Frauen und Männer in Sachsen-Anhalt nahezu gleich entlohnt: „kleiner Unterschied“ schrumpelt auf 3%

16. März 2020 | Soziales | Keine Kommentare

Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Frauen lag in Sachsen-Anhalt 2019 um rund 3 % unter dem der Männer, wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt anlässlich des Equal Pay Day am 17. März mitteilt.
Der als unbereinigter Gender Pay Gap (GPG) ermittelte Verdienstunterschied für Sachsen-Anhalt blieb damit gegenüber dem Vorjahr konstant. Mit 3 % lag der GPG sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Brandenburg auf dem bundesweit niedrigsten Niveau.

Im Bundesdurchschnitt wurde 2019 ein Verdienstunterschied von 20 % ermittelt. Er sank damit 2019 um einen Prozentpunkt gegenüber dem seit 2016 konstanten Ni-veau von 21 %. Je nach Bundesland wurden in Deutschland minimal 3 % und maximal 25 % (Baden-Württemberg) Verdienstunterschied ermittelt. In 8 von 16 Bundesländern lag der GPG bei 20 % und mehr.
Der für die Berechnung zugrundeliegende Bruttostundenverdienst der Frauen in Sachsen-Anhalt lag 2019 durchschnittlich bei 16,54 EUR, in Deutschland waren es 17,72 EUR. Männer verdienten in Sachsen-Anhalt 2019 durchschnittlich 16,99 EUR/h. Der Bundesdurchschnitt für den Stundenverdienst der Männer lag 2019 durchschnittlich bei 22,16 EUR.
Frauen verdienten je nach Bundesland im Jahr 2019 zwischen minimal 15,46 EUR/h (Thüringen) und maximal 20,06 EUR/h (Hamburg), bei den Männern lag der Brutto-stundenverdienst nach Bundesland zwischen 16,46 EUR/h (Mecklenburg-Vorpommern) und 24,96 EUR/h (Hamburg).

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (ohne Sonderzahlungen) beschäftigter Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. In die Berechnung einbezogen werden abhän-gige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft für alle Unternehmensgrößen, ausgenommen die Bereiche „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“, „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“, „Private Haushalte mit Hauspersonal“ und „Exterritoriale Organisationen und Körperschaften“ sowie Unternehmen mit we-niger als zehn Beschäftigten gemäß der Definition des Gender Pay Gap der EU.

Basis für die Berechnung sind Daten aus der im Abstand von 4 Jahren erhobenen Verdienststrukturerhebung (VSE 2014), fortgeschrieben mit Angaben der vierteljähr-lichen Verdiensterhebung. Die Berechnungen der Jahre 2015 bis 2019 zum Gender Pay Gap sind vorläufig. Ergebnisse aus der VSE 2018 liegen Ende 2020 vor. Aussagen zum Unterschied in den Verdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit gleichem Beruf, vergleichbarer Tätigkeit und äquivalentem Bildungsabschluss sind mit dem unbereinigten Gender Pay Gap nicht möglich.
Der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen kann auf vielfältige Ursachen zurückgeführt werden. Unterschiede in den Erwerbsbiografien, der Wahl von Berufsfeldern sowie den gegebenen Erwerbsmöglichkeiten in Abhängigkeit der regionalen wirtschaftlichen Strukturen können, neben den Fragen zur Gleichbehandlung und zum sozialen Umfeld, zu unterschiedlichen Karriereverläufen und Verdienstunterschieden führen.

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