Innenministerin will schneller abschieben – und Rechtsschutz einschränken

19. Januar 2024 | Politik | Ein Kommentar

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für mehr und schnellere Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern angenommen. Die Ampel-Koalition unterstützte den Vorschlag, während Union und AfD dagegen stimmten, da ihnen die Maßnahmen nicht weit genug gingen. Einige Grünen-Abgeordnete lehnten den Vorschlag ab, da er ihnen zu verschärft erschien.

Das Rückführungsverbesserungsgesetz umfasst rund 40 Maßnahmen, darunter eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage. Ziel ist es, den Behörden mehr Zeit zur Vorbereitung von Ausweisungen zu geben. Die Polizei erhält mehr Durchsuchungsbefugnisse, auch in Gemeinschaftsunterkünften, und Abschiebungen werden nicht mehr angekündigt, es sei denn, es betrifft Familien mit Kindern bis zu zwölf Jahren. Mitglieder krimineller Vereinigungen können leichter abgeschoben werden, und die Strafen für Schleuser werden erhöht. Gleichzeitig sind niedrigere Leistungen für Asylbewerber vorgesehen, jedoch dürfen Ausländer in Aufnahmeeinrichtungen nach sechs Monaten statt neun Monaten eine Beschäftigung aufnehmen.

Die Innenministerin von Sachsen-Anhalt hält das vom Bundwestag gestern bechlossene „Rückführungsverbesserungsgesetz“ für nicht ausreichend:  „Der Name des Gesetzes hält nicht, was er verspricht. Statt sich auf die Verbesserung der Rückführungen zu konzentrieren, werden neue Hürden aufgebaut. So sieht der Bund trotz monatelanger Vorabstimmungen mit den Ländern nun zum Beispiel die gerichtliche Bestellung eines Rechtsanwaltes bei Verfahren zur Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam vor. Das könnte Rückführungen zukünftig zusätzlich erheblich erschweren. Der versprochene Richtungswechsel des Bundes bei der Rückführungspolitik bleibt mit solch praxisfernen Regelungen aus.“, lässt Ministerin Tamara Zieschang verbreiten:
„Die anwaltliche Sorgfaltspflicht eines mit der Vertretung in Freiheitsentziehungssachen gerichtlich bestellten Rechtsanwalts gebietet es, seinen Mandaten über behördlich angedachte Maßnahmen zu informieren. Dies betrifft auch einstweilige Anordnungen zur vorläufigen Festnahme von Ausreisepflichtigen zur Durchsetzung der Abschiebung. Daher ist zu befürchten, dass sich eine Vielzahl ausreisepflichtiger Ausländer nach einer entsprechenden Information durch ihren gerichtlich zu bestellenden Rechtsanwalt trotz vollziehbarer Ausreisepflicht dem Zugriff deutscher Behörden entziehen werden. Das ist schon jetzt die Hauptursache für das Scheitern von Rückführungen.“

Die Ministerin fordert den Bund weiterhin auf, Maßnahmen umzusetzen, die eine irreguläre Migration wirksam bekämpfen. Dazu gehört insbesondere die Aufnahme weiterer Länder in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Staaten wie z. B. Indien als größte Demokratie der Welt mit einer seit Jahren äußert niedrigen Gesamtschutzquote im deutschen Asylverfahren von bundesweit zuletzt 0,26 Prozent im Jahr 2023 nicht in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen wurde. Dazu gehört auch, auf europäischer und nationaler Ebene endlich wirksame Maßnahmen gegen unkooperative Herkunftsstaaten wie z. B. Benin, Burkina-Faso, Guinea-Bissau, Kamerun, Mali und Niger und zahlreiche andere Staaten einzuleiten, damit diese ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger erfüllen.

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