Halle-Saale-Schleife: Stadt streitet Geländeerhöhung ab: „Es erfolgt keine Einschränkung des Retentionsraumes“

31. August 2022 | Umwelt + Verkehr | 6 Kommentare

Die Bürgerinitiative „IG Hochwasserschutz Halle“ hat Ende der vergangenen Woche wegen der Bauarbeiten im Zuge der Umgestaltung der Halle-Saale-Schleife erhebliche Bedenken geäußert. In einem Schreiben an die Stadtverwaltung sowie alle Stadträte äußert die Initiative von Anwohnern beiderseits der Saale, dass hier erhebliche Geländeerhöhungen stattfinden, außerdem werde ein neuer Wall quer zur Strömungsrichtung der Saale errichtet (Hallespektrum berichtete). Nach ihrer Ansicht sind diese Eingriffe in das Überschwemmungsgebiet rechtswidrig und widersprechen dem Planfeststellungsverfahren, das der Errichtung der Hochwasserschutzmauer am Gimritzer Damm zugrunde liegt.

Die einzige Maßnahme zum Schutz der Altstadt wurde im Planfeststellungsbeschluß des Landesverwaltungsamtes zum Neubau des Gimritzer Dammes aus dem Jahr 2019 damit festgelegt, auf einem Areal von 1,55 ha die Aufschüttungen im Bereich der ehemaligen Eissporthalle mit einer durchschnittliche Abtragstärke von ca. 1,5 m mit einem zusätzlichen Retentionsvolumen von ca. 23.350 m³ zu versehen (S. 98). Zudem wurde bestimmt, den “ Rückbau des bereits begonnenen Deichbauwerkes bis auf die Höhe des umliegenden Geländes und Entsiegelungsmaßnahmen auf dem Festplatz“ vorzunehmen (S. 41)“, heißt es in einem Schreiben der Bürgerinitiative “ IG Hochwasserschutz Halle “ und weiter: “ Leider mussten wir jetzt feststellen, dass die Stadt Halle momentan umfangreiche Bauarbeiten durchführt, bei denen das Erdreich des begonnenen Deichbauwerkes nicht etwa weggeschafft, sondern auf dem gesamten Gelände wasserseitig des Deichs verteilt, besonders aber zur Erhöhung der ehemaligen Halle-Saale-Schleife benutzt wird.“

Hallespektrum.de konfrontierte die Stadt Halle mit diesen Vorwürfen. Heute antwortete Stadtsprecher Drago Bock:

„Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich bei den angesprochenen Vorhaben um laufende Baumaßnahmen handelt, diese sind bisher nicht beendet oder abgeschlossen.

Für den Neubau der Hochwasserschutzanlage „Gimritzer Damm“ ist das Land Sachsen-Anhalt, hier vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Bauherr. Für den Ersatzneubau der Halle-Saale-Schleife ist die Stadt Halle (Saale) Auftraggeber.

Beide Maßnahmen sind im Vorfeld, insbesondere zum terminlichen und bautechnologischen Ablauf, abgestimmt worden.“

Die Fragen von Hallespektrum im Einzelnen (kursiv) und die Antworten von Drago Bock:

  1. Ist die Geländeerhöhung im Überschwemmungsgebiet Ihrerseits Gesetzes-konform, beispielsweise mit dem Wasserhaushaltsgesetz vereinbar?

Antwort: Geländeerhöhungen sind im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich nicht zulässig. Bei dem derzeit durchgeführten Ersatzneubau der Halle-Saale-Schleife wurde für diese Vorhaben eine Eingriffsbilanzierung hinsichtlich des Überflutungsraumes durchgeführt. Im Ergebnis war die Bilanz positiv. D.h. es erfolgt keine Einschränkung des Retentionsraumes. Vorhandene Materialablagerungen sind bauzeitliche Zwischenablagerungen oder noch nicht abgeschlossenen Rückbaumaßnahmen zu zuordnen. Für die Baumaßnahme des LHW ist der Flächenabtrag im Bereich des ehemaligen Eissporthalle weitestgehend abgeschlossen, im Bereich des provisorischen Deiches auf dem Sandanger liegt der Stand der Umsetzung/des Rückbaus bei ca. 80 %.

  1. Erfordern diese Maßnahmen kein Planfeststellungsverfahren?

Antwort: Für den Neubau der Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Bei dem Ersatzneubau der Halle-Saale-Schleife handelt es sich um einen bestandsnahen Ausbau, bei dem gegenüber der Ausgangssituation keine neuen Betroffenheit entsteht. Hier ist kein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

  1. Welchen Sinn hat der quer zur Strömungsrichtung liegende „Neue Damm“?

Antwort: Hierbei handelt es sich um ein Oberbodenlager, welches im Zuge des Baugeschehens wieder abgetragen wird.

  1. Sind noch weitere solche Geländemodellierungen geplant?

Antwort: In dem betroffenen Bereich steht noch die Wiederherstellung des Festplatzes an. Hierzu liegen bisher keine belastbaren Planunterlagen vor, Genehmigungs-Voraussetzung ist hier die Erfüllung der im Wasserhaushaltsgesetz gestellten Anforderungen an Baumaßnahmen im Überschwemmungsgebiet.

  1. Können sie uns aussagefähiges Bildmaterial zur Geländeplanung zukommen lassen (Planzeichnungen o. Ä.)

Antwort: Der beigefügte Lageplan zeigt die Abänderung gegenüber dem Bestand, hier die neue Anbindung der Straße „An der Wilden Saale“. Die leichte Dammlage wird an anderer Stelle durch Geländeabtrag ausgeglichen.

  1. Sind die Maßnahmen mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz (LHW) abgestimmt?

Antwort: Die Planungen beider Baumaßnahmen sind zwischen LHW und Stadt Halle abgestimmt.

  1. Sind Berechnungen zu den Auswirkungen dieser Geländeveränderungen, insbesondere der Auswirkung des „Neuen Dammes“, auf das Abflussverhalten im Hochwasserfalle durchgeführt worden?

Antwort: Der im Übersichtsplan gekennzeichnete „Neue Damm“ wird, wie zu 3. erläutert, zurück gebaut. Die großen Überhöhungen in den Kurven der alten Halle-Saale-Schleife werden zurückgebaut. Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet wurden die Auf- und Abträge modelliert und nachgewiesen, dass der Retentionsraum nicht beeinträchtigt wird. Auf- und Abträge gleichen sich aus.

  1. Welche Form von Flächenversiegelungen sind auf dem Gelände um den ehemaligen „Festplatz“ und ehemaliger Eissporthalle geplant ( z.B. Parkplätze ?)

Antwort: Zum Festplatz: siehe 4. Ansonsten erfolgt der Ausbau der Halle-Saale-Schleife mit einem Asphalt-Deckenschluss. Im Bereich der ehemaligen Eissporthalle ist auf die Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses zu verweisen.

 

 

 

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