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Landesregierung: zum Genesenen-Nachweis PCR-Test erforderlich, Antikörpernachweis allein reicht nicht

Aufgrund vermehrter Anfragen weist das Gesundheitsministerium darauf hin, dass bei der Ausstellung eines Genesenennachweises eine Testung durch eine Labordiagnostik mittels PCR-Test zugrunde gelegt werden muss. Ein Antikörpernachweis ist für die Ausstellung des Genesenennachweises nicht ausreichend. Der Genesenenstatus gilt für den Zeitraum von mindestens 28 Tagen bis max. 6 Monate nach dem Datum der positivem Testung. … weiterlesen „Landesregierung: zum Genesenen-Nachweis PCR-Test erforderlich, Antikörpernachweis allein reicht nicht“

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