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Ukraine-Geflüchtete haben ab sofort Anspruch auf Grundsicherung

Seit gestern greifen landesweit die beschlossenen Regelungen zum sogenannten Rechtskreiswechsel für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Demnach haben geflüchtete Menschen – sofern die aufent­haltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – ab sofort einen Anspruch auf Grundsicherung (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII). Bisher wurden ausschließlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird das jeweilige … weiterlesen „Ukraine-Geflüchtete haben ab sofort Anspruch auf Grundsicherung“

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