Corona: Stadt untersagt Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern

10. März 2020 | Natur & Gesundheit | Keine Kommentare

In der Stadt Halle (Saale) wurde am Montag, 9. März 2020, die erste Infektion mit den neuartigen Corona-Virus festgestellt.

Die Stadt Halle (Saale) ergreift deshalb weitere Maßnahmen, die zur Eindämmung des Virus beitragen sollen und untersagt mit sofortiger Wirkung alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern. Darunter fallen insbesondere Konzerte, Messen, Musik-, Tanz-, Sport- und
Kulturveranstaltungen sowie religiöse Veranstaltungen. Die Regelung gilt bis auf Weiteres und bezieht sich sowohl auf Veranstaltungen in geschlossenen Hallen als auch unter freiem Himmel.

Damit schließt sich die Stadt Halle (Saale) der Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums von Montagabend an. Das Gesundheitsamt behält sich vor, bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Personen hygienische Auflagen zu erteilen.

Rechtsgrundlage ist § 28 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen  (Infektionsschutzgesetz). Mit der Untersagung soll die Weiterverbreitung des Virus Corona SARS-CoV-2 im Stadtgebiet von Halle (Saale) verhindert oder verringert werden. Infektionsketten sollen nach Möglichkeit unterbrochen werden.

Eine Mitteilung der Stadt Halle

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