Schöffinnen und Schöffen gesucht

7. Februar 2018 | Politik | Keine Kommentare

„Schöffen sind ein elementarer Bestandteil unserer Strafgerichte“, sagte Justizministerin Anne-Marie Keding. Mit ihrer Lebenserfahrung und ihrem Urteilsvermögen bereicherten sie die Rechtsprechung. „Schöffen sind ein sichtbarer und lebendiger Ausdruck des demokratischen Verständnisses unserer Justiz“, so Keding weiter. Insgesamt rund 2.600 Bürgerinnen und Bürger sind derzeit an den Amtsgerichten und Landgerichten des Landes in diesem Amt tätig. Ihre Amtszeit endet 2018. Die Wahl neuer Schöffinnen und Schöffen für die Strafgerichte steht an. Die Kommunen müssen Kandidaten bis zum 1. Juni 2018 benennen und später dem Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichts übermitteln, damit die neuen Laienrichter zum 1. Januar 2019 ihr Amt antreten können. Insgesamt werden rund 5.000 Kandidaten benötigt. Aus ihrem Kreis werden die rund 2.500 Schöffen, wie die ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit genannt werden, gewählt.
Grundsätzlich kann zum Schöffen jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der in seiner Gemeinde wohnt. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Weitere Auskünfte über das Schöffenamt und zu der anstehenden Wahl kann man bei der Stadtverwaltung, bei den Amtsgerichten des jeweiligen Wohnsitzes oder über die Homepage des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt (www.mj.sachsen-anhalt.de) erhalten. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung gibt außerdem eine Broschüre zum Schöffenamt heraus. Sie informiert über die Rechte und Pflichten der Schöffen und erklärt den Gerichtsaufbau sowie die wichtigsten Begriffe des Strafrechts und Strafverfahrens.
Schöffinnen und Schöffen wirken in der Regel jährlich an ungefähr zwölf Sitzungstagen bei den Amtsgerichten in den Schöffen- und Jugendschöffengerichten, bei den Landgerichten in den Kleinen und Großen Strafkammern, den Schwurgerichtskammern sowie den Jugendkammern mit. Die Stimme der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat in der Beratung das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichter. Schon vor der Urteilsberatung können und müssen sich Schöffinnen und Schöffen an der Gerichtsverhandlung beteiligen. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung.

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