Alte Führerscheine werden länger anerkannt

10. Dezember 2021 | Umwelt + Verkehr | 5 Kommentare

 

Bereits zu Beginn des Jahres 2019 hatte der Bundesrat den zwingenden Umtausch von alten Führerscheinen beschlossen. Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind demnach bis  Januar 2033 alle vor Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Die erste Umtauschfrist gilt für Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953-1958 und endet bereits am 19. Januar 2022. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt hat diese Frist nun jedoch faktisch um ein halbes Jahr verlängert. Bis 19. Juli 2022 werde man folglich davon absehen, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, wenn Betroffene, die in Sachsen-Anhalt unterwegs sind, nicht fristgerecht neue Papiere vorweisen könnten, erläuterte Ministerin Dr. Lydia Hüskens gestern Nachmittag in Magdeburg.

„Gemeinsam mit dem Innenressort haben wir eine gute Lösung gefunden, die den derzeit schwierigen Bedingungen bei den Führerscheinstellen Rechnung trägt.“, so die Ministerin. Es könne den Bürgerinnen und Bürgern nicht angelastet werden, wenn sie unverschuldet ihre alten Dokumente trotz aller Bemühungen nicht in der vorgeschriebenen Frist umtauschen können.

„Parallel dazu haben wir gemeinsam mit Thüringen und Sachsen einen Beschlussvorschlag für die laufende Verkehrsministerkonferenz eingebracht, um hier eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen.“, betonte Hüskens abschließend.

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