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26. März 2019 um 13:40 Uhr #341385
Andreas Silbersack, OB-Kandidat und FDP-Mitglied, mischt sich in den Streit um die Garagenverträge in Halle-Neustadt ein. Silbersack will einvernehml
[Der komplette Artikel: OB-Kandidat Silbersack zum Garagenstreit]26. März 2019 um 15:05 Uhr #341386Ausschluss des Weitervererbens soso
26. März 2019 um 16:01 Uhr #341387Er hat den Kern des Problems nicht verstanden. Sein „Lösungsvorschlag“ erinnert an Schuldrecht für Anfänger.
26. März 2019 um 16:02 Uhr #341388Das rechts- liberale Chaos der Wendezeit beschäftigt uns bis heute, klar, das ein FDP Mitglied den … fortschreiben will! Spätgermanische Dekadenz halt!
26. März 2019 um 16:03 Uhr #341389Schundrechtsbereinigungsgesetz?
26. März 2019 um 16:27 Uhr #341390Denkt Silbersack eigentlich nach, bevor er Pressemitteilungen raushaut? … Was passiert, wenn eines Tages die ersten „Garagenopas“ das Zeitliche segnen? Bleiben ihre Garagen dann leer? Und wird man warten, bis sich der letzte Garagenpächter von der Welt verabschiedet?
26. März 2019 um 19:38 Uhr #341391Zumal schon einige Garagen vererbt wurden und die nächste Generation schon am Start ist.
27. März 2019 um 13:00 Uhr #341392Seit wann kann oder darf privates Eigentum, die diese Garagen ja darstellen, nicht auch vererbt werden? Sollte das auszuschließen sein, müßte irgendjemand vorher Eigentumsrechte durch Kauf an der Bausubstanz erwerben. Das wäre eine überschaubare Anzahl und Summe für die Stadt, die jeweiligen Erben dann auszuzahlen. Sollte also nur so machbar sein
27. März 2019 um 14:47 Uhr #341393Weil es durch das Schuldrechtsbereinigungsgesetz, mit dem DDR-Recht auf BRD-Recht (in dem Falle BGB) übergeleitet wurde, nicht mehr privates Eigentum ist. Die Eigentümer sind sozusagen durch das BGB enteignet worden.
27. März 2019 um 15:47 Uhr #341394Was für ein undurchdachter und inhaltlich unstimmiger Vorschlag.
Vor dem inneren Auge von Herrn Silbersack scheinen Garagenhöfe wohl nur aus einer handvoll Garagen zu bestehen. Man möge ihm doch mal bitte aufzeigen, welche Größe ein Komplex von ca. 500 Garagen hat…Danach wird er möglicherweise selbst erkennen, wie unsinnig sein Vorschlag war.
27. März 2019 um 18:45 Uhr #341405Falsch @heiwu das stimmt so nicht. Das Schuldrechtanpassungsgesetz belässt das Eigentum an den Garagen bei den Eigentümern. Erst der inzwischen vom Stadtrat beschlossene Antrag der Linken wird die Grundlage bieten, dass die Eigentümer ihr Eigentum an der Garage verlieren. Das geschieht in dem Moment, indem die bestehende Regelung vertraglich abgeändert wird. Ein Grund, warum ich diesem Antrag nicht zustimmen konnte.
27. März 2019 um 19:57 Uhr #341407@Winkus: Kennt das BGB die Trennung zwischen Grundeigentum und Eigentum an darauf befindlichen festen Bauten?
27. März 2019 um 20:28 Uhr #341408Das BGB nicht, aber das Schuldrechtsanpassungsgesetz, das dafür gilt. Zivilrechtlich würde jede Änderung der Vertragskonditionen der Laufzeiten, die Normen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (SchuldRAnpG) entfallen lassen und die Anwendung des BGB zur Folge haben.
27. März 2019 um 23:23 Uhr #341410Die Linken müssten nach dieser Erläuterung doch merken, dass der Beschluss zum Nachteil der Garagenbesitzer ist. Was wird nun geschehen? Das kann doch dem linken OB-Kandidaten nicht gefallen?!
28. März 2019 um 00:19 Uhr #341412Deshalb haben die Garagler der Stadtverwaltung ein Kaufangebot gemacht. Wie stehen die Fraktionen dazu?
Die Frage ist doch: will man Grundbesitz an die den „Kleinen Leuten“ Überlassen, oder reserviert man die Fläche für anonyme Großkonzerne?28. März 2019 um 07:12 Uhr #341423Die Linken (und nicht nur diese) wollen es nicht verstehen. Da kann sich der Rechtsamtsleiter den Mund fusslig reden. Bin gespannt, ob der OB dieser Ratsentscheidung widerspricht. Das müsste er aus jur. Gründen machen, jedenfalls nach meiner Meinung,
Kaufangebot ist die einzig vernünftige Lösung. Damit will er nächsten Monat in den Rat kommen, der über das Angebot der Garagengemeinschaft befinden soll.
Es ist Wahlkampfzeit, da werden die Fraktionen (und der OB) ihr Klientel nicht verprellen wollen.28. März 2019 um 08:47 Uhr #341424Verkauf an die Fahrgemeinschaft wäre die sozialverträglichere Lösung. Warum sollte städtischer Grund immer nur an das Großkapital verscheuert werden?
28. März 2019 um 09:44 Uhr #34142728. März 2019 um 10:03 Uhr #341432Ja, aber nur mit der Bindung für Garagen, sonst machen die Garagenbesitzer das Geschäft bei einem Verkauf für Einfamilienhäuser etc.
28. März 2019 um 10:51 Uhr #341439Im Grunde hat der Stadtrat ja auf Antrag der Linken die Enteignung der Garagenbesitzer beschlossen, oder?
28. März 2019 um 11:33 Uhr #341441War ja ganz lustig gestern im Stadtrat.
Meerheim kam aus seiner verfahrenen Position nicht mehr raus.
Der OB will im Wahlkampf die Garagenbesitzer nicht verärgern, obwohl er die teilweise durchaus auch wertvollen Flächen, wie alle anderen städtischen Flächen im Auge zum Verscherbeln haben muss.28. März 2019 um 11:44 Uhr #341442Yep@rugby und nicht nur die Linken, auch Teile der SPD, CDU und die Grünen.
@HansimGlück Genau so ist es. Gestern wurde doch der Stadt per SPD-Antrag und Beschluss des Stadtrates auch untersagt, das Tafelsilber zu verscherbeln.
Auf der anderen Seite soll die Stadt ihre Grundstücke an Garageneigentümer verkaufen.Herr, lass Hirn regnen.
28. März 2019 um 12:51 Uhr #341445„Gestern wurde doch der Stadt per SPD-Antrag und Beschluss des Stadtrates auch untersagt, das Tafelsilber zu verscherbeln.“
Wie, ich glaube Herr Wolter richtig ausführte, wurde dies nur im Zuge des Schuldenabbaus/Haushaltskonsolidierung untersagt.
28. März 2019 um 21:21 Uhr #341487Und bezieht sich auf kommunale Unternehmen, wenn ich das richtig verstanden habe.
28. März 2019 um 22:14 Uhr #341492Mehr ist ja auch nicht mehr da, hei-wu. 😉
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