Steigende Unterrichtsversorgung – Bildungsministerin plant verstärkte Abordnungen mit Zulagen

8. Februar 2024 | Bildung und Wissenschaft | Keine Kommentare

Im Frühling 2023 wurde die Einführung der Vorgriffstunde wirksam und zeigt nun positive Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung an Gymnasien im Süden des Landes. Nach aktuellen Daten stieg die Unterrichtsversorgung zum Stichtag auf beeindruckende 95,1%, was einen Anstieg von 1,6 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.

Besonders an den Gymnasien im südlichen Teil des Landes hat diese Maßnahme zu einer spürbaren Entspannung und sogar zu leichten Personalüberhängen geführt. Dies wiederum ermöglicht Abordnungen von Lehrkräften an weniger gut versorgte Schulen anderer Schulformen.

Eine erste Auswertung zeigt, dass bereits 23 Personen freiwillig im Zusammenhang mit den durch die Vorgriffstunde entstandenen Überhängen abgeordnet wurden. Insgesamt wurden 209 Lehrerwochenstunden auf diese Weise umverteilt. Abordnungen von Lehrkräften sind jedoch nicht allein auf die Vorgriffstunde zurückzuführen, sondern dienen generell dazu, die Funktionsfähigkeit an anderen Schulen aufrechtzuerhalten und die Unterrichtsversorgung zu verbessern.

Bildungsministerin Eva Feußner äußerte sich positiv zu den Ergebnissen: „Es ist erfreulich, dass die Vorgriffstunde, insbesondere an Gymnasien, zu solchen Effekten führt. Gleichzeitig erkennen wir an, dass trotz der Verbesserungen an den Sekundarschulen immer noch Defizite bei der Unterrichtsversorgung bestehen. Daher planen wir, verstärkt Abordnungen zu ermöglichen und greifen dafür auf das Instrument der Zulagenzahlung zurück, um Anreize zu schaffen.“

Um dieses Vorhaben umzusetzen, plant das Bildungsministerium, die bestehenden Rahmenregelungen für Personalgewinnungszulagen in § 16 Abs. 5 TV-L und § 7b LBesG zu nutzen. Alle Gymnasiallehrkräfte werden zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres über die Möglichkeit der Zulagenzahlung informiert, um die Verbesserung der Unterrichtsversorgung weiter voranzutreiben.

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