Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit: Mehrere Verkehrseinschränkungen in Halle

28. September 2021 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

 

Da das Land Sachsen-Anhalt in diesem Jahr Ausrichter und die Stadt Halle (Saale) Gastgeber der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit ist, wird es im Zusammenhang mit den Festveranstaltungen mehrere Einschränkungen im Verkehrsraum geben. Darüber informierte am gestrigen Tag die Pressestelle der Polizeiinspektion Halle (Saale).

Die Einschränkungen gelten für den Fahrzeugverkehr (ausgenommen Rettungskräfte im Einsatz). Eine fußläufige Erreichbarkeit für Anwohnerinnen und Anwohner zu den Grundstücken wird aber zu jeder Zeit gewährleistet sein. Für einen vereinfachten Ablauf wird empfohlen, einen Ausweis oder sonstigen Nachweis für Berechtigte (z.B. Minderjährige oder Pflegedienste) mitzuführen.

Bereich Kröllwitz/Giebichenstein – Drohnenshow

Beginnend ab dem 27.09.2021, 08.00 Uhr bis voraussichtlich am 05.10.2021, 14.00 Uhr erfolgt eine Sperrung des burgseitigen Fußwegs der Kröllwitzer Straße auf Höhe der Burg Giebichenstein und der Kröllwitzer Brücke.

Die Kröllwitzer Straße wird zwischen Talstraße und Burgstraße zu folgenden Zeiträumen nicht befahrbar sein:

30.09.2021 und 01.10.2021, jeweils von 18.30 Uhr bis voraussichtlich 24.00 Uhr (Straßenbahnverkehr ist von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr betroffen); ab 20.30 Uhr sind wiederholende kurzzeitige Öffnungen für den Fahrzeugverkehr vorgesehen;

03.10.2021, von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr (Straßenbahnverkehr wird von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr betroffen sein);

Ebenfalls wird die Talstraße ab Abfahrt Kröllwitzer Straße bis Ernst-Grube-Straße am 03.10.2021 von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Die Polizei bittet darum, diese Bereiche in den genannten Zeiträumen weiträumig zu umfahren.

Bereich Leopoldina

Beginnend ab dem 01.10.2021, 18.00 Uhr bis voraussichtlich zum 03.10.2021 gegen 06.00 Uhr werden folgende Straßen nicht befahrbar sein:

Moritzburgring zwischen Robert-Franz-Ring und Große Wallstraße; Friedemann-Bach-Platz; Schlossberg zwischen Bergstraße und Moritzburgring.

Bereich Charlottenviertel

Beginnend ab dem 02.10.2021, 06.00 Uhr bis voraussichtlich zum 03.10.2021 gegen 14.00 Uhr werden folgende Straßen nicht befahrbar sein:

Röserstraße; Dorotheenstraße ab Hausnummer 14 bis Leipziger Straße; Marienstraße ab Hausnummer 27b bis Dorotheenstraße; Augustastraße ab Hausnummer 3 bis Dorotheenstraße.

Der Bereich der Dorotheenstraße von der Augustastraße bis zur Einfahrt der Tiefgarage des Charlottencenters wird eingeschränkt befahrbar sein, die Nutzung der Tiefgarage soll gewährleistet bleiben.

Bereich Salzgrafenplatz/Spitze:

Beginnend ab dem 02.10.2021, 22.00 Uhr bis voraussichtlich zum 03.10.2021 gegen 20.00 Uhr werden folgende Straßen nicht befahrbar sein:

Salzgrafenplatz; Spitze; Kellnerstraße; Gerberstraße; Bornknechtstraße.

Die Tiefgarage „Spitze“ wird in diesem Zeitraum für eine öffentliche Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Für Mieter von Stellflächen ist eine Zufahrt gewährleistet.

Bereich Paulusviertel:

Beginnend ab dem 02.10.2021, 18.00 Uhr bis voraussichtlich 03.10.2021, 16.00 Uhr werden folgende Straßen nicht befahrbar sein:

Rathenauplatz; die Abschnitte der Ludwig-Büchner-Straße, der Humboldtstraße und der Carl-von-Ossietzky-Straße jeweils zwischen Rathenauplatz und Heinrich-Zille-Straße; Willy-Lohmann-Straße zwischen Rathenauplatz und Schleiermacherstraße; Robert-Blum-Straße ab Rathenauplatz bis zur Hausnummer 10; Maxim-Gorki-Straße ab Rathenauplatz bis zur Hausnummer 10; Albert-Schweitzer-Straße ab Rathenaupatz bis Hausnummer 3; Heinrich-Heine-Straße ab Rathenauplatz bis zur Hausnummer 1.

Eine Zu- und Ausfahrt aus der Tiefgarage in der Willy-Lohmann-Straße wird in diesem Zeitraum nicht möglich sein, da sie sich im Sperrbereich befindet.

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