Startseite Foren Halle (Saale) Gimritzer Damm: Bauarbeiten für neuen Schutzdamm haben begonnen

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  • #124124

    @halleandersaale,
    es liegt mir fern, mit dir über die vom LHW bestimmte Deichhöhe, das Bemessungshochwasser und den Freibord zu streiten. Dazu gibt es seit Januar 2013 die neue DIN 19712 „Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern“, in der dies festgelegt ist und so auch vom LHW anläßlich der Präsentation in der Händelhalle im April 2014 erläutert worden ist.
    Demnach wurde die neue Deichhöhe ca.40 cm über dem letzten höchsten Hochwasserstand am 05.06.2013, der am südlichen Ende des alten Gimritzer Damms mit 78,58 m gemessen wurde, auf 79,00 m ü.NHN bestimmt.
    Abzüglich eines Freibordes am Deich von 50 cm ergibt sich das Bemessungshochwasser (BHW) für das südliche Ende des Gimritzer Damm von 78,50 m ü.NHN. Es liegt demnach sogar noch 8 cm unter dem höchsten Hochwasserstand 2013.
    Da wurde also nichts verschwiegen oder wegargumentiert.
    Ein anderes Problem ist der Streit um und die Anerkennung der vorliegenden Wasserspiegellageberechnung für die jetzige Vorzugsvariante, die nachweislich für die Ober- und Unterlieger , d.h. weder für das Gut Gimritz noch für Bewohner der Hafenstraße, Benachteiligungen hinsichtlich der Wasserspiegellage bringen wird.

    #124125

    @halleandersaale:Allerdings hätte schon bei der Ausreichung der Baugenehmigung darauf hingewiesen werden sollen das, auch wenn das Gebiet rechnerisch (wenn auch nur knapp), außerhalb des HQ 100 Bereiches liegt, eine permanenete Hochwassergefahr besteht auf die beim Hausbau eingegangen werden sollte.

    Eine Reduzierung der Diskussion auf „Gut Gimritz“ und „Sophienhafen“ ist letztlich doch irrelevant, aber bitte: Die Wohn-Bebauung z.B. am Sophienhafen liegt sogar durchgängig über der damaligen HQ200-Linie (siehe auch Bebauungsplan B151 der Stadt Halle, 3.3; dort wird im Übrigen auch die gesetzliche Verpflichtung zum Ausgleich des verloren gegangene Retentionsraums – immerhin einige hundert m³ – beschrieben). Eine Errichtung der Bebauung mit höhere Höhenlage als durch den Bebauungsplan festgelegt war in Teilbereichen unzulässig, damit die im B-Plan festgelegte „terrassenartige“ Bauweise beibehalten werden konnte. Aber das geht zu tief.
    Auf das Problem „Hochwasser“ eingegangen ist man jedenfalls – allein im B-Plan mit der Festlegung der Höhenlagen. Dem Bauträger und wohl auch der Stadt Halle ist diesbezüglich kein Vorwurf zu machen. Letztlich war es auch für die Stadt lukrativ, das sich dort etwas bewegt.

    Unterm Strich bleibt doch aber der jetzige Stand: es gibt in Halle Wohnraumbebauung, die potentiell hochwassergefährdet ist. Alle Bestrebungen zum Hochwasserschutz sollten also maximale Schutzwirkung für jeden einzelnen betroffenen Stadtteil bei minimaler/ausbleibender zusätzlicher Gefährdung anderer betroffener Stadtteile zum Ziel haben.
    Da zeigt der LHW in meinen Augen, dass er dieser Aufgabe nicht wirklich gewachsen ist. Wer wenn nicht er, als Landesbehörde könnte die seitens der Stadt vorgelegten, fraglichen Schutzziele (Schutz des Gebietes der ehemaligen Eissporthalle und des davor liegenden Festplatzes) in Frage stellen und einen verantwortungsvollen Hochwasserschutz durchsetzen. Fakten wurden in den letzten Monaten oft geschaffen. Leider nur keine, die zeigen, dass hier verantwortungsvoll gehandelt wird.

    Es bleibt nur zu hoffen, dass hier am Ende doch noch Vernunft einkehrt, die Schutzziel-Vorgaben der Stadt überarbeitet werden (wie es ja mittlerweile auch die SPD fordert), dem LHW die Fesseln abgenommen werden und der neue Deich endlich kommen kann. In geradem Verlauf parallel zum alten Deich.

    #124126

    Was immer dieses Pochen auf irgendwelche DIN-Vorschriften soll. Im Ernstfall steigt das Wasser bis zur Deichkante und bei dessen Verteidigung auch noch etwas weiter – was das für die Altstadt bedeutet möge sich jeder selber ausrechnen.

    #124127

    @hei-wu,
    warum klagt ihr dann, wenn ihr im Trockenen sitzt?

    #124128

    @halleandersaale,
    Ein anderes Problem ist der Streit um und die Anerkennung der vorliegenden Wasserspiegellageberechnung für die jetzige Vorzugsvariante, die nachweislich für die Ober- und Unterlieger , d.h. weder für das Gut Gimritz noch für Bewohner der Hafenstraße, Benachteiligungen hinsichtlich der Wasserspiegellage bringen wird.

    Auch mir liegt es fern zu streiten. Gerade nicht über etwas, was so komplex ist, wie das Thema Hochwasserschutz.
    Wenn du wie ich bei den Präsentationen und Terminen des LHW am 02.04.2014 oder auch am 03.11.2014 warst (und davon gehe ich aus), konntest du erleben, dass die Argumentation des LHW dahingehend immer sehr schmal ist. Die Folie, die die Auswirkungen eines „HQ2013“ zeigte, wurde am 02.04.2014 nur ganz kurz gezeigt. Auf der Seite http://www.gimritzer-damm.de, die die Bürger ja über das Vorhaben aufklären soll, ist sie schon gar nicht zu finden. Und auch die seitens LHW versprochene Transparenz ist wohl eher Wunschdenken. Unterlagen werden vorenthalten oder müssen auf dem Klageweg zugänglich gemacht werden. Dass soll dazu beitragen, in die Aussagen des LHW zu vertrauen?

    #124130

    @Kenno: weil wir auch weiter im Trockenen bleiben wollen.

    #124131

    Was immer dieses Pochen auf irgendwelche DIN-Vorschriften soll. Im Ernstfall steigt das Wasser bis zur Deichkante und bei dessen Verteidigung auch noch etwas weiter – was das für die Altstadt bedeutet möge sich jeder selber ausrechnen.

    Ich sage dazu, die Gewährleistung eines absoluten Hochwasserschutzes ist in der Regel weder technisch machbar noch wirtschaftlich vertretbar.
    Restrisikobetrachtungen im Sinne von Überflutungsflächen,
    Polderbewirtschaftung bzw. Überströmstrecken sind daher angebracht und notwendig, wenngleich in der Umsetzung naturgemäß häufig mit Diskussionen und Widerständen verbunden.

    #124132

    @halleandersaale: Der LHW wurde nicht beklagt zur Herausgabe irgendwelcher Unterlagen.Warum fragt denn nicht wirklich mal jemand was er genau sehen will? Die Modellierungsergebnisse wurden gezeigt und anschließend kam die Forderung HQ2013 ist nicht relevant, HQ100 ist relevant.Demzufolge wurde das neue HQ100 modelliert. Das wird wieder in Frage gestellt. Ich sehe ja ein das eine IG aus mehreren Individualisten besteht, aber wenn von vornherein die Meinung geäußert wird das die Modellierung nichts taugt, dann sollen es halt die vom Gericht zu bestellenden Gutachter prüfen.Ist zwar schade, weil, wenn die Aussagen nicht passen, ohnehin wieder kritisiert wird.

    #124133

    @Halleandersaale,
    ich glaube nicht, dass der LHW Unterlagen vorenthalten hat. Ich habe doch aus dem Internetportal die entsprechende Folie hier gelinkt. Vielleicht liegt es auch daran, dass Viele diese nicht lesen und deuten können. Zudem wurden doch viel umfangreichere Unterlagen öffentlich im Dez 2013 bis Jan.2014 zur Einsichtnahme ausgelegt.

    #124134

    @Kenno: weil wir auch weiter im Trockenen bleiben wollen.

    Wieviel Luft nach oben habt ihr denn noch?
    Liege ich richtig, wenn ihr euch auf einer Höhenlinie von 80,00 m ü.NHN befindet?
    Also überhaupt nicht klagewürdig.

    #124135

    @Kenno: was klagewürdig ist, bestimmen 1. die Kläger, dann das Gericht. Juristische Laien und Nichtbetroffene jedenfalls nicht. Ich glaube auch nicht, daß die Kläger den ganzen Aufwand nur aus Jux, Dollerei und Dummheit betreiben.

    #124136

    @Kenno: was klagewürdig ist, bestimmen 1. die Kläger, dann das Gericht. Juristische Laien und Nichtbetroffene jedenfalls nicht. Ich glaube auch nicht, daß die Kläger den ganzen Aufwand nur aus Jux, Dollerei und Dummheit betreiben.

    Da hättet ihr aber eher ausschlafen müssen. Auch die Aktion euerer SPD-Stadtratsfraktion dürfte verpuffen.

    #124137

    Weißt Du, während wir ausschlafen, arbeitet unsere Anwältin.

    #124148

    Ich sage dazu, die Gewährleistung eines absoluten Hochwasserschutzes ist in der Regel weder technisch machbar noch wirtschaftlich vertretbar….

    Und warum wird dann gerade dieser für die unverantwortlicherweise in tiefe Lagen gebauten Teile von Halle-Neustadt oder sogar für künftige Einfamilienhäuser direkt hinterm Deich angestrebt?

    #124150

    Und warum wird dann gerade dieser für die unverantwortlicherweise in tiefe Lagen gebauten Teile von Halle-Neustadt oder sogar für künftige Einfamilienhäuser direkt hinterm Deich angestrebt?

    Weil man in den letzten 50 bis 100 Jahren vergessen hat, dass es überhaupt noch extreme Hochwasserereignisse geben kann.

    #124152

    sogar für künftige Einfamilienhäuser direkt hinterm Deich angestrebt?

    Interessant, wo kann man das nachlesen?

    #124153

    In Dr. Bocks Sprechstunde.

    #124154

    In Dr. Bocks Sprechstunde.

    Ich verstehe, das ist ein Geheimpapier, welches man nur beim Geheimnisträger oder eventuell bei @geraldo nachlesen kann.

    #124156

    Ich würde sagen, wenn diese Häuser infolge anstehender Grund- oder Qualmwässer im rückwärtigen Einflußbereich der sanierten Brunnengalerie liegen oder ohne Keller errichtet werden sollten, tragen diese bei einem neuen Hochwasserdamm einen gleichhohen Hochwasserschutz wie das überschwemmungsgefährdete Wohngebiet in Halle-Neustadt.

    #124168

    @Frank: Deine Aussagen sind ja sehr spannend. Wer hat denn gefordert, Modellierungen nach dem „neuen“ HQ100 zu erhalten? Von dem war am 2. April noch gar nicht die Rede! Soweit ich mich erinnere, war die Forderung eine Modellierung für ein HQextrem (und das war die früher Sprachregelung des LHWs) zum jetztigen Zustand des Deiches zu erhalten. Stattdessen hat der LHW jetzt lieber eine Modellierung für HQ2013 gemacht, da dort der Deich ja schon erhöht wurde und der LHW nun so tun kann, als sei dies jetzt schon Wirklichkeit. Jetzt so zu tun, als sei dies die Forderung der „Bürger“ gewesen, ist einfach nur noch albern.

    Aber dies war gar nicht der Ansatzpunkt meiner Frage. Ich habe danach gefragt, was der LHW eigentlich tut, um für die vielen Deichbauprojekte im ganzen Land auch die im Gesetzt geforderten Ausgleichsmaßnahmen zu leisten. Denn die Maßnahme in Halle ist ja nur eine unter mehreren.

    #124170

    Der LHW schreibt zum Beispiel die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen aus.

    http://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html;jsessionid=7CD93888690B374BFB97204CCA2E3B83?0&id=78603

    #124175

    Diese Frage kann man nur unterstützen. Warum muss sich der LHW plötzlich nicht mehr an Bundesgesetze und EU-Richtlinien halten? Warum hat die Stadt Hannover 30 Mio. € für ein Abgrabungsprojekt in der Innenstadt ausgegeben, um den Wasserspiegel um wenige Zentimeter abzusenken. In Halle jedoch wird ohne jede Notwendigkeit ein Deich vorverlegt, statt eine sehr gute Möglichkeit zu Verbesserung der Situation zu nutzen. Nur mit der Hastigkeit eines Projekts, lässt sich das doch nicht begründen.

    #124176

    @Stadt für Kinder: Was hat die mittlere Elbe mit dem Retentionsraum der Saale zu tun? Das müsstest Du jetzt noch mal erklären.

    #124177

    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es Ausgleichsmaßnahmen gibt. Aber einen Ausgleich wird es i.d.R. erst geben, wenn der Deich verlegt wurde.

    #124182

    Im Gesetzt ist aber vorgesehen, dass dieser Ausgleich „rechtzeitig“ erfolgt.

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