Startseite › Foren › Halle (Saale) › „Kulturwerbung“: Verwaltungsgericht bestätigt Oberbürgermeister
- Dieses Thema hat 107 Antworten und 18 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 10 Monaten von Stadt_für_Kinder.
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15. Juni 2016 um 17:56 Uhr #253831
Deine Theorie wurde in der DDR mit bekanntem Ergebnis ausprobiert.
15. Juni 2016 um 18:36 Uhr #253836
AnonymDeine Theorie wurde in der DDR mit bekanntem Ergebnis ausprobiert.
Bis jetzt bin ich noch davon ausgegangen, dass die DDR als Diktatur des über die Partei herrschenden Politbüros organisiert war.
Das die DDR dagegen eine Demokratie mit konsensualer Entscheidungsfindung gewesen war, ist mir dagegen neu. Aber man lernt ja nie aus.
15. Juni 2016 um 18:54 Uhr #253841Manchmal denke ich, dass Juristen mit Absicht schwammige Formulierungen in Vorschriften einbauen, um ihren Berufsstand zu ernähren
Sie sähen nicht, sie ernten nicht, aber der Bürger ernährt sie trotzdem.15. Juni 2016 um 22:23 Uhr #253852Es ist nicht Aufgabe des HVB, die Fraktion der Mitbürger in die Grundlagen des Kommunalrechts einzuweisen. Die Fraktion bekommt genügend Gelder, den ein oder andern Stadtrat zu einer Schulung zu schicken.
Es ist wenig glaubhaft dem HVB, dem ihr eh keine Kompetenz zubilligt, für Eure Ruhestunden im Hauptausschuss verantwortlich zu machen, selbst wenn er 10 mal sagt, dafür seid ihr nicht zuständig, ist das noch lange kein Grund für Euch, ihn nicht zu verklagen, weil es Spaß macht!
Es wird wieder und wieder der „eingebildete Zuständige“ gegeben. 😉15. Juni 2016 um 22:30 Uhr #253853Ich denke nicht, dass die MitBürger Interesse daran haben, etwas vom Rechtsverständnis des OB zu lernen.
16. Juni 2016 um 05:25 Uhr #253875Auch nicht schlecht, aber etwas aus der Zeit gefallen?
Nö, leichter Ironie-Anstrich.
16. Juni 2016 um 08:22 Uhr #253886Es ist schon herrlich anzusehen, wie am Ende wieder nur Sieger an der Ziellinie stehen. Dabeisein ist alles?
Maßgeblich ist zunächst der Urteilstenor. Der ist eindeutig.
Wenn ich die vielen Einlassungen in dieser Runde sehe, dann frage ich mich, warum gehen die Gremienvertreter die „MdS“ und der „HVB“ samt Beraterriegen nicht gleich auf die Couch und bestellen sich einen Mediator?
Wie langweilig wäre es doch heute, wenn tatsächlich ein Parteisoldat äh -kandidat die Wahl gewonnen hätte.
16. Juni 2016 um 08:41 Uhr #253887Bei einer Entscheidung über eine Rechtsfrage braucht es keinen Mediator, sondern eine Entscheidung. Ganz einfach.
16. Juni 2016 um 11:06 Uhr #253898Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Problem nicht schon längst durch Urteile anderswo geklärt ist. Oder aber nur in Halle wird dieses Problem durch unseren OB produziert. Im restlichen Deutschland bedarf es dazu keiner Gerichtsentscheidung.
16. Juni 2016 um 11:34 Uhr #253900Wiegand weiß eben zu viel.
16. Juni 2016 um 11:56 Uhr #253914Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Problem nicht schon längst durch Urteile anderswo geklärt ist. Oder aber nur in Halle wird dieses Problem durch unseren OB produziert. Im restlichen Deutschland bedarf es dazu keiner Gerichtsentscheidung.
Wolli, die Sache ist durch Gesetz geklärt, ein relativ einfacher Fall der Rechtsanwendung.
Mal sehen, wie das mit den Monitoren für die Toiletten ausgeht?16. Juni 2016 um 12:02 Uhr #253917Er schreibt Hallesches Recht so wie einst Eike von Repgow das Magdeburger Recht.
Wir können also auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte mit Magdeburg gleichziehen.16. Juni 2016 um 14:34 Uhr #253938Er schreibt Hallesches Recht so wie einst Eike von Repgow das Magdeburger Recht.
Wir können also auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte mit Magdeburg gleichziehen.Ähem. Eike von Repgow verschriftlichte sächsisches (eigentlich genauer elbostfälisches) Land- und Lehnrecht; zu unterscheiden vom Magdeburger Stadtrecht.
Ich will aber nicht so besserwisserisch wirken wie Winkus!
Immer wieder interessant, wie elegant und verwegen Zusammenhänge aufgeknackt werden.16. Juni 2016 um 18:09 Uhr #253952Ja, wenn man zwischen Veröffentlichen und Schreiben nicht unterscheiden kann , ist es bei einschlägigem Rechtsstudium durchaus möglich, Wiegand als Ivan Rebrow von Halle zu bezeichnen.
Oder meint wolli den einschlägischen Kommentar:http://www.beck-shop.de/wiegand-grimberg-gemeindeordnung-land-sachsen-anhalt/productview.aspx?product=6630&srchab=ff?
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 10 Monaten von redhall.
16. Juni 2016 um 18:12 Uhr #25395416. Juni 2016 um 19:14 Uhr #253955Auch an @Redhall die Frage, die so oft an Farbi ging: hat er die zitierte Literatur auch gelesen und verstanden ?
16. Juni 2016 um 19:39 Uhr #253957Man nehme sich immer die Zeit, eine Frage zu stellen, nicht immer, eine Frage zu beantworten.
Oscar Wilde
16. Juni 2016 um 20:14 Uhr #253959
AnonymAuch an @redhall die Frage, die so oft an Farbi ging: hat er die zitierte Literatur auch gelesen und verstanden ?
Wie bitte soll man selbst iese Frage beantworten können, da hier offensichtlich selbsteinschätzung und zufällige Fremdeinschätzung konträr gehen?
16. Juni 2016 um 22:01 Uhr #253966Die VSV müsste jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst schon mal in der Hand gehabt haben!
Sicher steht auch in den Fraktionen jeweils ein Exemblar, ich weiß auch, wo es völlig unberührt ist. Und der Kommentar Wiegand/Grimberg war Pflichtliteratur!
Ansonsten belasse ich es bei „Kelten zwischen Alesia und Pergamon“ 😉17. Juni 2016 um 00:09 Uhr #253972Musste erstmal nachlesen, was sich hinter dem Kürzel VSV verbirgt.
Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Sachsen-Anhalt (VSV)
Wer von uns ist im öffentlichen Dunst?
In unserer Fraktion niemand.17. Juni 2016 um 00:51 Uhr #253973
AnonymMusste erstmal nachlesen, was sich hinter dem Kürzel VSV verbirgt.
Ich auch! Und auch den von Redhall erwähnen beteutenden Kommentar habe ich bis jetzt nie vermisst und nie gebraucht.
17. Juni 2016 um 05:33 Uhr #253974Schätze, es ist kein Kommentar, sondern so eine Art Verwaltungsschönfelder. Ich habe ihn bisher auch noch nie gebraucht.
17. Juni 2016 um 06:37 Uhr #253977Auch an @redhall die Frage, die so oft an Farbi ging: hat er die zitierte Literatur auch gelesen und verstanden ?
Ist das hier ein gehobener Kreis von Menschen,dass man sich hier schon in der 3. Person anredet?
Denn haue ich hier wieder ab……….Bezüglich Abkürzungen: 1 x im Text sollte schon die richtige vollständige Bezeichnung stehen.
STAGA in Halle ? = Stadtgottesacker!!!- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 10 Monaten von Elfriede.
17. Juni 2016 um 08:27 Uhr #253983Entschuldigung, ich war davon ausgegangen, das diejenigen, die mit dem Hauptverwaltungsbeamten (OB) die Klingen kreuzen, sich zumindest ein Grundwissen im Verwaltungsrecht angeeignet haben.
So wie der Nachtwächter ne Lampe für die Dunkelheit hat!
Aber es gibt ja immernoch Verwaltungsgerichte, die den Gewählten Licht ans Fahrrad machen… 😉17. Juni 2016 um 08:32 Uhr #253984Musste erstmal nachlesen, was sich hinter dem Kürzel VSV verbirgt.
Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Sachsen-Anhalt (VSV)
Wer von uns ist im öffentlichen Dunst?
In unserer Fraktion niemand.Deshalb habe ich ja geschrieben, das zumindest in der Fraktion eine VSV vorhanden sein müsste. Bitte, den Hinweis habe ich gern gegeben… 😉
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