Wiegand wehrt sich gegen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

9. April 2021 | Politik | 3 Kommentare

Keine Gelegenheit zur Akteneinsicht ?

„Nun wird ein neuer Vorwurf hervorgebracht: Ich hätte Mitarbeiter unter Druck gesetzt und zu falschen Handlungen gezwungen. Auch dieser neue Vorwurf entbehrt jeder Grundlage. Dazu möchte ich wie folgt Stellung beziehen:

Stellungnahme des OB: Zum „Zwischenvermerk“ der Staatsanwaltschaft 29.03.2021

Es erscheint bedenklich, einen Vorgang dem Stadtrat vorzulegen, bei dem der Beschuldigte noch nicht einmal Gelegenheit hatte, umfassend Akteneinsicht zu nehmen, geschweige denn, selbst Stellung zu beziehen. Mitglieder des Kat-Stabes und Stadträte, die als Zeugen in Betracht kommen, wurden bislang nicht angehört oder deren Einlassungen nach einem Telefonat nicht berücksichtigt. Dass sich eine staatsanwaltliche Ermittlungsbehörde einen Tag vor einem kommunalpolitischen Entscheidungsprozess einbringt, obliegt zudem rechtsstaatlichen Bedenken. Der „Zwischenvermerk“ ist mir bis zum Abend des  06.04.2021 unbekannt gewesen.

Zu den Vorwürfen, der Oberbürgermeister habe veranlasst, seine Impfung geheim zu halten:

Ausführungen StA: „Die Impfung habe der Zeuge geheim zu halten.“

Stellungnahme OB: Diese Aussage ist vom Tatsächlichen her nicht überzeugend, weil bei meiner Impfung ca. 6 mir teilweise unbekannte Personen anwesend waren, auch Mitarbeiter der Diakonie. Meine Impfung habe ich nicht geheim gehalten; öffentlich wurde sie, als ich am 05.02.2021 konkret danach gefragt wurde. Auch die Impfungen der Mitglieder des Kat-Stabes und der Stadträte fanden unter Anwesenheit von Mitarbeitern der jeweiligen Impfteams statt.

Zum Vorwurf der Rückdatierung eines Aktenvermerks:

Ausführungen StA: „In den frühen Morgenstunden des 03.02.2021 forderte der Beschuldigte telefonisch vom Zeugen … die Erstellung eines Vermerks über den Umgang mit Restimpfstoffen.“Stellungnahme OB: Bereits seit Beginn der Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen am 27.12.2020 trat das Problem der „letzten Spritzen“ auf und wurde fortlaufend im Katastrophenschutz-Stab diskutiert. Ich habe dem Zeugen dringend zum eigenen Schutz empfohlen, die Entscheidungen im Kat-Stab über das Szenario „Letzter-Anruf-vor-Verwurf“ zu dokumentieren.

Zum Vorwurf, Wiegand habe organisiert, dass eine Gruppe von Stadträten und Mitarbeitern des Katastrophenschutzstabes an Stelle von vorberechtigten Personen vorzeitigt geimpft werden:

Ausführungen StA: „Der Beschuldigte forderte den Zeugen auf, …zügig Mitglieder des Kat- Stabes und des Stadtrats anstelle von impfbereiten Personen nach § 2 CoronaImpfV aus anfallenden Restimpfdosen zu impfen und auch diese Impfungen geheim zu halten.“

Stellungnahme OB: Diese Darstellung trifft nicht zu: Eine Anweisung, gegen die CoronaImpfV zu verstoßen, habe ich nicht gegeben. Es gab nur den Vermerk vom 05.01.2021, der dem Zeugen vorlag. Mir war es wichtig, dass Stadträte und Mitglieder des Katastrophenschutz-Stabes bei einem Inzidenzwert von 325 (mit offenem Ausgang) funktions- und handlungsfähig bleiben, ein Impfangebot von den Impfteams allerdings nur bei Eintreten des Szenarios „Letzter-Anruf-vor-Verwurf“ erhielten. Das heißt, wenn niemand anderes in der höchsten Priorisierung erreichbar war. Dies war dem Zeugen bekannt und ergibt sich unmittelbar aus dem Vermerk vom 05.01.2021.Eine weitere Anweisung habe ich dem Zeugen nicht gegeben.

Zum Vorwurf, der Beschuldigte Wiegand habe Bedenken eines Zeugen ignoriert, der die Vorgehensweise für falsch hielt:

Der Zeuge ist langjähriger Beamter der Stadt Halle (Saale) im höheren Dienst. Ihm ist bekannt, dass Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen auf dem Dienstweg geltend zu machen sind (§ 36 Beamtenstatusgesetz). Dazu ist er verpflichtet. Das ist allerdings zu keinem Zeitpunkt erfolgt. Im Gegenteil: An den vielen Antworten auf Fragen der Fraktionen hat er aktiv und im Sinne der Umsetzung des Szenarios „Letzter-Anruf-vor-Verwurf“ kooperativ mitgewirkt, in Einzelfällen auch in persönlicher Abstimmung, in meinem Büro gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des Kat-Stabes. Den Zeugen habe ich ihn nahezu täglich morgens angerufen und mich nach dem aktuellen Stand des Aufbaus, der Umsetzung des Vermerks vom 05.01.2021 und der Neuinfektionen erkundigt. Es ist eine meiner wichtigsten Aufgaben als Leiter des Katastrophenschutz-Stabes, morgendlich die aktuelle Lage festzustellen.

Zum Vorwurf: „Letzter Anruf vor Verwurf“ wurde bei Katastrophenstab und Stadträten gar nicht angewandt:

Ausführungen StA: Das Szenario „Letzter-Anruf-vor-Verwurf“ wurde nach Aussagen von Herrn Dr. Meerheim (Die LINKE) und dem Zeugen bei den Mitgliedern des Kat-Stabes und der Stadträte nicht angewandt.
Stellungnahme OB: Gegenteilige – der StA vorliegende – Äußerungen anderer Zeugen (u. a. Kat-Stab und Stadträte) wurden im „Zwischenvermerk“ nicht berücksichtigt. Das nährt den dringenden Verdacht, dass versucht werden soll, mich nach 2012 zum nunmehr zweiten Mal in ein falsches Licht zu rücken. Das weise ich entschieden zurück. Auch kann ich nicht verstehen, dass die gleichen Personen wie 2013 ermitteln. Das ruft die Besorgnis der Befangenheit hervor.Nochmals: Eine Anweisung, gegen die CoronaImpfV zu verstoßen, habe ich nicht gegeben.Die Ausführungen der StA, unproblematisch seien andere Impfberechtigte gleicher Priorität erreichbar gewesen, ist eine Tatsachenbehauptung, für die die StA keine Beweise vorlegt. Sie wirkt angesichts der tatsächlichen Situation zu Beginn der Impfungen geradezu lebensfremd.(Quelle: Stellungnahme des Oberbürgermeisters auf seiner privaten Homepage: https://bernd-wiegand.de/2021/04/08/stadtrat-schickt-ob-in-den-zwangsurlaub/)
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