Landesregierung: zum Genesenen-Nachweis PCR-Test erforderlich, Antikörpernachweis allein reicht nicht

28. Juni 2021 | Politik | Keine Kommentare

Aufgrund vermehrter Anfragen weist das Gesundheitsministerium darauf hin, dass bei der Ausstellung eines Genesenennachweises eine Testung durch eine Labordiagnostik mittels PCR-Test zugrunde gelegt werden muss. Ein Antikörpernachweis ist für die Ausstellung des Genesenennachweises nicht ausreichend. Der Genesenenstatus gilt für den Zeitraum von mindestens 28 Tagen bis max. 6 Monate nach dem Datum der positivem Testung.

Grundlage ist eine entsprechende die Verordnung des Bundes. Darin wird festgelegt, dass eine asymptomatische Person nur als genesen gilt, wenn ein direkter Erregernachweis durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis erfolgt ist. Ein alleiniger Antikörpernachweis ist laut Robert Koch-Institut nicht ausreichend.

Betroffene ohne PCR-Nachweis müssen als Kontaktperson zu einem SARS-CoV-2-Infizierten auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes übrigens weiterhin in Quarantäne abgesondert werden.

Weitere Hintergrundinformationen finden sich in den FAQ des Robert-Koch-Institutes, abrufbar unter: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html<http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html> (Antworten auf die Fragen: „Wer gilt als geschützt?“, „Weshalb reicht ein positiver Antikörper-Test nicht als Nachweis für eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung aus?“).

einfach erklärt:

-Ein PCR-Test weist nach, dass Viren-Erbgut, wahrscheinlich also aktive Viren, im Körper vorhanden sind (die Person kann also ansteckend sein).

-Ein Antikörpernachweis zeigt, dass die Personen erkrankt ist oder war (kann also ansteckend sein oder nicht)

Negativer PCR-Test: Person ist aktuell nicht infiziert, ist aber nicht zwingend immun.

–> Negativer PCR-Test und Antikörper vorhanden: Person war infiziert, ist es aber nicht mehr, hat also Infektion überstanden und ist wahrscheinlich immun.

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