OB-Kandidat Silbersack zum Garagenstreit

26. März 2019 | Politik | 9 Kommentare

Andreas Silbersack, OB-Kandidat und FDP-Mitglied, mischt sich in den Streit um die Garagenverträge in Halle-Neustadt ein. Silbersack will  einvernehmliche Lösung in der Garagenfrage in Halle-Neustadt. Seiner Meinung nach müsse die Stadt hier einen Konsens finden. Eine weitere willkürliche Frist zur Nutzung auf 15 oder 30 Jahre sei nicht zielführend. Auch die von der Verwaltungsspitze avisierten Umwandlungen in Verträge, die zu jeder Zeit kurzfristig kündbar wären, seien keine vertretbare Lösung. Silbersack fordert statt dessen, die Eigentümer aus DDR-Zeiten müssten ihre Garagen auf Lebenszeit behalten können. Damit verbunden sei ein Verkaufsverbot sowie der Ausschluss des Weitervererbens. Eigentümer, die nach der Wende gekauft haben, unterlägen seiner Votrstellung nach diesem besonderen Schutz nicht. Für diese träte das BGB in Kraft, also Pachtverträge mit überschaubarer Kündigungsfrist. Damit würde zugunsten der Menschen vor Ort eine mögliche Veräußerung der Grundstücke an Investoren in eine Zeit verschoben, in der es keine Verletzung von Eigentumsempfinden der ehemaligen DDR-Bürger mehr gäbe.

Um die Garagen in Halle Neustadt gibt es einen Streit zwischen den derzeitigen Pächtern und der Stadt, da Ende des Jahres die Nutzungsverträge auslaufen. Viele Pächter fürchten um ihr Eigentum an den Garagen. Der Konflikt stammt aus DDR-Zeitzen: seinerzeit haben die Nutzer Eigentum an den Garagen erworben, nicht aber an dem Grundstück, auf dem sie errichtet wurden. Dieses gehört bis heute der Stadt. Nur das DDR-Recht sah eine Trennung von Grundeigentum und darauf errichteten Bauten vor, im heute geltenden BGB ist eine solche Unterscheidung nicht vorgesehen. Die Garagenpächter wollen das Grundstück erwerben, die Stadt ist darauf jedoch nicht eingegangen (Hallespektrum berichtete)

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