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- Dieses Thema hat 558 Antworten und 29 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 Jahren, 10 Monaten von wolli.
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12. August 2016 um 18:27 Uhr #263680
….Zum Glück war der Radfahrer nicht bewaffnet.
So schnell wird aus einem Opfer ein Täter herbeigeschrieben.
Was mit einer Lappalie begann, endet im Krankenhaus, weil keiner der Beteiligten zurückstecken wollte.
Die – missglückte – Flucht des Radfahrers war doch wohl eindeutig eine defensive Handlung!!!
12. August 2016 um 18:33 Uhr #263681
AnonymWo mache ich aus dem Opfer einen täter? Ich habe lediglich die letztmögliche Eskalationsstufe dargestellt.
Und die Steigerung ist ja wohl offensichtlich. …
Ordnungswidrigkeit-vergehen-verbrechen.
12. August 2016 um 18:35 Uhr #263683Du hast einfach nur drauflosspekuliert, auf Kosten des Opfers, das sich offensichtlich zur Deeskalation – Flucht – entschieden hatte.
Und überleg dir mal, wie dicht man mit dem Auto an einem Radfahrer vorbeifahren muss, damit dieser überhaupt mit der Hand aufs Autodach schlagen kann. Ordnungswidrigkeit…tsstsstss…
12. August 2016 um 18:48 Uhr #263684In der Kleinen Ulrichstr. hatte der „Sportsfreund“ mit seinem Auto nichts zu suchen und dann ist er auch noch die Einbahnstraße verkehrt langgefahren und dann völlig durchgedreht. Solchen Leuten muss auuf Dauer die Fahrerlaubnis entzogen werden.
12. August 2016 um 21:03 Uhr #263692
AnonymGeraldo, wo habe ich spekuliert?
Abstandsverstoss=Ordnungswidrigkeit
Sachbeschädigung =vergehen
Körperverletzung=verbrechenDie Schuldfrage u.ä. bringst du hier ins spiel. Davon steht bei mir nix
12. August 2016 um 22:38 Uhr #263701Geraldo, wo habe ich spekuliert?
Ach, wenn der Radfahrer noch ne Pistole dabei gehabt hätte…
Sinngemäß deine Worte.Abstandsverstoss=Ordnungswidrigkeit
Das dürfte auf den Abstand ankommen.
Sachbeschädigung =vergehen
Spekulation. Ein schlichter Klopfer aufs Autodach verursacht Fingerabdrücke, nicht notwendigerweise einen Sachschaden.
12. August 2016 um 23:03 Uhr #263702Ein schlichter Klopfer aufs Autodach ist für einen durchschnittlichen Autofahrer ein körperlicher Angriff. Denn das Autodach ist nichts anderes als die verlängerte Haut.
12. August 2016 um 23:06 Uhr #263703Ein schlichter Klopfer aufs Autodach ist für einen durchschnittlichen Autofahrer ein körperlicher Angriff. Denn das Autodach ist nichts anderes als die verlängerte Haut.
Das ist die emotionale Ebene, klar. Aber für die behauptete Sachbeschädigung braucht es eine reale Beschädigung, keine emotionale.
12. August 2016 um 23:57 Uhr #263704Der Fahrradfahrer wird nicht wieder auf das Dach eines roten Sportwagens schlagen, vermute ich mal.
13. August 2016 um 11:12 Uhr #263712Halten wir fest, für unsere Radrowdys ist das angebliche unterschreiten des Sicherheitsabstands der Untergang des Abendlandes und das schlagen auf das Autodach weniger als nichts. Gut das wir das geklärt haben. Vielleicht war es auch ein defensives Schlagen aufs Autodach.
Noch mal, da haben 3 Spinner mist gebaut. Natürlich in unterschiedlichen Ausprägungen, dennoch wäre jetzt unschuldiges Opfer eine Nummer zu groß.
13. August 2016 um 11:44 Uhr #263713Halten wir fest: nix idee spinnt rum und unterstellt anderen Leuten Aussagen die so nie gefallen sind, geschweige denn so gemeint waren
Und damit zurück zu der spannenden Frage, welche Funktion das Stückchen gestrichelte Linie in der Bernburger haben könnte. Ich weiß es auch nicht so genau, und weil ich davon ausgehe, dass es den meisten Autofahrern genauso geht, wechsle ich nur nach Umdrehen und – soweit das die immer stärker getönten Scheiben überhaupt noch zulassen – Blickkontakt situationsbedingt vor oder nach einem der auflaufenden Autos auf die Fahrspur.
13. August 2016 um 11:52 Uhr #263714Die gestrichelte Linie würde doch nur dann einigen Autofahrern auffallen, wenn eine nackte Frau dort liegt.
13. August 2016 um 18:36 Uhr #263734Die gestrichelte Linie würde doch nur dann einigen Autofahrern auffallen, wenn eine nackte Frau dort liegt.
Du bist wirklich krank…..
13. August 2016 um 20:38 Uhr #263741Dr. med. Normalbürger, was kostet denn die Online-Diagnose? Schreiben Sie die Rechnung aus der J.-Kühn-Straße?
13. August 2016 um 21:28 Uhr #263748Dr. med. Normalbürger, was kostet denn die Online-Diagnose? Schreiben Sie die Rechnung aus der J.-Kühn-Straße?
Leider muss ich Ihnen mitteilen dass ihre Macke nicht heil bzw therapierbar ist….
13. August 2016 um 22:16 Uhr #263756
AnonymDie gestrichelte Linie würde doch nur dann einigen Autofahrern auffallen, wenn eine nackte Frau dort liegt.
Vielleicht besser mit Burka? Da gibt’s ja Leute, die würden endlich mal den sprichwörtlichen Sicherheitsabstand einhalten. Oder komplett Reißaus nehmen. 🙂
13. August 2016 um 23:55 Uhr #263771Ganz ehrlich?
Ich würde mir von so einem Idioten auch nicht aufs Autodach schlagen lassen, das ist immerhin eine Sachbeschädigung.
Trotzdem ist natürlich nicht akzeptabel, wenn sich dann der Autofahrer ebenfalls über die Grenzen des Gesetzes hinaus begibt und verkehrt durch die Einbahnstraße fährt.Sicherlich kann man nichts weiter unternehmen, wenn einem solch Radrüpel aufs Autodach schlägt, nur weil er meint, im Recht zu sein, aber einen entsprechenden Kommentar aus meinem offenem Fenster muss eer sich dennoch gefallen lassen. Habe das selbst schon einige Male in der Innenstadt durch, wo Radfahrer auch entgegengesetzt der Einbahnstaßenregelung fahren dürfen. Da wurde trotzdem rasant gefahren und geschnitten, teilweise die Vorfgahrt der Autos missachtet, etc.
Das heisst aber nicht, das sich die Radfahrer über alle Grenzen der StVO hinwegsetzen dürfen. Das besagt nur, das sie in den Einbahnstraßen in beide Richtungen fahren dürfen, jedoch müssen sie sich an alle anderen Regeln der StVO halten.14. August 2016 um 00:39 Uhr #263772Trotzdem ist natürlich nicht akzeptabel, wenn sich dann der Autofahrer ebenfalls über die Grenzen des Gesetzes hinaus begibt und verkehrt durch die Einbahnstraße fährt.
Dass der Beifahrer ihn dann niedergeschlagen hat, findest Du offenbar weniger bedeutsam als den Verstoß gegen die StVO. Interessant.
Es geht hier NICHT um einen simplen StVO-Verstoß.So wie die Ssche geschildert wird, haben hier 2 Typen Jagd gemacht auf eine Menschen. Da interessiert mich die gesamte Vorgeschichte nicht mehr. Und das Befahren der Einbahnstraße in falscher Richtung zeigt nur, wie entschlossen sie bei der Jagd vorgegangen sind.
14. August 2016 um 05:51 Uhr #263773Kann man nur hoffen, dass sie zum Idiotentest müssen und (aus ihrer Sicht) die Höchststrafe bekommen: ein Leben lang mit dem Fahrrad. Obwohl, auch das müsste verboten werden.
14. August 2016 um 08:19 Uhr #263775
AnonymDas steht doch überhaupt nicht zur Debatte. Dass die Auto Insassen gegen geltendes recht verstoßen haben, hatvkeiner hier auch nur ansatzweise verneint. Sollten Sie gefasst werden, ist die Vorgeschichte bei der Strafbemessung allerdings sehr wohl von Bedeutung.
Die Motive wären damit geklärt.
Was ich mich aber immer noch frage: wieso schlug der Radfahrer aufs Autodach?14. August 2016 um 08:24 Uhr #263776
AnonymWas ich mich aber immer noch frage: wieso schlug der Radfahrer aufs Autodach?
Steht im Bericht.
14. August 2016 um 09:24 Uhr #263777
AnonymDass der Beifahrer ihn dann niedergeschlagen hat, findest Du offenbar weniger bedeutsam als den Verstoß gegen die StVO.
So sind sie, diese kleinen Terrier, erst bellen, dann jaulen. 😀
Da interessiert mich die gesamte Vorgeschichte nicht mehr.
Die Vorgeschichte ist sehr wohl interessant, da sie der Auslöser dafür war, dass diese beiden Hirnis durchgedreht sind.
Was ich mich aber immer noch frage: wieso schlug der Radfahrer aufs Autodach?
Der Sportwagen sei hier so nah an den Radfahrer herangefahren, dass dieser mit der Hand auf das Dach geschlagen habe.
Aha, wenn mir etwas gegen den Strich geht, dann schlage ich danach? Tolle Geschichte. Nichts als eine Schutzbehauptung, um als armes unschuldiges Opfer dazustehen.
Man kann sich Kennzeichen aufschreiben, merken, mit dem Handy fotografieren oder was auch immer und dann Anzeige erstatten. Ganz unschuldig ist der Radfahrer an der/seiner Situation also nicht.
14. August 2016 um 09:31 Uhr #263778
AnonymAuch ein Ferrari F 360 trägt nicht gleich einen Schaden davon, wenn man auf das Dach schlägt. Und ob der Kumpel von Sikan junior am Ende nicht am lautesten jault, bleibt abzuwarten.
14. August 2016 um 09:36 Uhr #263779„Mit dem Handy fotografieren…“. Mal abgesehen davon, dass dir Xsara gleich erklären dürfte, dass das auch beim Radfahren verboten ist, kann ich dir sagen, dass es definitiv zu lange dauert. Schon das Hinterherschauen – nachdem man sich nach einer brenzligen Situation gefangen hat – kommt meist zu spät, um das Kennzeichen festzuhalten, zumal das Adrenalin vom Schreck das Denken und Merken deutlich behindert.
14. August 2016 um 09:48 Uhr #263780die Höchststrafe bekommen: ein Leben lang mit dem Fahrrad.
Finde ich gut, wie du dein Radfahren bewertest.
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