NABU und BUND begrüßen das Urteil zu den Steinschüttungen

16. März 2022 | Umwelt + Verkehr | 2 Kommentare

Das Verwaltungsgericht hat die Steinschüttungen am Saaleufer, die letztes Jahr von der Stadt Halle beauftragt worden sind, als unrechtmäßig bezeichnet (Hallespektrum berichtete).

Auch die Kläger, der NABU sowie der BUND Sachsen-Anhalt, begrüßen die Entscheidung. Der stellvertretende Landesvorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt, Martin Schulze: „Das Gericht betont den hohen  Stellenwert des europäischen Naturschutzrechts. Die Stadt wäre gut  beraten gewesen, die rechtlichen Vorgaben des Europarechts vor der  Baumaßnahme zu studieren.“

Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Wir rechnen damit, dass die Steinschüttungen auch dann unzulässig bleiben, wenn die Stadt die fehlende Verträglichkeitsprüfung vornimmt. Denn die Befestigung der Ufer kann auch durch naturverträglichere Maßnahmen erfolgen, das haben wir im Verfahren aufgezeigt.“

Die Verbände argumentierten weiterhin, dass auch die Steinschüttungen unzulässig sind, die in Bereichen der Saale außerhalb europäischer Schutzgebiete durchgeführt wurden. Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht nicht. BUND und NABU hatten geltend gemacht, dass für die Ausbaumaßnahmen ein Planfeststellungsverfahren erforderlich gewesen
wäre. Das Verwaltungsgericht ist dagegen der Ansicht, dass es sich dabei nur um Maßnahmen handelt, die keinen Gewässerausbau darstellen und deshalb kein Planfeststellungsverfahren erfordern.NABU und BUND werden prüfen, ob diese Frage dem Oberverwaltungsgericht im Rahmen einer Beschwerde vorgelegt wird.

Die Stadt Halle hat ihrerseits die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts in die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu gehen.

 

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