Startseite Foren Halle (Saale) Bernburger Straße- für Radfahrer gefährlich

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  • #262675

    Anonym

    Die Betriwbsgefahr geht sogar noch weiter. Stehst du an einer roten Ampel und ein Radfahrer kracht Dir ins auto, bekommst du 25% Teilschuld. Eben nur, weil das Auto den Motor an hatte.

    #262676

    In der selben verlinkten Seite findet sich ein Beispiel mit alleiniger Schuld des Radfahrers. Wenn du aus einer TG fährst musst du beim Überfahren des Fußweges sowieso auf Fußgänger achten, mit der gleichen Achtsamkeit fährst du dann auch keine Radlerin an. Es sei denn sie/er war sehr schnell, aber dann geht das Urteil auch anders aus.

    Wenn du beklagst, dass das Auto ein gefährlicher Gegenstand ist, dann fahr halt nicht Auto!

    #262679

    Anonym

    Die Betriwbsgefahr geht sogar noch weiter. Stehst du an einer roten Ampel und ein Radfahrer kracht Dir ins auto, bekommst du 25% Teilschuld. Eben nur, weil das Auto den Motor an hatte.

    Das ist Quatsch.

    #262680

    Anonym

    Frag mal bei einem Verkehrsrechtler an…
    Es muss dem Radfahrer größtes Fehlverhalten nachgewiesen werden, damit er die AlleinSchuld bekommt. Das plötzliche Wechseln auf die Gegenfahrbahn (!!) oder das ignorieren von Lichtzeichen gehört nach einigen Urteilen nicht dazu

    #262682

    Anonym

    Gute Idee. Sag uns dann, was er gesagt hat. 🙂

    #262684

    Wenn ich im Auto einen Radfahrer vor mir sehe, fahre ich sofort vorsichtig, denn man weiß ja nie, was der Radfahrer macht.
    Als Radfahrer erwarte ich vom Autofahrer, dass er genauso vorsichtig wie ich fährt, aber weil ich als Radfahrer nicht sicher sein kann, ob da nicht ein rechthaberischer Idiot am Lenkrad sitzt, fahre ich an gefährlichen Stellen wie in der Bernburger Straße langsam auf dem Fußweg.

    #262689

    Ich denke auch, dass die Fusswegradler in Halle nicht nur wegen der schlechten Straßenverhältisse dort fahren, dafür sind es viel zu viele, sondern weil sie schlichtweg Angst haben, einen „Idioten“ auf der Straße zu begegnen. Den Konflikt mit Fußgängern, den es praktisch kaum gibt, weil das Fahren mit dem rad auf Fußwegen mittlerweile stillschweigend toleriert wird, billigen die meisten lieber, als einen narzistischen Autofahrer, der im Zweifel rot sieht, weil er glaubt, sein verlängertes „Ich“ in Gestalt des Autos wurde angegriffen.

    #262692

    Anonym

    as plötzliche Wechseln auf die Gegenfahrbahn (!!) oder das ignorieren von Lichtzeichen gehört nach einigen Urteilen nicht dazu

    Nach einigen anderen wohl doch. Die meisten eindeutigen Fälle erfordern auch keine Gerichtsverhandlung.

    Sei’s drum. Dein erstes Beispiel bleibt dennoch Quatsch. Frag deinen Verkehrsrechtler!

    #262694

    Was hier teilweise als Rechtsauffassung dargelegt wird entspricht eher Christian Morgensterns Figur Palmström:

    Weil die Radlerin auf dem Fußweg nicht fahren durfte müsste sie die Alleinschuld tragen. Aber so engstirnig entscheiden Verkehrsrichter nicht.
    Wer aus einer TG kommt und einen Fußweg überfährt muss achten auf Fußgänger, Jogger, rollerfahrende Kinder, radfahrende Kinder, ihre radfahrenden Kinder begleitende radfahrende Eltern, Rollschuhfahrer, Skater. Das zeigt, welche Verantwortung man als Autofahrer beim Ausfahren hat und welche Aufmerksamkeit von einem erwartet wird. Und wenn man mit dieser Aufmerksamkeit einen Zusammenstoß mit einer widerrechtlich auf dem Fußweg fahrenden Radfahrerin hätte vermeiden können, dann trägt man an dem Unfall eine Mitschuld. So „einfach“ ist das.

    #262695
    #262698

    Anonym

    Weil manche ja nur glauben, was sie im Internet finden:

    http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/4383-olg-oldenburg-urteil-1-u-19-14-fahrradfahrer-nimmt-autofahrer-die-vorfahrt

    das komplette Urteil des OLG:

    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6881.php

    Das gleiche Gericht (OLG Oldenburg) urteilte übrigens auch in einem Fall „kombinierter Geh- und Radweg“:

    http://www.rp-online.de/radfahrer-auf-kombiniertem-geh-radweg-besonders-in-der-pflicht-aid-1.2589746

    das vollständige Urteil:

    http://www.iww.de/quellenmaterial/id/11764

    Bevor also jemand noch einen runden oder gar einen eckigen Tisch fordert: Radfahrer bekommen nicht automatisch Recht, Kraftfahrer müssen nicht automatisch haften. Wer was anderes behauptet, hat schlichtweg keine Ahnung bzw. keine Erfahrung in diesen Dingen.

    Die meisten (Un)Fälle landen erst gar nicht vor Gericht, weil es gar keine Haftungsfragen zu klären gibt. Es gibt zum Glück noch sehr viele Menschen, die nicht nur Anstand und (Un)Rechtsbewusstsein, sondern auch eine Haftpflichtversicherung haben. (Nein, dies ist, im Gegensatz zum Autofahrer, für Radfahrer nicht Pflicht, sehr wohl aber epfehlenswert!)

    #262701

    1. Ansprüche des Radfahrers nach dem StVG: Wird ein Radfahrer beim Betrieb eines Kfz verletzt, können ihm Ersatzansprüche aus § 7 Abs. 1 StVG gegen den Halter und aus § 18 Abs. 1 StVG gegen den Fahrer zustehen. Der KH-Versicherer haftet aus § 3 Nr. 1 PflVG. Ohne ein Verschulden nachweisen zu müssen, kann der verletzte Radfahrer bei einem Unfall nach dem 31.7.02 ein Schmerzensgeld verlangen (§ 11 StVG). Zum Merkmal „bei dem Betrieb“ eines Kfz (§ 7 Abs. 1 StVG) in einem Fall ohne Berührung zwischen Radfahrer und Kfz s. BGH NJW 88, 2802.

    2. Haftungsausschluss: Ausgeschlossen ist die Gefährdungshaftung des Kfz-Halters nur noch im Fall höherer Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG). Zum Begriff s. BGH 22.4.04, III ZR 108/03, Abruf-Nr. 041303 = NZV 04, 395; LG Itzehoe NZV 04, 364; LG Karlsruhe SP 04, 256. Die Haftung des Nur-Fahrers aus § 18 Abs. 1 StVG entfällt bereits bei nachgewiesener Schuldlosigkeit.

    3. Haftungsfreistellung: Auch in Fällen ohne höhere Gewalt kann ein Kfz-Halter von der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG völlig freigestellt sein (§§ 9 StVG, 254 BGB). Normale Fahrlässigkeit des – erwachsenen – Radfahrers reicht dafür i.d.R. nicht aus.

    http://www.iww.de/va/archiv/unfallschadensregulierung-der-radfahrer-unfall-in-der-aktuellen-rspr-f45817

    #262707

    Anonym

    Zusammengefasst:

    Radfahrer bekommen nicht automatisch Recht, Kraftfahrer müssen nicht automatisch haften.

    Wiederholung schult das Gedächtnis. 🙂

    #262713

    Wiederholung schult das Gedächtnis.

    Hoffentlich hilft es bei dir. Aber es scheint am verstehenden Lesen zu mangeln. Am besten du schlägst 5 mal mit dem Kopf gegen die Wand und sagst immer wieder „Gefährdungshaftung“.

    #262716

    Anonym

    Ich würde ja fragen, was du unter Gefährdungshaftung in den aufgeführten Beispielen verstehst bzw., wie das meiner Zusammenfassung widerspricht. Aber ich bin mir sicher, du würdest ausweichend antworten. Wenn überhaupt.

    Deshalb belassen wir es bei der Feststellung, dass es unterschiedliche Ansichten gibt.

    #262759

    Um die Begründung noch zu verfeinern: Sobald ein PKW mit seinem (vorderen rechten) Reifen die gestichelte Linie überfährt, vollzieht er einen Spurwechsel!

    Diesen Spurwechsel darf der PKW-Fahrer nur vornehmen, wenn keine Gefährdung droht, mithin kein Radfahrer dort fährt.

    Das ist an Dämlichkeit nicht zu über bieten.

    Wenn eine Fahrspur endet, müssen die jenigen sich einreihen, deren Spur endet. Heisst, endet meine Spur, muss ich mich vergewissern, das auf der anderen Spur niemand kommt, bevor ich einreihen kann.
    Bedeutet im Klartext nocheinmal für alle Radfahrer, das deren Radweg in der Bernburger Straße endet!!!! Heisst, weiterfahren auf der Straße. Bedeutet desweiteren, Vorfahrt beachten. (auch ohne Schild).

    #262768

    Soviel zur Theorie, nun die Praxis:

    Ein Teil der Radfahrenden erkennt das Problem, schaut über die Schulter nach links, sucht den Blickkontakt zum Autofahrer, fädelt sich gleich oder n Auto später ein.
    Ein Teil der Radfahrenden erkennt das Problem nicht, fährt ohne sich umzusehen auf die Fahrbahn, was vernünftige Autofahrer schon geahnt haben, unvernünftige eher nicht, aber bremsen oder ausweichen werden sie alle, weil niemand ein Menschenleben auf dem Gewissen haben möchte.
    Und dann gibts noch die Ängstlichen und die Gewohnheitstiere unter den Radelnden, die auf dem Fußweg weiterfahren.

    #262770

    … letztere sind die schlimmsten.

    #262771

    Die Radfahrer fahren aus purer Rücksichtslosigkeit oder eben aus Bequemlichkeit bei z.B. Bordsteinpflaster auf dem Fußweg.

    #262778

    Nein, weil die Straße zu Idiotenwies

    Um die Begründung noch zu verfeinern: Sobald ein PKW mit seinem (vorderen rechten) Reifen die gestichelte Linie überfährt, vollzieht er einen Spurwechsel!

    Diesen Spurwechsel darf der PKW-Fahrer nur vornehmen, wenn keine Gefährdung droht, mithin kein Radfahrer dort fährt.

    Das ist an Dämlichkeit nicht zu über bieten.

    Wenn eine Fahrspur endet, müssen die jenigen sich einreihen, deren Spur endet.

    Falls es dir noch nicht aufgefallen ist, aber dort ist eben kein Schild, welches das Ende des Fahrradweges signalisiert. Es sind nur die gestrichelten Linien, welche nicht der Radfahrer überfährt, sondern der Autofahrer.

    Wenn du weiter so einen Unsinn verbreitest, dann versuche wenigstens, ihn anhand der StVO zu begründen.

    #262797
    #262801

    Falls es dir noch nicht aufgefallen ist, aber dort ist eben kein Schild, welches das Ende des Fahrradweges signalisiert. Es sind nur die gestrichelten Linien, welche nicht der Radfahrer überfährt, sondern der Autofahrer.

    Wenn du weiter so einen Unsinn verbreitest, dann versuche wenigstens, ihn anhand der StVO zu begründen.

    Den Unsinn verbreitest immer noch du. Auch wenn dort eine gestrichelte Linie ist, die weist den Radfahrern nur die Richtung zu, wo sie weiterfahren müssen.
    Trotdem begehst du als Radfahrer den Spurwechsel, nicht der Autofahrer. Begreif das endlich!!!
    Wenn ich weiter geradeaus fahre, bleibe ich auf meiner Spur. Wenn ich sie wechseln würde, müsste ich entweder weiter nach Links, oder weiter nach rechts fahren. Das mache ich aber nicht, weil meine Spur gerade aus weiterführt.
    Der Radfahrer kommt also auf meine Spur. Also muss er sich vergewissern, das er keinen Autofahrer behindert oder gefährdet.
    Als vorrausschauender Autofahrer erkenne ich sowas und lasse den Radfahrer einfädeln. Es gibt aber auch Idioten, die mit hoherg eschwindigkeit auf dem Radweg fahren und dann ohne gucken einfach auf die Straße wechseln. Habe ich schon erlebt. Und ich war nicht alleine auf der Straße. Vor und hinter mir fuhren Autos, der Radfahrer ist ohne zu gucken einfach weitergefahren und ich musste fast eine Vollbremsung wegen diesem „Affen“ machen, weil er mir sonst in die rechte Seite gefahren wäre. Und als ob es das nicht genug wäre, bekam ich noch einen „Stinkefinger“ gezeigt. Zuvor ist er allerdings auch noch bei ROT über die Kreuzung Reileck gefahren.

    #262807

    Sehr schön. Um das zu sehen musst du auch bei Rot gefahren sein…

    #262810

    Anonym

    Wenn mir im Straßenverkehr jemand „den Finger“ oder sonstige Gliedmaßen zeigt, bin ich auch erstmal empört und reagiere entweder mit ähnlichen Gesten oder (zum Glück meist nicht hörbaren) Verwünschungen.

    Nach einiger Zeit wird mir dann aber oft klar, warum ich in dieses nonverbale Gespräch verwickelt wurde. Dann übe ich mich in Einsicht.

    Ob das bei Citroenfahrern anders ist? 🙂

    #262813

    Dieses Linienkonstrukt hat sich jemand ausgedacht, der weder zu Fahrrad noch mit dem Auto unterwegs ist… Oder ein Straßenplaner der infolge von Vorschriften und mangelndem Geld für bauliche Veränderungen am Rand der Verzweiflung ist. Ich tippe auf letzteres.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 8 Monaten von farbspektrum.
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