schrieb:
    …und jetzt liegt man mit der Bemessungsgrenze des neuen Gimritzer Damms auch nur bei 78,5o m ü.NHN.
    Auch die Erbauer des “Gut Gimritz”, der Saline, der Gaswerke und des E-Werkes wußten auch genau, wie hoch man das Gelände aufschütten mußte, um hochwassersicher zu sein.

    Auf der Seite http://www.gimritzer-damm.de ist zu lesen:

    „Die Oberkante des Deiches liegt bei 79,00 mNHN und damit 40 cm über der während des Junihochwassers 2013 gemessenen höchsten Hochwassermarke.“

    Dass der künftige Gimritzer Deich deutlich höher liegt, als der Alte wird ja auch gern in den Prognosen des LHW bezüglich der Auswirkungen auf die östlich vom Deich liegende Seite verschwiegen oder wegargumentiert, sollte aber hier nochmal richtig gestellt werden 😉

    Dass sich allein dadurch „echte“ Prognosen wesentlich von den bisher vorgestellten Auswirkungen unterscheiden dürften, bleibt spekulativ (aber nicht von der Hand zuweisen, oder etwa doch?!), sicher ist hingegen:
    Die jetzige Vorzugsvariante bringt eine unnötige Benachteiligung (LHW am 02.04.2014: ~2cm; rechnerische/technische Detailfragen, wie sie hier im Forum immer gern mit „Milchmädchenrechnungen“ belegt oder widerlegt werden, sparen wir uns mal; auch was 2cm im Ernstfall bedeuten, lassen wir undiskutiert) der östlich vom neuen Deich liegenden Bereiche mit sich, die – bei Aufgabe der durch die Stadt vorgegebenen Schutzziele (die immer noch aktuell sind! – zu hören aus dem Munde von Herrn Henning, Chef des LHW beim Termin am 03.11.2014) – durch eine gerade Deichlinie ausgeräumt werden könnte. Diese billigend in Kauf genommene Benachteiligung ist vermeidbar und gesetzeswidrig. Schade ist in der Tat, dass der Deich nicht schon längst gebaut wurde. Im Konsens und ohne unnötige Benachteiligung für alle Schutzbedürftigen.

    noch eine Anmerkung sei erlaubt – der Vollständigkeit halber:

    Wer glaubt, in Flussnähe „hochwassersicher“ bauen zu können, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Ich denke kein Anwohner von Gut Gimritz, des Sophienhafens, der Neustadt (ja, auch der künftige Deich kann nicht alles kehren, was noch kommen mag) oder der Altstadt wagt zu glauben, mit dem ein oder anderen Verlauf des Deiches oder diverser Hochwasserschutzvorrichtungen sich vollkommen schützen zu können. Doch Keiner wünscht doch wohl dem Anderen, im Ernstfall UNNÖTIG schlechter geschützt zu sein?! Deshalb gilt: ein neuer Deich, der keinen benachteiligt. Und das so schnell wie möglich! Ich denke eine breite Zustimmung dafür gäbe es…

    #124120

    @halleandersaale:Zu sagen wer im Gut Gimritz oder am Sophienhafen gebaut hat ist selber schuld, liegt mir sehr fern.Schließlich sind das ja keine Schwarzbauten und niemand versenkt sein sauer verdientes Geld freiwillig. Hervorstechend ist ja auch bei beiden Standorten die sehr schöne Lage wenn es kein Hochwaser gibt. Das ist schon ein Grund dort zu bauen.Allerdings hätte schon bei der Ausreichung der Baugenehmigung darauf hingewiesen werden sollen das, auch wenn das Gebiet rechnerisch (wenn auch nur knapp), außerhalb des HQ 100 Bereiches liegt, eine permanenete Hochwassergefahr besteht auf die beim Hausbau eingegangen werden sollte. Die Hinweise die ich hier bereits gelesen habe hinsichtlich Klimaerwärmung und immer höhere Hochwasser sind nicht erst seit 2013 bekannt. Folgerichtig müsste nunmehr das Gebiet, welches bei einem jetzt neuem HQ100 unter Wasser steht, zum Überschwemmungsgebiet erklärt werden, damit keine neuen Werte hinzukommen. So wird es wohl auch kommen und dann gäbe es Bauverbote.

    #124122

    @ Frank: auch bei neuem HQ100 ist Gimritz trocken. Es sei denn, Du definierst das HQ2013 als HQ100.

    #124123

    @ Frank: auch bei neuem HQ100 ist Gimritz trocken. Es sei denn, Du definierst das HQ2013 als HQ100.

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