SPD-Ratsfraktion zu Steinschüttungen an der Saale: „Rebensdorf muss Konsequenzen ziehen“
15. März 2022 | Politik | 11 Kommentare
Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu Steinschüttungen ist eindeutig
Am heutigen Dienstag (15.03.2022) wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle zu den Steinschüttungen entlang der Saale bekannt. Die Schüttungen im besonders schützenswerten Bereich waren in der Form nicht erlaubt. Die Schüttungen hatten im Herbst 2021 erheblichen Protest von Bürger:innen hervorgerufen und auch für Diskussionen im Stadtrat gesorgt.
Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes erklärte Eric Eigendorf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale): „Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Halle sprechen eine deutliche Sprache. Dem Stadtrat wurde seinerzeit eine Beschlussvorlage vorgelegt, die wie sich nun zeigt, augenscheinlich rechtswidrig war. Der zuständige Beigeordnete Rebenstorf muss nun schnell beantworten, welche Konsequenzen er aus den Entscheidungen ziehen wird. Zum einen ist zu klären, wie es mit den Maßnahmen weitergehen soll und wie nun schnellstmöglich die Naturschutzverbände beteiligt werden. Zum anderen muss zwingend geklärt werden, welche finanziellen Auswirkungen die Entscheidung auf die Stadt hat – und wer die Verantwortung dafür trägt“.
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Wer ist Katta?
Wenn Katta doch mal den Beitrag lesen würde: „Der zuständige Beigeordnete Rebenstorf muss nun schnell beantworten, welche Konsequenzen er aus den Entscheidungen ziehen wird. “
auch wenn das sehr anstrengend ist!
@redhall, der OB war dabei und hat dafür gestimmt. Unser großer Meister des Verwaltungsrechtes. Ist es ihm aufgefallen?
Jetzt fehlt der OB, auf den die SPD Fraktion alles schieben kann!
Ja, ja. immer druff off die Schuldigen , „Dummen“ unten.
Und oben wirds vorgemacht! Uschi und die Kosten der Gorch Fock, die Kampffähigkeit der Verteidigungskräfte
und es könnte noch mehr genannt werden….
wer stattet eigentlich Abgeordnete mit dem nötigen
Wissen aus, das sie befähigt, immer gesetzeskonform abzustimmen?
….hätte hätte Fahrradkette – wird wieder alles im Sand (oder Kies) verlaufen.
Keiner Schuld – alle gut.
Allerdings ist es merkwürdig, dass einige Mitglieder des Rates es eigentlich hätten erahnen müssen, dass die Zuständigkeiten im Uferbereich möglicherweis anders sind. Es wohl wie so oft, Fördermittel lassen die Ratsbrille manchmal milchig werden.
Der Stadtrat verfügt nicht über hauptamptliche Juristen und Verwaltungsfachleute. Das Stadthaus ist aber voll davon.
Schon daraus dürfte sich die die Haftungsfrage ergeben.
Woher sollen Stadträte wissen, ab wann eine Beschlussvorlage rechtswiedrig sind?
Die Räte müssen und sollten immer davon ausgehen, dass das worüber sie abstimmen rechtskonform ist.
Im Zweifel kann die Verwaltung dies vorher prüfen lassen. Diese zweifel scheint die Verwaltung nicht gehabt zu haben.
Die Räte stimmen nur darüber ab, ob sie als Vertreter dies grundsätzlich befürworten oder nicht, bzw. befürworten mit Änderungen. An diesem Punkt ist das Thema Rechtverbindlichkeit schon durch.
Das Thema rund um die Wasserstraßen ist leider schwieriger für Laien zu durchdringen, als eine Beschlussvorlage, welche den Bau einer Autobahn duch Halle beinhalten würde.
Ist doch nicht so schlimm – er macht das bestimmt nicht wieder.
Da hilft nur steinigen.
„Der zuständige Beigeordnete Rebenstorf muss nun schnell beantworten, welche Konsequenzen er aus den Entscheidungen ziehen wird.“
Ahh, RRG mal wieder mit der typischen Politik. Wer von den Stadträten die dafür gestimmt haben zieht eigentlich Konsequenzen?