Ukraine-Geflüchtete haben ab sofort Anspruch auf Grundsicherung

2. Juni 2022 | Politik, Soziales | Keine Kommentare

Seit gestern greifen landesweit die beschlossenen Regelungen zum sogenannten Rechtskreiswechsel für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Demnach haben geflüchtete Menschen – sofern die aufent­haltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – ab sofort einen Anspruch auf Grundsicherung (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII). Bisher wurden ausschließlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt.

Liegen alle Voraussetzungen vor, wird das jeweilige Jobcenter vor Ort Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine dabei unterstützen, den Lebensunterhalt zu sichern und eine Arbeit aufzunehmen. Informationen zu diesem Thema stehen online auch in ukrainischer und russischer Sprache zur Verfügung.

Nach Angaben der Kommunen in Sachen-Anhalt sind bisher 24.197 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine direkt in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen worden, darunter sind mindestens 2.589 Kinder im Kindergarten- und 6.094 Kinder im schulpflichtigen Alter.

Nach Angaben des Ministerium für Inneres und Sport wurden davon bisher in Halle (Saale)  4.104 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine verzeichnet. Mehr Aufnahmen gab es nur in der Landeshauptstadt Magdeburg mit bisher 4.454 Geflüchteten.

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