Staatsanwaltschaft: Wiegand soll angeordnet haben, vor ihm Impfberechtigte gar nicht erst zu benachrichtigen.

6. April 2021 | Politik | 7 Kommentare

Morgen (Mittwoch) findet die Sondersitzung des Stadtrats statt, auf der über die Suspendierung von Oberbürgermeister Bernd Wiegand entschieden werden soll. Wie die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, hält die Staatsanwaltschaft Halle  nach Auswertung beschlagnahmter Akten den Vorwurf der veruntreuenden Unterschlagung gegen den amtierenden Oberbürgermeister aufrecht.

Entgegen der ständigen Darstellung des OB sei nicht versucht worden, andere Personen der Impfberechtigungskategorie I zu erreichen,  um ihnen die angeblich dem Verderb anheimfallenden Impfstoffe  zu verabreichen. So soll der OB sogar „Mitarbeiter unter Druck gesetzt und veranlasst haben, Aktenvermerke zum Umgang mit Restimpfstoffen nachträglich zu verändern“, schreibt die Mitteldeutsche Zeitung.

Außerdem soll der OB auf eine Impfung von Stadträten und Mitgliedern des Katastrophenschutzstabs gedrängt haben. Die Impfungen sollten geheim bleiben.

U.a. sollen zwei Impfteams sogar am 22. Januar aus Pflegeheimen um die Mittagszeit Restimpfdosen gemeldet haben, obwohl eine Liste mit mindestens 61 weiteren Impfwilligen zur Verfügung gestanden habe. Die Spritzen wurden dann den Stadträten und mindestens einer Verwaltungsmitarbeiterin verabreicht.

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