Startseite Foren Halle (Saale) Reihenplakatierung

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  • #119963
    #119976

    wahlplakate sollten lieber auf aussagekraft und übereinstimmung mit real praktizierter politik der jeweiligen partei geprüft werden. bei abweichungen sollte man strafen verhängen, zumindest müssten solche plakate umgehend entfernt werden.

    #119978

    Dann gäbe es gar keine Wahlplakate mehr… 😀

    #119979

    Dann sollte aber bitte auch die Stadträtin der Mitbürger die Reihenplakatierung am Zaun des Paulus-Spielplatzes ab sofort unterlassen.
    Ach nein… das gilt ja dann nicht… die dort angebrachten, einlaminierten Meinungsäußerungen sind ja keine Wahlplakate…

    #119982

    Auf so einen tollen Vorschlag ist nicht mal DIE PARTEI für Elitenförderung, moderne Grabpflege, kostenfreies Freiluftpinkeln und alles Gute und Schöne gekommen.

    #119995

    @sfk: Was für eine Frage. Nachdem die PARTEI mit Satire es nicht nur in den Stadtrat sondern auch ins EU-Parlament geschafft hat, wollte ich mich auch mal darin versuchen. Im Kampf um Wählerstimmen ist man sich ja für nichts zu schade.
    Auch wenn es sicherlich zur künstlicherische Freiheit desjenigen zählt, der über einen satirischen Beitrag (hier Antrag) berichtet, Abwandlungen vorzunehmen, möchte ich dennoch darauf hinweisen, dass die Limitierung der Zahl der Plakate pro Laterne nicht Gegenstand des Antrages ist. Wie viele Plakate pro Laternenmast angebracht werden können, soll auch weiterhin ausschließlich von der Größe der Laterne abhängen.
    Der Antrag will lediglich der Massierung von Plakaten einer Partei/Gruppierung oder eines Einzelbewerbers entgegen wirken. So soll jede Partei/Gruppierung oder jeder Kandidat nur einmal pro Laterne vertreten sein und nach beispielsweise 3 oder 4 nacheinander folgenden Laternen, die sie/er mit seinen Plakaten bestückt hat, einen gewissen (zu definierenden) Abstand halten, bevor durch sie/ihn die nächsten Plakate gehangen werden dürfen.
    Dadurch wird beispielsweise erreicht, dass an beliebten Standorten Platz für mehrere Parteien/Gruppierungen/Kandidaten zur Verfügung stehen.

    #119998

    Das ist zwar gut gemeint, Denis, aber unrealistisch, denn es müßte kontrolliert werden und es käme selbst bei Kontrolle zu ständigen Streitigkeiten.
    Im Wahlkampof sind eben nahezu alle Mittel recht und es hat z.B. der FDP gar nichts genützt, die Stadt mit Plakaten zuzuhängen.
    Wenn der Termin der Plakathängung da ist, und der ist ja allen Konkurrenten bekannt, heißt es schnell sein, denn Wahlkampf ist wie der Name sagt, ein Kampf.

    #120000

    Es darf links und rechts von den Wahlplakaten der PARTEI keine anderen Wahlplakate geben!

    #120001

    Der Stadtrat Schied von der PARTEI für Elitenförderung in Hilfsschulen, Kiffen für alle, Freipinkeln usw. wird also im Stadtrat eine Brandrede gegen diesen Vorschlag des Stadtrates Denis Häder halten, bitte wieder bei youtube einstellen.

    #120033

    Dann frage ich mal Herrn Häder: laufen SIE dann durch die Stadt um messen die Entfernungen? Oder wird das nach Mitbürgerfraktionsart dem Ordnungsamt7der Stadtverwaltung/ dem oberbürgermeister aufgetragen? Den Stellen, die schon jetzt weder die Hundekotbeseitigung noch Umweltverschmutzung auf öffentlichen Grünflächen aufgrund zu wenig Mitarbeitern überwachen können?

    #120040

    @howdym: Es soll ja durchaus Personen geben, die sich auch ohne Kontrollen an Regelungen halten. Wer kontrolliert denn jetzt die Mindesthöhe von 2,50 m.
    Ich möchte auch darauf hinweisen, dass entsprechende Regelungen in anderen Städten bereits funktionieren; in Halle soll es jedoch nicht möglich sein, wenn die Einhaltung nicht strengstens überwacht wird. Das will ich nicht glauben.
    Weiterhin kann man bei der konkreten Ausgestaltung einer etwaigen Regelung auch darauf achten, dass es keiner komplizierten Entfernungsmessung bedarf. Hier fällt mir spontan ein, dass man z.B. regeln könnte, dass nach einer Gruppe von 3 Laternen, die nächsten <..> Laternen für die betreffende Partei/Gruppierung tabu sind. In diesem Punkt ist der Antrag ja völlig offen für eine praktikable Regelung.

    #120041

    @erdgasfahrer Was soll der Ton? Ich habe dort überhaupt nichts angebracht und zwar noch nie. Also lassen Sie diese Unterstellungen. Was ich an meinem Zaun anbringe geht Sie nichts an.

    #120042

    Nur weil die Mitbürger zu spät von der Wahl erfahren haben, wollen sie den Grünen die Lichtmasten verbieten. Liebe Mitbürger, jetzt schon einen Wahlkampffont einrichten, und mit den Diäten der Stadträte füttern, dann klappt es auch mit der Plakatierung.
    Und ihr müsst den Stadtrat nicht mit Sinnlosanträgen blockieren. 😉

    #120043

    Der Umstand, dass das in anderen Städten problemlos umgesetzt wird, zeigt doch, dass wir nicht die Ersten sind, denen so etwas einfällt, sondern dass es vernünftig ist. Sinnvoll ist es, das vor der nächsten Wahl in die Wege zu leiten, solange man noch daran denkt. Die Merseburger Straße während des letzten Wahlkampfes entlang zu fahren, war jedenfalls eine optische Zumutung.

    #120045

    @redhall: Die Mitbürger sind bei den nächsten beiden Wahlen überhaupt nicht betroffen und ich kann mich auch nicht erinnern, dass wir uns darüber beklagt hatten, keine freien Laternen gefunden zu haben.
    Hätte der Antrag primär eigennützige Ziele, müsste man eine zahlenmäßige Limitierung der Wahlplakate fordern, wie dies in anderen Städten der Fall ist.

    #120048

    Ob die Plakatierung überhaupt zum Wahlerfolg maßgeblich beiträgt, ist m.W. unbewiesen.

    #120052

    @winkus, wenn es nur um „optische Zumutungen“ geht, brauchen wir gar nicht weiter zu diskutieren.
    Ein Ansatz kann doch höchstens die Durchsetzung von (mehr) Chancengleichheit sein. Auf ästhetische Gründe hebt der Antrag nicht ab (da eine Häufung von Plakaten einer Partei kritisiert wird) und die können auch nicht wirklich Regelungsgründe sein.

    #120053

    @Bert die optische Zumutung ist mein höchstpersönliches Problem, die ich als Dreingabe verstanden wissen will. Sie hat mit dem Antrag selbst nicht das geringste zu tun.

    #120054

    Nur am Rande: Haben die Mitbürger im letzten Wahlkampf sich diese Vorgabe schon mal (als gutes Beispiel) selbst auferlegt?

    #120066

    @bert: Ich kann mich nicht an Laternen mit mehreren Plakaten der Mitbürger oder daran erinnern, dass in ganzen Straßenzügen an jeder Laterne ein Mitbürger-Plakat hing.
    Aber letztlich ist das doch auch völlig egal, da es um eine Regelung für künftige Wahlkämpfe geht und der Antrag überhaupt nicht bezweckt einen Vorteil für uns zu schaffen. Deshalb hatte ich auch bewusst darauf verzichtet, den Antrag noch im alten Stadtrat vor der Kommunalwahl einzubringen, obwohl die Idee aus dem letzten Bundestagswahlkampf stammt. Jetzt kommen erstmal min. zwei Wahlen ohne Beteiligung der Mitbürger.
    Ich fand die Regelung, welche ich in Mainz kennen gelernt habe, einfach gut und auch für meine Heimatstadt sinnvoll. Allein deshalb der Antrag!
    Wenn jedoch die große Mehrheit bei der bisherigen Regelung kein Optimierungsbedarf sieht, kann ich damit auch leben.

    #120079

    Ist es eigentlich wichtig ob die Laterne an oder aus ist. Die Funzeln in unserer Stadt sind doch so geschaltete das nur jede zweite geht, also ist es doch schon eine Benachteiligung wenn ein Plakat an einer abgeschalteten Laterne hängen muss.
    Der Passus muss da auch rein es muss einen bestimmten Prozentsatz von Wahlplakaten einer Partei geben die an deaktivierten Laternen hängen. Nicht das sich da jemand nur eingeschaltete Laternen aussucht.

    #120081

    Laßt es uns doch wie bei allen wichtigen Sachen auch in der Wirtschaft machen. Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Parteien. Das klappt in der Wirtschaft prima, warum sollte es bei Parteien nicht funktionieren.

    #120083

    Das klappt in der Wirtschaft prima

    Wie bitte?
    http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverpflichtung

    #120146


    @Denis
    Häder
    Die Reglung in Mainz ist doch bestimmt schriftlich fixiert, kannst Du sie bitte mal zitieren.

    #120147

    @wolli:
    „Örtliche Massierungen, insbesondere reihenhafte Plakatierungen (mehr als vier Plakate einer Partei /Gruppierung) sind nicht zulässig. Zur Vermeidung einer örtlichen Massierung muss zwischen Plakatierungsgruppen einer Partei/Gruppierung ein Abstand von mindestens 50 Metern eingehalten werden.“

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