@DeHa:
Es kommt auf die Feuerwerksklasse an.
Feuerwerk der Klasse I (Kinderfeuerwerk) kannst du immer verwenden, ist aber sicher nicht das, was Du willst.
Klasse 2 (darunter fallen alle üblichen Silversterknaller, Raketen usw) darfst Du ohne Anmeldung und besondere Erlaubnis nur zu Silvester verballern. Zu besonderen Anlässen nach Anmeldung nur dann, wenn Du entweder eine Erlaubnis nach §7 oder §27 oder einem Befähigungsschein nach §20 des Sprengstoffgesetzes besitzt.
Bei besonderen Anlässen (Hochzeit, Familienfeiern) kannst Du versuchen, einen „Freistellungs-Antrag vom Verwendungsverbot“ nach §24 Abs. 1 Sprengstoffverordnung beim O-Amt beantragen.
Alle höheren Klassen (Profifeuerwerk) kannst Du als Privater gar nict verwenden, da es da besonderer Prüfungen und eines Erlaubnisscheins bedarf.
Du kannst Dich natürlich an Profifeuerwerkerfirmen wenden, die für Dich das Feuerwerk abbrennen. Die würden sich dann auch um die Anmeldung kümmern, oder Dir sagen, wohin man sich wendet.
Informieren kannst Du dich hier:
http://www.feuerwerk.net/wiki/Kategorie