Startseite Foren Halle (Saale) OB-Kandidat Silbersack zum Garagenstreit

  • Dieses Thema hat 26 Antworten und 11 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 Jahren von markant.
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  • #341524

    Die Linken müssten nach dieser Erläuterung doch merken, dass der Beschluss zum Nachteil der Garagenbesitzer ist. Was wird nun geschehen? Das kann doch dem linken OB-Kandidaten nicht gefallen?!

    Die Garagenbesitzer wissen durchaus, das FDP und CDU seid Jahren eine einvernehmliche Lösung hintertreiben, keine Angst.

    #341995

    Habt ihr das Schuldrechtsanpassungsgesetzt mal gelesen?
    Und allen Beteiligten ist klar, dass diese Regelungen mit dem Ablauf der alten Pachtverträge verknüpft ist?
    Solange an den alten Verträgen nicht gerüttelt wird, ist alles gut.
    Da aber die Laufzeit vieler Pachtverträge von Garagenbesitzern in Kürze oder aber zumindest in naher Zukunft endet, treten dann genau die im Schuldrechtsanpassungsgesetz hinterlegten Regelungen in Kraft.
    Und diese regeln eindeutig, dass die Garagen nach Ablauf des alten Pachtvertrages in das Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers übergehen, weil das BGB keine Trennung zwischen Grund und Boden und der darauf befindlichen Sache kennt (Ausnahmefall Erbpacht). Damit hatte man sich im Zuge der Wiedervereinigung und der Ausarbeitung des Einigungsvertrages das Problem elegant für einen relativ langen Zeitraum vom Hals geschafft. Allen Beteiligten musste damals schon klar sein, dass sie die Eigentumsproblematik lediglich der nächsten Generation überlassen.

    Ich lese das so, dass hier ledglich ein Verkauf der Grundstücke durch die Stadt eine sinnvolle Lösung für die Garagenbesitzer bzw. Garagenvereine darstellt.

    Durchaus interessant ist aber noch das Thema Abrisskosten, wenn die alten Pachtverträge ausgelaufen sind. Dies ist ebenfalls im Schuldrechtsanpassungsgesetz klar geregelt ist. Der Grundstückseigentümer hat das Recht, bis zum 31.12.2022 anfallende Abrisskosten zu 50% auf den jeweiligen bisherigen Garageneigentümer abzuwälzen. Ab dem 01.01.2023 hat er das Recht, die vollen 100% vom Alteigentümer zu verlangen.

    Daher besteht natürlich ein grundlegendes Interesse der Stadt, die Altverträge nicht anzufassen und möglichst über diesen Stichtag hinaus zu führen. Denn ab dem 01.01.2023 hätte die Stadt dann kein finanzielles Problem mehr mit etwaigen Altlasten im Falle einer Beräumung Ihrer Grundstücksflächen.

    Ich persönlich beführworte den Verkauf der Grundstücksflächen an die bisherigen Garagenbesitzer bzw. Garagenvereine, sofern überhaupt das Interesse daran besteht. Alle Fragen können vertraglich geregelt werden.
    So auch die Frage des Rückkaufes im Falle einer Vereinsauflösung oder ähnliches. Die Stadt verliert hierbei aus meiner Sicht überhaupt nichts.
    Sie sorgt eher für ein bischen mehr sozialverträgliche Verteilung von Grund und Boden innerhalb von Halle.

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