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- Dieses Thema hat 41 Antworten und 14 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren, 5 Monaten von Anonym.
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30. November 2015 um 10:17 Uhr #191766
AnonymDie Haushaftpflicht muss der Gebäudeeigentümer abschließen
Na müssen nun nicht gleich. Sinnvoll ist sie aber schon, so eine Haftpflichtversicherung. Auch wenn sie anders heißt. 😉
30. November 2015 um 10:19 Uhr #191767
AnonymDarauf wird es letztlich hinaus laufen.
Ah ja. Madame braegel liest aus dem Kaffeesatz. 🙂
Die pauschale Umlage von Betriebskosten je m² halte ich für rechtlich zweifelhaft.
Sieh mal in deine Betriebskostenabrechnung. Wird genau so gemacht.
30. November 2015 um 10:33 Uhr #191768Im Haushalt 2016 wird zu sehen sein, mit wieviel die 188 nächstes Jahr bezuschusst wird.
Man muss schon genauer recherchieren, um dieses Spiel, das Geld von einer Tasche in die andere zu stecken, zu durchschauen.30. November 2015 um 11:47 Uhr #191784@farbspektrum
Du meinst sicher die Gebäudeversicherung, die der Hauseigentümer abschließen muss. Da hat sich die Stadt eine Versicherung für alle Gebäude.30. November 2015 um 11:54 Uhr #191787onload=“pagespeed.CriticalImages.checkImageForCriticality(this);“>
Die pauschale Umlage von Betriebskosten je m² halte ich für rechtlich zweifelhaft.
Sieh mal in deine Betriebskostenabrechnung. Wird genau so gemacht.
Also in meiner Betriebskostenabrechnung werden die Kosten nicht pauschal pro m² sondern entsprechend der einzelnen Verbrauchart ggfs. je m² abgerechnet.
Eine pauschale Abrechnung von z.B. Warm-/Kaltwasser, Strom oder Heizung je m² der genutzten Fläche ist unzulässig.Aber scheinbar ist Deine Betriebskostenabrechnung anders gestaltet.
30. November 2015 um 11:58 Uhr #191788@farbspektrum Du meinst sicher die Gebäudeversicherung, die der Hauseigentümer abschließen muss. Da hat sich die Stadt eine Versicherung für alle Gebäude.
Gebäudeversicherung ist die Versicherung, die Schäden am Gebäude versichert, also beispielsweise durch Sturm. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist die Versicherung, die quasi Schäden absichert, die das Gebäude anrichtet, siehe auch meinen Link.
Es sind zwei verschiedene Versicherungen und sie gehen auch in die Betriebskosten mit ein.
Hier ist eine Liste der umlagefähigen Betriebskosetn:
Grundsteuer (laufende öffentliche Lasten)
Wasser
Abwasser
Heizkosten (Brennstoffe beziehungsweise Strom sowie Inspektion der Heizanlage, aber auch Contracting)
Warmwasser (inklusive der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten)
Kosten von Heizungs- und Warmwasserversorgungs-AnlagenBetriebskosten für Aufzüge
Straßenreinigung und Müllabfuhr
Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
Gartenpflege
Außen- und Treppenhausbeleuchtung (sowie die Beleuchtung der Gemeinschaftsräume)
Schornsteinreinigung
Sach- und Haftpflichtversicherungen (Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherung, Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug)
Hauswart
Betriebskosten für TV-Anschlüsse (Wartung der Gemeinschafts-Antennenanlagen, Verteilanlagen des Breitbandkabelnetzes sowie Gebühren)
Waschmaschinen (Betriebsstrom sowie Wartung und Pflege)
Sonstige Betriebskosten (zum Beispiel die Betriebskosten für eine Gemeinschafts-Sauna)
(http://ratgeber.immowelt.de)
Neuerdings kommt dann noch Wartung der Rauchmelder hinzu.30. November 2015 um 12:12 Uhr #191794Danke, wieder was gelernt, ich bin nun schon 20 Jahre Hauseigentümer und habe noch nie etwas von der Gebäudehaftpflichtversicherung gehört.
Ich werrde auch keine abschlie0ßen, denn wer alle unten aufgeführten Versicherungen abschließt wird nicht nur arm, er stirbt trotzdem:
Autoversicherungen
Kfz-Versicherung
Kfz Versicherungsvergleich
Reiseversicherungen
Reiserücktrittsversicherung
Reisekrankenversicherung
Reisegepäckversicherung
Sachversicherungen
Rechtsschutzversicherung
Gebäudeversicherung
Hausratversicherung
Mietkautionsversicherung
Haftpflichtversicherung
Tierhalterhaftplicht
Grundbesitzerhaftpflicht
Öltankhaftpflicht
Krankenversicherungen
Private Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Vorsorge
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeit
Risikolebensversicherung
Lebensversicherung
Rentenversicherung
Riester Ren30. November 2015 um 12:22 Uhr #191795
Anonymhabe noch nie etwas von der Gebäudehaftpflichtversicherung gehört.
Die gibt es auch nicht. Wohl aber eine Versicherung für Hauseigentümer, die für Schäden haften, die auf/in ihrem und durch ihr Eigentum verursacht werden.
Wird jetzt wieder beim Winterdienst interessant.
Eine pauschale Abrechnung von z.B. Warm-/Kaltwasser, Strom oder Heizung je m² der genutzten Fläche ist unzulässig.
Aha! Weil?
Wenn ich nur einen Mieter habe und dieser Mieter mietet die gesamte umlagefähige Fläche der Immobilie, lege ich als Vermieter sämtliche umlagefähigen Betriebskosten auf diesen Mieter um. Du nennst das „pauschal“.
30. November 2015 um 12:44 Uhr #191797Bei Wasser, Strom, Fernwärme usw. hat die Abrechnung verbrauchsabhängig zu erfolgen
Scheinbar kommt die Stadt den „Künstlern“ bei der Rechnung von 5€/m² schon jetzt entgegen
30. November 2015 um 13:24 Uhr #191809Ich hoffe der Aufschrei war bei den in das MMZ geblasenen Stadtgeldern ebenfalls so laut.
Die Kosten für das Künstlerhaus betragen ja nicht mal ein Zehntel von dem bisher (über die ursprünglich geplanten Summen hinaus) „hinausgeworfenen“ Geldern von uns Steuerzahlern.30. November 2015 um 13:35 Uhr #191810Hier noch eine Info zur Gebäudehaftpflichtversicherung.
„Der klassische Standardfall betrifft Schnee- und Eisglätte. Wenn Passanten auf Bürgersteigen vor Mietshäusern ausrutschen, können hohe finanzielle Belastungen entstehen. Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Unterhaltszahlung, besonders bei irreparablen Schäden, können fünf- und sechsstellige Summen verursachen, die in der Regel nur mit Hilfe von Versicherungen abzufangen sind.“http://www.versicherungen-infoportal.de/gebaeudehaftpflichtversicherungen/
Wenn man ein Ein-oder Zweifamilienhaus bewohnt, reicht auch eine Privathaftpflichtversicherung aus, die solche Schäden mit abdeckt.- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von admin.
30. November 2015 um 14:26 Uhr #191822Dass ausgerechnet ein Verfechter einer der am stärksten subventionierten Industrien wegen ein paar tausend Euro für Künstler sich hier derart ausfallend und herabwürdigend äußert spottet jeder Beschreibung.
30. November 2015 um 15:40 Uhr #191835@braegel
Ich hoffe der Aufschrei war bei den in das MMZ geblasenen Stadtgeldern ebenfalls so laut. Die Kosten für das Künstlerhaus betragen ja nicht mal ein Zehntel von dem bisher (über die ursprünglich geplanten Summen hinaus) „hinausgeworfenen“ Geldern von uns Steuerzahlern.Die Zustände im Zusammenhang mit dem MMZ habe ich ebenfalls kritisiert.
Im übrigen ist es aber nicht so, dass wenn anderswo Millionen verschleudert werden, es beim „188“ auf ein paar Tausender nicht ankommt.30. November 2015 um 16:03 Uhr #191836Das MMZ hatte kostenlos fließend kaltes Wasser!
30. November 2015 um 16:06 Uhr #191837
AnonymBei Wasser, Strom, Fernwärme usw. hat die Abrechnung verbrauchsabhängig zu erfolgen
Sagt wer? Diese Behauptungen stellst du doch nicht einfach so auf, oder?
Wer wie was und wonach berechnet, ist den Vertragsparteien (Vermieter/Mieter) grundsätzlich selbst überlassen. Nennt sich Vetragsfreiheit.
Wenn es Vermieter gibt, die Pauschalen verlangen und sich Mieter finden, die das so bezahlen wollen, braucht’s keinen @braegel, der was anderes verlangt.
Sonst wären solche Angebote kaum möglich:„Wir bieten Dir zudem einen exklusiven Service in Form einer Flatrate.“
http://www.studentenwohnheim-halle-saale.de/Oder hast du schonmal in einem Hotel übernachtet? Kam da ein Jahr später auch eine Betriebskostenabrechnung nach Verbrauch? Oder war der Wasser-, Heizungs-, Stromverbrauch etwa pauschal im Übernachtungspreis enthalten?
Wenn man ein Ein-oder Zweifamilienhaus bewohnt, reicht auch eine Privathaftpflichtversicherung aus, die solche Schäden mit abdeckt.
Das hat nichts mit Größe und Art des Wohneigentums zu tun. Das gilt für Eigentumswohnungen genauso, wie für Wolkenkratzer. Entscheidend ist, ob dort jemand zur Miete wohnt. Die Eigentümerhaftpflichtversicherung gibt es nicht umsonst.
30. November 2015 um 16:21 Uhr #191841Leider wird hier oft etwas behauptet, ohne dass recherchiert wird. Ich habe selbst eine Privathaftpflichtversicherung aus Gebäudehaftpflichtgründen abgeschlossen.
Bei Wasser, Strom, Fernwärme usw. hat die Abrechnung verbrauchsabhängig zu erfolgen
Das stimmt so. Wenn eine Abrechnung erfolgt, so hat sie verbrauchsabhängig zu erfolgen. Und was anderes behauptet er nicht. Wenn keine Abrechnung erfolgt, kommt auch keine Vorschrift zum Tragen.
30. November 2015 um 16:27 Uhr #191842
AnonymWenn keine Abrechnung erfolgt, kommt auch keine Vorschrift zum Tragen.
Welche Vorschrift kommt denn zum Tragen, wenn die Abrechnung pauschal erfolgt?
Leider wird hier oft etwas behauptet, ohne dass recherchiert wird.
Das ist leider sehr wahr. Oft wird auch aus Einfältigkeit und Naivität pauschalisiert.
Wenn du selbst Vermieter wärst, wüsstest du … ach, wahrscheinlich auch dann nicht.
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