Immernoch fehlt Hochwasserkonzept: SPD-Fraktion fordert Stadtverwaltung zum Handeln auf
27. Mai 2020 | Politik | 3 Kommentare
In der vergangenen Woche hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg den Weg für den Neubau und zeitnahen Baubeginn des Gimritzer Damms frei gemacht, indem es eine entsprechende Klage zurückgewiesen hat. Allerdings hat das Gericht erklärt, dass Nachbesserungen notwendig sind, die vor allem die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt im Bereich Sophienhafen/Klaustorvorstadt betreffen. Die Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Altstadt hat das Urteil in einer Stellungnahme zuletzt ebenfalls begrüßt.
Eric Eigendorf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale), zu den aktuellen Entwicklungen für einen Neubau des Gimritzer Damms: „Das Urteil des OVGs begrüßen wir ausdrücklich, da nun der Baubeginn endlich in greifbare Nähe rückt. Jetzt, wo das Gericht auch für das Land und den landeseigenen Betrieb für Hochwasserschutz Klarheit geschaffen hat, ist die Stadt am Zuge: Bislang fehlt aber ein seit Jahren gefordertes Hochwasserschutzkonzept für alle Stadtteile. Es ist an der Zeit, dieses Konzept endlich vorzulegen und es im Stadtrat zur Diskussion zu stellen. Erst sollte das Konzept in Federführung durch die Stadt erstellt werden. Wegen fehlender Kapazitäten hat der Vergabeausschuss im Dezember 2018 dann den Auftrag zur Erarbeitung einer umfassenden Hochwasserschutzkonzeption an einen externen Dienstleister vergeben. Deren Aufgabe war die Fertigstellung des Papiers bis Ende 2019. Da uns bislang kein Ergebnis bekannt ist, fragen wir in der heutigen Stadtratssitzung dazu nach.“
„Es ist sieben Jahre her, dass die Hallenserinnen und Hallenser gemeinsam gegen das Hochwasser gekämpft haben. Die SPD-Fraktion hat in all den Jahren immer wieder bekräftigt, dass ein ausreichender Schutz für Halle-Neustadt als Lehre aus den Ereignissen 2013 unabdingbar ist. Zugleich hat sich die Fraktion seit 2013 dafür stark gemacht, dass die Interessen aller Betroffenen gehört und ausreichend in den Planungen berücksichtigt werden. Also auch die Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner auf der Seite der Altstadt“, findet Eigendorf.
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Es ist so, wie Eric Eigendorf beschrieben hatte. Die Stadt hatte die Erarbeitung der geforderten Hochwasserschutzkonzeption schon mit einer Terminstellung Ende 2019 extern in Arbeit gegeben. Wie lautete nun die Anfrageantwort im Stadtrat vom 26.05,2020?
„Die Stadt wird als Träger öffentlicher Belange einbezogen und fertig.“
Nach sieben Jahren, wo der Messias wie Gold glänzen wollte, ist nix fertig.
Sollte nicht der Landesbetrieb ein Hochwasserschutzkonzept erarbeiten? Welchen Sinn sollten Doppelplanungen ergeben? Die Stadt wird als Träger öffentlicher Belange einbezogen und fertig.