OB-Kandidat Silbersack zum Garagenstreit
26. März 2019 | Politik | 9 KommentareAndreas Silbersack, OB-Kandidat und FDP-Mitglied, mischt sich in den Streit um die Garagenverträge in Halle-Neustadt ein. Silbersack will einvernehmliche Lösung in der Garagenfrage in Halle-Neustadt. Seiner Meinung nach müsse die Stadt hier einen Konsens finden. Eine weitere willkürliche Frist zur Nutzung auf 15 oder 30 Jahre sei nicht zielführend. Auch die von der Verwaltungsspitze avisierten Umwandlungen in Verträge, die zu jeder Zeit kurzfristig kündbar wären, seien keine vertretbare Lösung. Silbersack fordert statt dessen, die Eigentümer aus DDR-Zeiten müssten ihre Garagen auf Lebenszeit behalten können. Damit verbunden sei ein Verkaufsverbot sowie der Ausschluss des Weitervererbens. Eigentümer, die nach der Wende gekauft haben, unterlägen seiner Votrstellung nach diesem besonderen Schutz nicht. Für diese träte das BGB in Kraft, also Pachtverträge mit überschaubarer Kündigungsfrist. Damit würde zugunsten der Menschen vor Ort eine mögliche Veräußerung der Grundstücke an Investoren in eine Zeit verschoben, in der es keine Verletzung von Eigentumsempfinden der ehemaligen DDR-Bürger mehr gäbe.
Um die Garagen in Halle Neustadt gibt es einen Streit zwischen den derzeitigen Pächtern und der Stadt, da Ende des Jahres die Nutzungsverträge auslaufen. Viele Pächter fürchten um ihr Eigentum an den Garagen. Der Konflikt stammt aus DDR-Zeitzen: seinerzeit haben die Nutzer Eigentum an den Garagen erworben, nicht aber an dem Grundstück, auf dem sie errichtet wurden. Dieses gehört bis heute der Stadt. Nur das DDR-Recht sah eine Trennung von Grundeigentum und darauf errichteten Bauten vor, im heute geltenden BGB ist eine solche Unterscheidung nicht vorgesehen. Die Garagenpächter wollen das Grundstück erwerben, die Stadt ist darauf jedoch nicht eingegangen (Hallespektrum berichtete)
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Was für ein undurchdachter und inhaltlich unstimmiger Vorschlag.
Vor dem inneren Auge von Herrn Silbersack scheinen Garagenhöfe wohl nur aus einer handvoll Garagen zu bestehen. Man möge ihm doch mal bitte aufzeigen, welche Größe ein Komplex von ca. 500 Garagen hat…
Danach wird er möglicherweise selbst erkennen, wie unsinnig sein Vorschlag war.
Weil es durch das Schuldrechtsbereinigungsgesetz, mit dem DDR-Recht auf BRD-Recht (in dem Falle BGB) übergeleitet wurde, nicht mehr privates Eigentum ist. Die Eigentümer sind sozusagen durch das BGB enteignet worden.
Seit wann kann oder darf privates Eigentum, die diese Garagen ja darstellen, nicht auch vererbt werden? Sollte das auszuschließen sein, müßte irgendjemand vorher Eigentumsrechte durch Kauf an der Bausubstanz erwerben. Das wäre eine überschaubare Anzahl und Summe für die Stadt, die jeweiligen Erben dann auszuzahlen. Sollte also nur so machbar sein
Zumal schon einige Garagen vererbt wurden und die nächste Generation schon am Start ist.
Denkt Silbersack eigentlich nach, bevor er Pressemitteilungen raushaut? … Was passiert, wenn eines Tages die ersten „Garagenopas“ das Zeitliche segnen? Bleiben ihre Garagen dann leer? Und wird man warten, bis sich der letzte Garagenpächter von der Welt verabschiedet?
Schundrechtsbereinigungsgesetz?
Das rechts- liberale Chaos der Wendezeit beschäftigt uns bis heute, klar, das ein FDP Mitglied den … fortschreiben will! Spätgermanische Dekadenz halt!
Er hat den Kern des Problems nicht verstanden. Sein „Lösungsvorschlag“ erinnert an Schuldrecht für Anfänger.
Ausschluss des Weitervererbens soso