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  • #253789

    @wolli: Danke für die sachliche Würdigung des ursprünglich von Dir als „Schnulli-Klage“ bezeichneten Gerichtsverfahrens und dessen Ergebnisses.
    Im Protokoll der Stadtratssitzung vom 16.07.2014 (TOP 8.1) kann jeder die Motive, die wir bei der Einleitung des Gerichtsverfahrens hatten, nachlesen. Es ging – wie überraschend – tatsächlich vordergründig nicht um die Monitore sondern darum, zu klären, inwieweit eine Meinungsbildung des Stadtrates zu Dingen möglich ist, die in die Kompetenz des OB zur Regelung der inneren Organisation der Verwaltung und zur Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung fallen. Anders formuliert war streitig, ob der Stadtrat berechtigt ist, in diesen Bereichen in Form von Beschlüssen Bitten an den OB heranzutragen.
    Dieses Recht des Stadtrates hat das Verwaltungsgericht Halle am gestrigen Tag sowohl in der mündlichen Verhandlung als auch während der mündlichen Verkündung der Urteilsgründe ausdrücklich bestätigt, weshalb ich als Fazit der Verhandlung auch keine Kategorisierung in Gewinner und Verlierer vornehmen würde. Es wurde eine zwischen OB und Stadtrat aufgekommene Streitfrage durch eine unabhängige Instanz geklärt. Ich persönlich denke, dass sowohl der OB als auch der Stadtrat gut mit dem Urteil leben können. Es herrscht nunmehr größere Rechtssicherheit was letztlich auch die politische Arbeit für uns Stadträte erleichtert. Dies deshalb, da klargestellt wurde, dass auch zu Themen, die in die Kompetenz des OB fallen, eine Meinungsbildung im Stadtrat möglich ist. Wir Stadträte können also mit Mehrheitsbeschluss Vorschläge oder Anregungen an den OB herantragen, denen ein deutlich höheres Gewicht zukommt, als die Anregung eines einzelnen Stadtrates oder einer einzelnen Fraktion unter dem TOP mündliche Anregung, da dort weder eine Diskussion noch Meinungsbildung möglich ist.

    #202001

    @Wolli Ich wäre für eine überlebensgroße Statue des verantwortlichen Verkehrsplaner. Zu dessen Füßen könnte man dann Blumen zur Huldigung der Planungsleistung nieder legen.

    #192665

    @sagisdorfer8
    Zwischen dem Fachbereich Recht und dem Bürgermeister Herrn Geier ist schon ein gewisser Unterschied. Bei einem durch den Stadtrat gewählten Beigeordneten besteht nicht die gleiche „Zwangslage“ wie bei einem „normalen“ Mitarbeiter der Stadtverwaltung, der gegen den Hauptverwaltungsbeamten ermitteln müsste.
    Einen Widerspruch kann ich daher in den Aussagen: „Herr Bürgermeister Geier ja; Fachbereich Recht nein“ nicht erkennen.

    #192624

    @sfk
    Die 20.000,- € sind ein „bis zu Betrag“. Die Vergütung eines externen Anwalts würde nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand erfolgen. Um jedoch keinen Blanko-Scheck auszustellen, sieht der Beschluss die benannte Obergrenze vor.

    #192616

    @sfk
    Die Stadtratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Die durchzuführenden Vorermittlungen würden die mit einem Ehrenamt zu vereinbarenden zeitlichen Aufwendungen sprengen, zumal es vorliegend um mehrere Sachverhalte, die es zu untersuchen und zu bewerten gilt, geht.
    Ich persönlich hätte neben meiner beruflichen Tätigkeit und der originären Stadtratsarbeit dafür keine Zeit. Im Übrigen kenne ich mich auch nicht mit den Besonderheiten des öffentlichen Dienstrechtes aus, weshalb ich es auch aus diesem Grund für notwendig erachte, dass die Vorermittlungen durch jemanden mit entsprechender Fachkunde geführt werden. In einem solchen Fall wären auch politische Motivationen außen vor, die man ansonsten den mit der Verfahrensdurchführung beauftragten Stadträten (neben der fehlenden Fachkunde) auf jeden Fall vorwerfen würde.

    Weiterhin hat der Stadtrat die kostenpflichtige Prüfung durch einen externen Anwalt gar nicht präferiert. Man hat vielmehr den für das Personal zuständigen Beigeordneter, Herrn Bürgermeister Geier beauftragt, die notwendigen Ermittlungen durchzuführen. Also ist doch eigentlich Herr Geier dafür verantwortlich, dass es nunmehr Geld kostet, weil er erklärt hat, sich hierzu nicht in der Lage zu sehen. Diese Entscheidung von Herrn Geier wird jedoch völlig kritiklos von all denjenigen hingenommen, die jetzt dem Stadtrat Geldverschwendung vorwerfen.

    Auch auf das Argument, man könne sich die Vorermittlungen sparen und sogleich ein Disziplinarverfahren einleiten, möchte ich noch kurz eingehen. Dies wäre rechtswidrig, da vor Einleitung eines Disziplinarverfahrens – auch zum Schutz des Betroffenen – zunächst der Sachverhalt aufzuklären und zu bewerten ist. Dies ist bisher nicht hinsichtlich aller erhobener Vorwürfe geschehen. Auch die vom OB beauftragten Untersuchungen des Rechnungsprüfungsamtes betreffen nur einen Teil der zu untersuchenden Sachverhalte, weshalb weitere Vorermittlungen einschließlich rechtlicher Würdigung erforderlich sind.

    #191971

    Eigentlich ist das ganze recht unspektakulär.
    Der Stadtrat ist Dienstvorgesetzter des OB und muss in dieser Funktion etwaigen Pflichtverletzungen nachgehen. Die Mehrheit des Stadtrates war der Meinung, dass möglicherweise Dienstverstöße vorliegen. Vor der Einleitung eines Disziplinarverfahrens sind jedoch zunächst Vorermittlungen durchzuführen, um festzustellen, ob tatsächlich genügend Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Da jene Vorermittlungen schlecht durch 56 ehrenamtliche Stadträte geführt werden können, hat der Stadtrat Herrn Bürgermeister Geier beauftragt, jene Vorermittlungen zu führen. Nur für den Fall, dass sich der Bürgermeister hierzu nicht in der Lage sehen sollte, wurde beschlossen, mit den Vorermittlungen einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
    Es gab und gibt also eine Möglichkeit, den Beschluss des Stadtrates zu erfüllen, ohne dass dies mit Kosten für die Stadt verbunden ist. Dass es nunmehr der kostenpflichtigen Beauftragung eines Anwalts bedarf, ist ausschließlich der Tatsache geschuldet, dass Herr Geier sich nicht in der Lage sieht, das Vorermittlungsverfahren zu führen. Das Rechtsamt der Stadt wäre daher auch keine Alternative, zumal der OB diesen gegenüber weisungsberechtigt ist. Welchem einfachen Mitarbeiter der Stadtverwaltung soll man zumuten, zu prüfen, ob der Hauptverwaltungsbeamte Dienstverstöße begangen hat? Im Übrigen gibt es die klare Ansage des OB an alle Verwaltungsmitarbeiter, in dieser Sache nicht tätig zu werden; dementsprechend bekommt der Stadtrat in allen mit einem möglichen Disziplinarverfahren zusammenhängenden rechtlichen Fragen auch keine Unterstützung durch das Rechtsamt.
    Das Landesverwaltungsamt ist in der Sache auch keine wirkliche Unterstützung. Es stellt sich auf den Standpunkt, eine Übernahme der Sache erst prüfen zu können, wenn der Stadtrat nach Abschluss der Vorermittlungen entscheiden würde, tatsächlich ein Disziplinarverfahren zu eröffnen. Es gibt jedoch schon klare Anzeichen, dass man auch in diesem Fall das Verfahren nicht an sich zieht, obwohl es die Sache sofort entspannen, und insbesondere dem Eindruck entgegen wirken würde, es ginge um ein Nachtreten von „Wahlverlierern“.
    Um die Sache zu Ende zu bringen (auch im Sinne einer möglichen Entlastung des OB), ist es daher notwendig, dass ein im öfftlichen Dienstrecht kundiger externer Dritter die Vorermittlungen führt, was nunmal Geld kostet, nachdem sich Herr Geier zu einer solchen Prüfung nicht in der Lage sieht. Daher besteht insofern auch Einigkeit im Stadtrat, was die Bereitstellung der dafür benötigten Gelder betrifft, unabhängig davon, wie die einzelnen Stadträte inhaltlich zu dem Disziplinarverfahren stehen.
    Dass der OB diese Vorermittlungen und damit Sachverhaltsaufklärung mit allen Mitteln versucht zu verhindern, ist weder klug noch entspricht es demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. Er ist in der Sache befangen und unterliegt einem Mittwirkungsverbot. Ob das Verfahren geführt wird, kann und darf nicht von seinem Willen abhängen.
    Ich hoffe, ich konnte damit etwas zur Aufklärung beitragen und deutlich machen, dass es nicht um eine weitere Eskalation im Verhältnis zwischen Stadtrat und OB geht, wie es die MZ mutmaßt. Dabei ist mir natürlich bewusst, dass Überschriften wie „Einer gegen alle“ natürlich weitaus spannender sind, als die tatsächliche Situation, wie auch die Diskussion im hiesigen Forum zeigt. Aber dennoch sollte man versuchen, die Emotionen außen vor zu lassen; alles andere schadet nicht nur dem Ansehen von Stadtrat und OB sondern insbesondere dem der Stadt Halle.

    #172804

    @Parteimitglied
    Und es gibt bestimmt auch bereits eine Antwort auf die Frage, was man dann mit dem ehemaligen Kreiswehrersatzamt in der Albert-Schweitzer-Str. machen will, dass ja vom Bund mit dem Konzept, es künftig als Verwaltungsstandort für das Jugendamt zu nutzen, gekauft wird.

    #142693

    Ich denke nicht, dass hier Wenige ihr Wohl über die Interessen der Allgemeinheit stellen.
    Man muss vielmehr berücksichtigen, dass es Alternativen beim Deichverlauf gegeben hätte, die die Neustadt genauso gut geschützt aber die östlich des Damms lebenden Einwohner weniger beeinträchtigt hätten (Deichverlauf entlang des Gimritzer Damms).
    Auch wenn es nur um überschaubaren Retentionsraum geht, bestand keine Notwendigkeit auf diesen durch eine Deichverlagerung zu verzichten. Deshalb ist es auch zu akzeptieren, wenn die durch die Verschiebung des Deichverlaufs beeinträchtigten Bewohner die getroffene Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen. Gerichte sind schließlich da, die Rechte von „Minderheiten“ zu schützen, wenn man in den Bewohnern der Neustadt die „Allgemeinheit“ sieht, zumal sich aus der geänderten Deichlinie letztlich kein besserer Hochwasserschutz für die Neustadt im Vergleich zum geraden Deichverlauf parallel zum Gimritzer Damm ergibt.
    Ich denke jeder unmittelbar von der Deichverlegung Betroffene hätte die Entscheidung dahingehend hinterfragt, warum zu seinen Lasten Retentionsflächen wegfallen, wenn sich daraus nicht einmal ein besserer Hochwasserschutz für Andere ergibt.
    Gerade weil es Aufgabe der Politik ist, gegenseitige Interessen abzuwägen und einen Kompromiss zu suchen, muss man sich fragen, warum dies hier nicht gemacht wurde. Vielmehr hat man den jetzigen Konflikt bewusst in Kauf genommen, obwohl die Lösung (Deichneubau parallel zum Gimritzer Damm) durchaus nahe lag. Unter dieser Vorzeichen sollte man akzeptieren, wenn Einzelne – aus Sorge um ihr Eigentum – Rechtschutz vor Gericht suchen. Diese als Egoisten zu brandmarken, finde ich inakzeptabel und sogar gefährlich.

    #141325

    @wolli
    Auch wenn ich persönlich Deine Meinung nicht bestätigen kann, vergisst Du, dass das alte KWS über 30.000 Zuschauerplätze hatte. Die Aufweitungsbefürworter hätten also auf ein noch größeres Stadion drängen müssen.

    #137425

    @psychofred
    Ich denke mal, dass sich die Verkehrszählung nur auf eine Fahrtrichtung bezieht, was schon einen erheblichen Teil des von Dir errechneteten Unterschieds erklären würde.
    Weiterhin sind die vorausgehenden Ampeln zu berücksichtigen. Das Video zeigt höchstwahrscheinlich einen Ausschnitt, wo die Ampel an der Kreuzung Theodor-Neubauer-Str. Für den Verkehr auf der Merseburger Str. Grün war. Wenn die Ampel rot zeigt, dürfte sich der Verkehr deutlich reduzieren, weshalb man die 32 Sekunden nicht hochrechnen kann. Man müsste schon mehrere Ampelphase abwarten/betrachten, um eine halbwegs realistische/seriöse Hochrechnung vorzunehmen.

    #136240

    @kenno
    Ich habe den Antrag zurück gezogen, weil der Antrag auf Vertagung im Planungsausschuss keine Mehrheit gefunden hatte. Aus Sicht der Antrag stellenden Fraktionen, sollte – auch im Hinblick auf neue Fakten – eine weitere Diskussion ermöglicht werden. Dies sah die Ausschussmehrheit anders.
    Um nicht auch im Stadtrat eine „Kampfabstimmung“ über eine Vertagung des Antrages durchführen zu müssen, haben wir uns entschieden, den Antrag zurück zu ziehen. Dadurch wird eine weitere Diskussion und eine erneute Behandlung (Einbringung) des Antrages zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
    Die Darstellung in der MZ ist daher auch für mich als Sitzungsteilnehmer nicht nachvollziehbar. Es gab gestern eben keine Entscheidung.

    #132755

    @schulze
    Einen Wissensvorsprung kann nur die Verwaltung haben. Die hat die Gespräche/Verhandlungen mit der Bahn geführt. Der Stadtrat kann auch nur auf die Richtigkeit der Ausführungen in den Vorlagen der Verwaltung vertrauen. Aus denen habe ich zitiert. Wenn Ihre Behauptung zutrifft, wird auch der Rat hinters Licht geführt.
    Bei den in Rede stehenden Fördermitteln handelt es sich um solche nach dem Entflechtungsgesetz. Diese können relativ unproblematisch für andere Verkehrsinfrastrukturprojekte eingesetzt werden, stehen aber nur begrenzt zur Verfügung, weshalb „sowohl als auch“ hier nicht einfach geht.

    #132700

    @kenno
    Der Vorteilsausgleich ist nicht verschwiegen worden. Er ist in der Vorlage ausdrücklich erwähnt, und wurde bei dem auf die Stadt eigentlich entfallenden Kostenanteil von 6,45 Mio auch in Abzug gebracht.


    @schulze

    Durch das Vorhaben würden im Falle der Aufweitung der Brücke Fördermittel in Höhe von 3,53 Mio gebunden werden, die ansonsten für andere Straßen-, oder Verkehrsinfrastrukturprojekte ausgegeben werden können. Es geht also nicht bloß um einen Vorteil der entfiele. Die Mittel stünden ansonsten für andere Vorhaben in Halle zur Verfügung.

    #132685

    @farbspektrum, @schulze
    Der erwähnte Vorteilsausgleich ist von dem Kostenanteil der Stadt in Abzug zu bringen.
    Bei der billigsten Aufweitungsvariante betragen die Baukosten 9,13 Mio. Davon entfielen auf die Stadt 6,45 Mio, wovon wiederum der Vorteilsausgleich von 2,5 Mio (günstigere Unterhaltungskosten für die Bahn im Vergleich zum heutigen Zustand) abzuziehen wäre. Für die verbliebenen 3,95 Mio hofft die Stadt auf Fördermittel in Höhe von bis zu 3,53 Mio, weshalb der Eigenmittelanteil mindestens 0,42 Mio beträgt.
    Dies ist übrigens in dem Artikel vom November oder in der Stadtratsvorlage für die Dezember-Sitzung auch um nachvollziehbar dargestellt.
    Wenn nur die bisherige Brücke – ohne Aufweitung – ersetzt wird, trägt die Bahn die Kosten komplett selbst. Die Stadt bekommt also bei keiner der Varianten Geld heraus, wie es Schulze behauptet. Warum sollte die Bahn der Stadt auch Geld zahlen, wenn sie ihre eigene Brücke erneuert? Einen anrechenbaren Vorteil gäbe es nur dann, wenn sich die Stadt an den Kosten beteiligen würde. Dies wäre bei der Aufweitung der Fall, wobei es dann aber ein Zuschussgeschäft für die Stadt wäre, da die von der Stadt zu tragenden Kosten den Vorteilsausgleich deutlich übersteigen.

    #130734

    @psychofred
    Der Antrag ist auf die Aufhebung des Beschlusses zur Aufweitung der Rosengartenbrücke gerichtet. Es verbliebe bei der bisherigen Situation. Zu einer Zweispurigkeit würde es erst kommen, wenn ein separater Gleiskörper geschaffen wird. Diese Forderung ist aber nicht Gegenstand des Antrages.
    Und wenn Ihre Anfrage beim Fördermittelgeber dort ein Umdenken erreicht, kann vielleicht auch nach einer geförderten Erneuerung der Gleise eine Parallelnutzung des Bereiches von Tram und Kfz erfolgen.

    #130731

    @kenno
    Ich habe lediglich die Situation dargestellt, die meiner Einschätzung nach eintreten wird.
    Wir können es ja in ein paar Jahren auswerten.
    Ich glaube einfach nicht daran, dass es – Rosengartenbrücke hin oder her – eine durchgängig 4-spurige Merseburger Str. geben wird. Sie ist es ja bereits heute nicht.
    Im Übrigen dürfte allein eine funktionierende Grüne Welle die Durchlässigkeit der Merseburger Str. deutlich erhöhen.

    #130730

    @psychofred
    Ich kann nicht erkennen, eine „Abkehr von der 4-spurigen Merseburger Str.“ gefordert zu haben. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es über kurz oder lang auch an anderen Stellen höchstwahrscheinlich zu Einengungen kommen wird. Vor diesem Hintergrund halte ich die Mehrausgaben die der Stadt bei einer Aufweitung der Brücke am Rosengarten entstehen für nicht sinnvoll.
    Bei der Zitierung der Fördermittelbedingungen muss man schon zwischen Ausbau der Straße und der Erneuerung der Gleiskörper unterscheiden.

    #130724

    @psychofred
    Das solltest Du den Fördermittelgeber fragen, warum ein separates Gleisbett gefordert wird.
    Wir können, wenn wir Fördermittel haben wollen, die Bedingungen nur akzeptieren, wobei dort nicht zwischen Bundesstraßen oder einfachen Gemeindestraßen differenziert wird.

    #130710

    @psychofred
    Ich habe nur beschrieben, was uns höchstwahrscheinlich in Ammendorf erwarten wird. Das sind nun mal die bisherigen Erfahrungen mit dem Stadtbahnprogramm, die an anderer Stelle bereits mehrfach diskutiert wurden (Künstlerhaus 188, Delitzscher Str.). Wir als Stadt haben leider nicht genug Geld, die Straßenbahntrassen aus eigener Kraft zu erneuern. Also sind wir auf Fördermittel angewiesen, die als Bedingung die Trennung von Straße und Gleis vorschreiben. Das kann man falsch finden, muss es aber mangels finanzieller Alternativen hinnehmen.

    #130645

    Höhe Bergmannstrost ist stadtauswärts bereits seit Monaten eine Fahrspur gesperrt.
    Wenn das Stadtbahnprogramm irgendwann Ammendorf erreicht, ist dort zum Teil wegen der Wohnbebauung auch kein Platz für 4 Fahrspuren und ein separates Gleisbett. Eine durchgehend 4-spurige Merseburger Str. wird es, egal was mit der Brücke Höhe Rosengarten passiert, nicht geben. Nicht zu vergessen ist auch die Schaffung behindertengerechter Straßenbahnhaltestellen am Bergmannstrost, die wohl auch nicht bei Aufrechterhaltung der 4-Spurigkeit realisiert werden kann.

    #127269

    Zur Richtigstellung des Artikels von Enrico:
    Es geht um das Auslassen der folgenden Laternen nach Plakatgruppen und nicht nach jedem Plakat. Auch soll der Abstand keine 300m betragen. Der Antrag selbst macht insofern keine Vorgabe; in Mainz sind es 50m.
    Im Übrigen waren die Argumente der großen Partein in der gestrigen Sitzung schon erstaunlich. Werner Misch war beispielsweise der Meinung, dass der Kandidat einer Partei demokratisch legitimierter als ein unabhängiger Kandidat ist, weshalb es auch kein Problem sei, wenn letzterer weniger plakatieren könne.
    Aus meiner Sicht übersehen die Kritiker des Antrags jedoch, dass auch nur einer von ihnen der Erste sein kann. Was ist aber, wenn z.B. mal eine radikale Partei/Gruppierung massiv plakatiert und an den begehrten Laternen kein Platz mehr lässt.
    Ein wenig Beschränkung der einzelnen Parteien/Kandidaten zur Ermöglichung einer größeren Meinungsvielfalt ist aus meiner Sicht durchaus sinnvoll.

    #120225

    @sfk: Die angesprochene Vielfalt an Plakaten und Meinungen erreiche ich aber nur, wenn nicht eine Partei alle möglichen Plätze mit ihren Plakaten blockiert.
    Du argumentierst also genau für das Anliegen des Antrages!

    #120162

    @ricewind: 50 m sind richtig.
    Die 300 m im Artikel kommen aus einer falschen Zahlenangabe in der Begründung des Antrages. Warum dort 300 m stehen, kann ich nicht mehr nachvollziehen. Ich werde die Geschäftsstelle um Korrektur bitten.
    Sorry für den Fehler und Danke für den Hinweis.
    Ziel des Antrages war es jedoch ohnehin, für Halle eine eigene Grenze zu definieren, weshalb des eigentlich Antragstext keine Entfernungsangabe enthält, sondern die Verwaltung bittet, einen Vorschlag für eine entsprechende Regelung zu unterbreiten.

    #120153

    @wolli: Die von Dir angesprochene allgemeine Richtlinie der Stadt Mainz habe ich nicht. Diese muss jedoch tatsächlich nur ganz allgemeine Regelungen enthalten, die nunmehr zu den einzelnen Wählen durch Allgemeinverfügungen/Gestattungen konkretisiert werden.
    Deine Aussage, dass sich niemand an die hier zur Rede stehende Regelung gehalten hat, kann ich übrigens nicht bestätigen. Dies folgt auch nicht aus der von Dir angesprochenen CDU-Anfrage, welche sich auf die Plakatierungsregelungen allgemein bzw. auf Bürgerbeschwerden zu der Art und Weise der konkreten Plakatierungsregelungen durch die Parteien bezieht.
    Im Übrigen wurde die Regelung zur Verhinderung von Reihenplakatierungen auch zur diesjährigen Kommunal- und Europawahl wieder praktiziert.

    #120147

    @wolli:
    „Örtliche Massierungen, insbesondere reihenhafte Plakatierungen (mehr als vier Plakate einer Partei /Gruppierung) sind nicht zulässig. Zur Vermeidung einer örtlichen Massierung muss zwischen Plakatierungsgruppen einer Partei/Gruppierung ein Abstand von mindestens 50 Metern eingehalten werden.“

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