Schnelles Urteil nach Diebstahl

18. September 2020 | Nachrichten, Vermischtes | 2 Kommentare

 

Im Rahmen eines sogenannten besonders beschleunigten Verfahrens hat ein Strafrichter des Amtsgerichts Halle (Saale) gestern Nachmittag einen 1995 geborenen Angeklagten wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Er hat binnen 6 Monaten 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen.

Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, am 16.09.2020 gegen 14:11 Uhr in einem Elektronik-Fachmarkt in einem Einkaufspark in Peißen im Saalekreis dem Warenregal drei Festplatten im Gesamtverkaufswert von 977,61 € entnommen und sie in eine Umhängetasche verstaut zu haben, um diese Ware unbezahlt mitzunehmen.
Die Tasche war mit einer isolierenden Folie ausgeschlagen und so präpariert, dass die am Ausgang angebrachte Diebstahlssicherung beim Verlassen des Marktes nicht den Alarm auslöste. Die Tat wurde durch einen Angestellten beobachtet. Nach dem Verlassen des Geschäfts konnte der Angeklagte mit dem Diebesgut gestellt werden.
Im Rahmen der Hauptverhandlung gab der Angeklagte die Tat zu.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, deren Vertreterin 8 Monate Freiheitsstrafe gefordert hat und der Angeklagte, dessen Verteidigerin eine Freiheitsstrafe von 5 Monate als ausreichend ansah, können gegen das Urteil Rechtsmittel (Berufung oder Revision) einlegen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der Angeklagte bei erneuten Straftaten innerhalb der Bewährungszeit oder bei Verweigerung der Erfüllung der Arbeitsauflage mit dem Widerruf der Bewährung und mit der Vollstreckung der Freiheitsstrafe rechnen.

Das Urteil kann auch als Fingerzeig gewertet werden und soll neben seiner schnellen Effizienz auch zur Abschreckung dienen.

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