HaSi: Die Gerichtsvollzieherin meldet sich zu Wort
23. November 2018 | Politik | 18 KommentareWie der Präsident des Amtsgerichts Halle (Saale) uns mitteilt, obliegt ihm die Dienstaufsicht über die Gerichtsvollzieher des Bezirks. Aus Anlass der Berichterstattung über die Räumung des Grundstücks Hafenstraße 7 in Halle (Hasi) sehe ich mich zu folgenden Ausführungen veranlasst:
Auf der Grundlage des Urteils des Landgerichts Halle vom 19.10.2018 gegen den Capuze e.V. beauftragte die HWG die zuständige Obergerichtsvollzieherin mit der Räumung des Grundstücks.
Die Durchführung der Räumungsvollstreckung obliegt dem jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher/der Gerichtsvollzieherin in eigener Zuständigkeit. Der Gerichtsvollzieher ist als Vollstreckungsorgan verpflichtet, Urteile im Auftrag des Gläubigers gegebenenfalls zwangsweise durchzusetzen. Er hat dabei sämtliche Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zu prüfen und entscheidet auch über die Art und Weise der Durchführung der Maßnahme. Das Handeln des Gerichtsvollziehers ist mit den Rechtsbehelfen der Zwangsvollstreckung gerichtlich überprüfbar.
Weder sind im Vorfeld der – rechtzeitig – angekündigten Räumungsvollstreckung Vollstreckungsschutzanträge gestellt worden, noch ist bis zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt ein Rechtsbehelf eingegangen.
Da massiver Widerstand gegen die Räumung angekündigt worden war, ersuchte die Obergerichtsvollzieherin die Polizei um Amtshilfe.
Das Räumungsurteil, das die Grundlage der Vollstreckung bildete, richtete sich gegen den Capuze e.V.. Bei einer Räumung muss aber nicht gegen jede einzelne Person, die sich im Haus bzw. in den Räumlichkeiten aufhält, ein eigener Titel vorliegen. Zwar darf gegen Untermieter, die tatsächlich eigenen Besitz an den Räumlichkeiten haben, nur vollstreckt werden, wenn auch gegen sie ein Räumungsurteil vorliegt. Der Gerichtsvollzieher hat dabei aber zu prüfen, ob der vermeintliche „Untermieter“, der sich in den herauszugebenden Mieträumen aufhält, auch tatsächlich dort wohnt und Besitz daran hat oder ob er nur zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung vorgeschoben ist. Ungeachtet der Frage, ob der Capuze e.V. überhaupt berechtigt war, Dritten Räumlichkeiten in der Hafenstraße 7 zur Nutzung zu überlassen, reicht es nicht aus, einfach nur Untermietverhältnisse zu behaupten, um eine Räumungsvollstreckung zu verhindern.
Die Prüfung, ob tatsächliche Anhaltspunkte für einen Besitz der „Untermieter“ vorlagen, konnte die Obergerichtsvollzieherin jedoch nicht vornehmen, da ihr kein Zugang zu dem Gebäude gewährt wurde. Die vermeintlichen Untermieter konnten im Übrigen noch nicht einmal angeben, in welchen Räumen sie denn überhaupt wohnen würden.
Die Obergerichtsvollzieherin, die daraufhin zu der Einschätzung gelangt war, dass die vermeintlichen Untermieter nur zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung vorgeschoben waren, ersuchte die Polizei sodann um Vollzugshilfe. Sowohl zur Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten im Haus als auch zur Durchführung der Räumung hätte sie zunächst einmal das Haus betreten müssen. Angesichts der massiven Präsenz der Mitglieder des Capuze e.V. und seiner Unterstützer war sie jedoch nicht in der Lage, alleine in das Gebäude zu gelangen oder die Räumung fortzusetzen.
Die Polizei hat auf der Grundlage des Polizeigesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) anderen Behörden auf Ersuchen Vollzugshilfe zu leisten, wenn unmittelbarer Zwang anzuwenden ist und die anderen Behörden nicht über die hierzu erforderlichen Dienstkräfte verfügen. Dabei ist die Polizei gemäß § 50 Abs. 2 SVG LSA nur für die Art und Weise der Durchführung verantwortlich. Sie ist zur Leistung der Vollzugshilfe dabei grundsätzlich verpflichtet, ohne dass sie das Ersuchen einer weiteren Rechtmäßigkeitsprüfung unterziehen darf. Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung steht der Polizei nicht zu. Für die Rechtmäßigkeit der zu vollziehenden Maßnahme war allein die Obergerichtsvollzieherin verantwortlich. Für eine evidente Rechtswidrigkeit, die die Polizei evtl. berechtigt hätte, die Durchführung zu verweigern, sind vorliegend keine Anhaltspunkte ersichtlich.
Für die Obergerichtsvollzieherin war der Abbruch des Einsatzes wegen von der Polizei geäußerter, rechtlicher Bedenken daher nicht nachvollziehbar. Zumindest hätten ihr der Zugang zum Gebäude und die Überprüfung der tatsächlichen Gegebenheiten ermöglicht werden müssen.
Nochmals ist klarzustellen, dass die Räumungsvollstreckung dem Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan im Auftrag des Gläubigers auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften obliegt. Sein Handeln ist mit Rechtsmitteln für die Parteien des Vollstreckungsverfahrens überprüfbar. Solche Rechtsmittel sind jedoch nicht eingelegt worden.
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@fractus, geh bitte mal in die Praxis du scheinst ein echter Theoretiker zu sein. Klar gibt es auch in Neustadt Problemecken wo es billigen, teils ungepflegten Wohnraum gibt. Aber guck dir mal die runter geschnittenen Blöcke im Orleanderweg oder der Richard Paulick Strasse an. Auch an der Feuerwache gibt es einen Block der wunderbar überarbeitet wurde. In diesen Blöcken liegen die Mieten weit über der 600 bis 800 € Marke und die Wohnungen waren schon vermietet da waren die Arbeiten an den Blöcken gerade begonnen. Ebenfalls gibt es nicht nur 1 Block in Neustadt der auch Eigentumswohnungen bietet also hör auf Neustadt als Ghetto zu bezeichen, es ist ein Stadtbezirk der in der ein oder anderen Ecke Probleme hat, Südpark, rund um den Treff oder das Pferdeviertel. Aber die gesamtheit der Neustadt Bewohner ,ca. 36000 Menschen, pauschal als Ghettobewohner oder Unterschicht zu bezeichnen halte ich für total unqualifiziert und wird den Menschen in diesem Stadtteil und auch in den anderen von dir erwähnten Stadtteilen nicht gerecht.
Da stimme ich dir natürlich zu factus. Allerdings verwirrt deine fachspezifische Sichtweise den Laien leicht und lenkt daher von der Schönheit Ha.Neu’s ab. (den Aufschrei von einigen habe ich jetzt gehört)
@wolfgangstauch
ich glaube du hast mich missverstanden. Ich habe nichts gegen Plattenbauten als solche. Ich bin sogar amüsiert darüber, dass in der Bundesrepublik gerade auch wieder das industriell effizientere Bauen mit Platte diskutiert wird.
Ich habe nur etwas gegen eine Entwicklung, in der sich ghettoartige, soziale Brennpunktviertel in Halle gebildet haben. (HaNeu, Silberhöhe, teilweise Heide-Nord und Südstadt II /bei letzteren beiden wohl nicht so extrem).
Da sich die Architektur in diesen Gebiet aus Plattenbauten speist, verwende ich oft als Charakterisierung dieser Viertel deren Baustil.
Das was ich als wirkliches Problem sehe, ist die zunehmende Separation der Wohngebiet nach sozialem Status in Halle.
Und das diese Separation durch eine auf Gewinnoptimierung setzende Modernisierung und Privatisierung in den innenstädtischen Bereichen vorangetrieben wird. Stadtsoziologisch wird dafür auch der Fachbegriff Gentrifizierung gebraucht.
Meine Fresse, widder eh Bunker.
Mal abgesehen von den derzeitigen Räumungs-und Abrißdiskussionen wurde nun von den Hasi-Aktivisten auch etwas Gutes aus zeitgeschichtlichen Untersuchungen an den Tag gebracht.https://staedtische-zeitung.de/2018/11/zeitgeschichtlicher-fund-auf-hasi-gelaende-halles-letzter-weltkriegsbunker/?fbclid=IwAR1RiMAqJJIQpq_R6RhBDlwC_YaOfaWgs-Eell1mXPyQ5thbF3-hRwi7VPg
Wolli, verdreh bitte nicht dir Tatsachen, die sich hier zum Affen gemacht haben sind alle CDU gelenkt, auf die Landesverwaltung hat ein OB keinen Zugriff!
Wolli, ich war der erste, der in diesem Zusammenhang das Wort Affentheater benutzt hat. Bitte demnächst darauf verweisen, (Datenschutz und Erstrechtschutz) verstehste. Und dein regelrechter Hass auf alles Linke ist auch immer der selbe.
Und was nix idee und fractus immer nur gegen die „Platte“ haben erschließt sich mir heute nicht mehr. Was unterscheidet denn die heutigen gettoartigen Neubauhäusersidlungen von Ha.Neu.? Außer das sie niedriger sind und natürlich die Schuldenberge. Guckt euch mal das an, was da jetzt in Dölau am Waldesrand schon im Rohbau steht – gruselig. Die können sich beim kaken zugucken. Hat aber eigentlich weniger mit dem eigentlichen Thema zu tun.
Ach fractus, wenn sich tonnenweise Studenten auf Bafög die Buden in der Stadt leisten können, solltest du einfach mal über deine Biografie nachdenken. Wenn du aber ewig in deiner Jugend hängen geblieben bist und auf Arbeit nichts reißt, dann musst du halt ggf. mit der Platte auskommen. Der scheiß Sozialismus ist vorbei, es reicht nicht mehr das richtige Parteibuch zu haben, langsam müsstest du doch mal damit zurecht kommen.
@wolli,
vielleicht ja auch Wohnungen im Innenstadtbereich für die weniger Gutbetuchten unter uns. (Anstelle diese in die Plattenbau-Ghettos abzudrängen) Preiswerten Wohnraum nicht nur in den ghettoartigen Plattenbausiedlungen am Stadtrand für alle diejenigen, welche keine klassischen deutsche Normalbiografie mit lebenslange Festanstellung und (über)tariflich bezahlten hochwertigen Facharbeiterstellen aufweisen können.
An diesem linksautonomen Hasiprojekt und dem derzeitigen Affentheater darum ist zu erkennen, was uns blüht, wenn die Linken im Stadtrat mehr Einfluss gewinnen und evtl. sogar noch den Oberbürgermeister stellen.
Ist doch eindeutig, daß sich die Vollstreckungsorgane nicht mit Ruhm bekleckert haben und der Polizeisprecher irgendwas aus der Luft fabuliert hat.
Vielleicht gibt es ja nun entsprechende innerbehördliche Sanktionsmaßnahmen.
@teu, selbst wenn es so wäre. Du kommst doch aus deiner alten Haut auch nicht raus. Aber ist für dich positiv: Voller Wiedererkennunnungs-„wert“.
Der Präsident des Amtsgerichtes heißt P. Weber.
https://ag-hal.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/behoerdenleitung/
Nicht anklicken!
Es sei denn, ihr wollt eine HP von 1991 sehen.
Auch in dem Artikel wird wieder deutlich, die Gerichtsvollzieherin hat nicht zu sagen!
Sie kommt nirgentwo zu Wort
In der letzten deutschen Armee hätte man mit deutlichen Worten gesagt: Treten sie weg, sie Gedechtssch….!
Jetzt warte ich gespannt darauf, wie Heinzi über die Unfähigkeit des Amtsgerichtes herzieht.
Es gibt für mich keine keine Veranlassung, über die Fähigkeit einer ganzen Gerichtsinstanz zu urteilen.
Wird ja immer doller.
Ich hörte, es gab einen Anruf aus Berlin. :DDD
M.E. klar, verständlich und nachvollziehbar.